Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Cleo, Thursday, 23.06.2005, 10:54 (vor 7473 Tagen)

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
------------------------
Wenigstens etwas...

Quelle

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Antwortenschreiber, Thursday, 23.06.2005, 11:20 (vor 7473 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Cleo am 23. Juni 2005 07:54:51:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
------------------------
Wenigstens etwas...

Träumst du noch oder denkst du schon?

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Cleo, Thursday, 23.06.2005, 13:04 (vor 7473 Tagen) @ Antwortenschreiber

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Antwortenschreiber am 23. Juni 2005 08:20:

Träumst du noch oder denkst du schon?

Nee, bin wie üblich um diese Zeit besoffen. ;-)

Cleo *hicks*

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Scipio Africanus, Thursday, 23.06.2005, 13:18 (vor 7473 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Cleo am 23. Juni 2005 07:54:51:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
------------------------
Wenigstens etwas...

Und wenn ein Soldat im Gefecht nicht schiessen will ? Darf er sich dann auf seine Geiwssenfreiheit berufen ?
Oder der Soldat, der hinter den feindlichen Linien operiert und die militärischen Stellungen des Feindes ausspäht, darf der verweigern mit dem Hinweis, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Feindes verletzt wird ?
Wird jetzt jeder Gefechtseinheit ein Jurist zugeteilt, der die Schlachtereien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überpfüft ?

scipio, erstaunt

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Norbert, Thursday, 23.06.2005, 14:28 (vor 7473 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Scipio Africanus am 23. Juni 2005 10:18:31:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
------------------------
Wenigstens etwas...

Und wenn ein Soldat im Gefecht nicht schiessen will ? Darf er sich dann auf seine Geiwssenfreiheit berufen ?
Oder der Soldat, der hinter den feindlichen Linien operiert und die militärischen Stellungen des Feindes ausspäht, darf der verweigern mit dem Hinweis, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Feindes verletzt wird ?
Wird jetzt jeder Gefechtseinheit ein Jurist zugeteilt, der die Schlachtereien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überpfüft ?
scipio, erstaunt

Nein.
Aber es galt schon jeher der Grundsatz, dass nicht jedem Befehl Gehorsam geleistet werden muß, ja manchmal nicht darf(Stichwort: Kriegsverbrechen).
Grenzen werden hier durch das Kriegsvölkerrecht und dem Grundgesetz gezogen.

Die Frage war hier eben ob der Befehl gegen das Grundgesetz verstieß.
Es ging um den GG-Artikel, der die Unterstützung eines Angriffskrieges verbietet.
Das Gericht sah hier die Kollision des Befehls mit dem Grundgesetz als gegeben an.
Deshalb mußte diesem Befehl nicht Folge geleistet werden.

So eine Befehlsverweigerung ist natürlich immer eine Gratwanderung.

Gruß
Norbert

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Scipio Africanus, Thursday, 23.06.2005, 16:40 (vor 7473 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Norbert am 23. Juni 2005 11:28:36:

Aber es galt schon jeher der Grundsatz, dass nicht jedem Befehl Gehorsam geleistet werden muß, ja manchmal nicht darf(Stichwort: Kriegsverbrechen).
Grenzen werden hier durch das Kriegsvölkerrecht und dem Grundgesetz gezogen.
Die Frage war hier eben ob der Befehl gegen das Grundgesetz verstieß.
Es ging um den GG-Artikel, der die Unterstützung eines Angriffskrieges verbietet.
Das Gericht sah hier die Kollision des Befehls mit dem Grundgesetz als gegeben an.
Deshalb mußte diesem Befehl nicht Folge geleistet werden.
So eine Befehlsverweigerung ist natürlich immer eine Gratwanderung.
Gruß
Norbert

Ok, das ist nachvollziehbar.

Bei mir galt aber : Wer Befehle verweigert, fristet sein kurzes Dasein im Kolosseum in Rom. Das hat soweit gut funktioniert.

scipio

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Norbert, Thursday, 23.06.2005, 17:08 (vor 7473 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Scipio Africanus am 23. Juni 2005 13:40:27:

Hi

Bei mir galt aber : Wer Befehle verweigert, fristet sein kurzes Dasein im Kolosseum in Rom. Das hat soweit gut funktioniert.

Was kriegerische Auseinandersetzungen zwischen römischen Feldherren aber nicht verhinderte:
wie z.B. Octavian gegen Marc Antonius

scipio

Gruß
Norbert

p.s. Klugscheißertum: Das Kolosseum wurde erst ca. 80 n. Chr. fertiggestellt.
Scipio starb ca. 183 v. Chr.

Bundeswehr-kampfunfähige Bürokratenarmee und das ist gut so

Antwortenschreiber, Thursday, 23.06.2005, 22:25 (vor 7473 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Norbert am 23. Juni 2005 11:28:36:

Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr
Die Gewissenfreiheit ist bei Berufssoldaten grundsätzlich höher zu bewerten als die Befolgung eines Befehls. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab heute einem Major Recht, der gegen seine Degradierung wegen angeblicher Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg in Berufung gegangen war.
------------------------
Wenigstens etwas...

Und wenn ein Soldat im Gefecht nicht schiessen will ? Darf er sich dann auf seine Geiwssenfreiheit berufen ?
Oder der Soldat, der hinter den feindlichen Linien operiert und die militärischen Stellungen des Feindes ausspäht, darf der verweigern mit dem Hinweis, dass hier das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Feindes verletzt wird ?
Wird jetzt jeder Gefechtseinheit ein Jurist zugeteilt, der die Schlachtereien auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überpfüft ?
scipio, erstaunt

Nein.
Aber es galt schon jeher der Grundsatz, dass nicht jedem Befehl Gehorsam geleistet werden muß, ja manchmal nicht darf(Stichwort: Kriegsverbrechen).
Grenzen werden hier durch das Kriegsvölkerrecht und dem Grundgesetz gezogen.
Die Frage war hier eben ob der Befehl gegen das Grundgesetz verstieß.
Es ging um den GG-Artikel, der die Unterstützung eines Angriffskrieges verbietet.
Das Gericht sah hier die Kollision des Befehls mit dem Grundgesetz als gegeben an.
Deshalb mußte diesem Befehl nicht Folge geleistet werden.
So eine Befehlsverweigerung ist natürlich immer eine Gratwanderung.

Vor allendingen im Krieg, wenn die Nerven blank liegen.:-)

Ludwig Baumann

Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr

Antwortenschreiber, Thursday, 23.06.2005, 23:03 (vor 7473 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Cleo am 23. Juni 2005 07:54:51:

"Ein Offizier, der diese Zusammenhänge ignoriert, gleichzeitig aber sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz. Und ein Gericht, das ihn in dieser Haltung bestärkt, hat, sehr vorsichtig gesagt, sein Urteil nicht unter Abwägung aller wichtigen Umstände gefällt."
http://www.sueddeutsche.de/,tt3m3/deutschland/artikel/509/55454/

Schönbohm: Krieg gehört zum Dienst
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l2/deutschland/artikel/514/55459/

Bunter Vogel in der olivgrünen Truppe
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/508/55453/

Obrigkeitsdenken

Norbert, Friday, 24.06.2005, 11:02 (vor 7472 Tagen) @ Antwortenschreiber

Als Antwort auf: Re: Gewissensfreiheit gilt auch bei Bundeswehr von Antwortenschreiber am 23. Juni 2005 20:03:

"Ein Offizier, der diese Zusammenhänge ignoriert, gleichzeitig aber sein Gewissen zum Maßstab der Welt macht und Offizier bleiben will, ist in jedem Fall falsch am Platz. Und ein Gericht, das ihn in dieser Haltung bestärkt, hat, sehr vorsichtig gesagt, sein Urteil nicht unter Abwägung aller wichtigen Umstände gefällt."
http://www.sueddeutsche.de/,tt3m3/deutschland/artikel/509/55454/
Schönbohm: Krieg gehört zum Dienst
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l2/deutschland/artikel/514/55459/
Bunter Vogel in der olivgrünen Truppe
http://www.sueddeutsche.de/,tt3l1/deutschland/artikel/508/55453/

Hi
Allen Artikeln gemeinsam ist eine Vorstellung, dass ein Soldat das Denken gefälligst den Vorgesetzten zu überlassen hat.
Besser kann Obrigkeitsstaatliches Denken nicht vorgeführt werden.
In einer echten Demokratie ist dieses aber fehl am Platz.

Daß sich Ex-Generäle wie Herr Schönbohm so äußern verwundert nicht, gehörte er doch selbst zur Obrigkeit, und war damit bevorzugt.
Und wie schon bei den Mauerschützen aufgezeigt, die kleinen Soldaten werden eher verurteilt, als die Befehlsgeber.

Der Major hatte offenbar einiges getan, um die Straffähigkeit der befohlenen Tätigkeit ausloten zu lassen.
Dieses wurde von den Vorgesetzten wohl verweigert, und mit Repressionen beantwortet.
Ignoranz der Befehlshaber ist nicht neu, aber auch die Grundlage zu vielen Übeln in der Geschichte.

Dieses Obrigkeitsstaatliches Denken findet sich übrigens bei vielen Richtern, speziell in Familiengerichten wieder.
Eigentlich in allen Bereichen des Lebens (Politik, Firmen, Jugendämtern, ...), bei denen die Machthaber nur geringer oder gar keiner wirksamen Kontrolle unterworfen sind.

Gruß
Norbert

Re: Obrigkeitsdenken

Antwortenschreiber, Saturday, 25.06.2005, 00:16 (vor 7472 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Obrigkeitsdenken von Norbert am 24. Juni 2005 08:02:37:

Hi
Allen Artikeln gemeinsam ist eine Vorstellung, dass ein Soldat das Denken gefälligst den Vorgesetzten zu überlassen hat.
Besser kann Obrigkeitsstaatliches Denken nicht vorgeführt werden.
In einer echten Demokratie ist dieses aber fehl am Platz.
Daß sich Ex-Generäle wie Herr Schönbohm so äußern verwundert nicht, gehörte er doch selbst zur Obrigkeit, und war damit bevorzugt.
Und wie schon bei den Mauerschützen aufgezeigt, die kleinen Soldaten werden eher verurteilt, als die Befehlsgeber.
Der Major hatte offenbar einiges getan, um die Straffähigkeit der befohlenen Tätigkeit ausloten zu lassen.
Dieses wurde von den Vorgesetzten wohl verweigert, und mit Repressionen beantwortet.
Ignoranz der Befehlshaber ist nicht neu, aber auch die Grundlage zu vielen Übeln in der Geschichte.
Dieses Obrigkeitsstaatliches Denken findet sich übrigens bei vielen Richtern, speziell in Familiengerichten wieder.
Eigentlich in allen Bereichen des Lebens (Politik, Firmen, Jugendämtern, ...), bei denen die Machthaber nur geringer oder gar keiner wirksamen Kontrolle unterworfen sind.
Gruß
Norbert

Moin,
Die ganze Situationen beeinhaltet meines Erachtens auch ein Stück verdrängter Geschichte. Der Umgang mit den Soldaten der Wehrmacht, war meines Erachtens teilweise nicht gerechtfertigt.

Was mich am meisten stört, das über diese Sachlage keine richtige Diskussionen oder Bewertungen stattfinden, sondern nur halbdunkle Scheingefechte.

In naher Zukunft wird sich die Männerbewegung, sicher diesem Thema stellen müssen. Es geht hier meines Erachten um mehr, als um das Ende der Wehrpflicht als Zwangsdienst. Da es hier auch um Wertevermittlung an den männlichen Teil der nachwachsenden Bevölkerung geht, die durchaus auch in Behinderungen im zukünftigen Arbeitsleben enden können! Eine Auseinandersetzung mit dem Thema, denen sich Frauen niemals stellen müssen! Ein deutscher Beamte, hat gedient! (und wenn es die Schreibstube war)

Gruss

Re: Obrigkeitsdenken

Norbert, Saturday, 25.06.2005, 13:11 (vor 7471 Tagen) @ Antwortenschreiber

Als Antwort auf: Re: Obrigkeitsdenken von Antwortenschreiber am 24. Juni 2005 21:16:

Hi

Moin,
Die ganze Situationen beeinhaltet meines Erachtens auch ein Stück verdrängter Geschichte. Der Umgang mit den Soldaten der Wehrmacht, war meines Erachtens teilweise nicht gerechtfertigt.

Ist auch meine Meinung.
Die einfachen Soldaten haben sicher nicht gern den Kopf für andere hingehalten.
Es gab unzweifelhaft Greueltaten, auch seitens 'normaler' Wehrmachtseinheiten.
Aber wie diese Wehrmachtsausstellung auch schön zeigte:
Vieles wurde den Deutschen nur untergeschoben.
Die Täter waren andere.
Bezeichnend dazu, daß es ein polnischer Historiker sein mußte, der etliche der Falschdarstellungen als solche bezeichen konnte und durfte.
Nicht ohne Widerstände gegen ihn.
Deutsche die so etwas machten wurden als Faschisten o.ä. beschimpft.

Nun waren die deutschen Soldaten sicher auch nicht gern in Kriegsgefangenschaft.
Aber dadurch haben sie natürlich auch als Väter versagt, völlig freiwillg versteht sich.

Und hier kommen die überheblichen '68 ins Spiel, die von ihren Vätern keine Ahnung hatten, und teilweise nie haben wollten.
Und die heute für die männerfeindliche Gesetzgebung und Rechtsprechung verantwortlich gemacht werden müssen.

Was mich am meisten stört, das über diese Sachlage keine richtige Diskussionen oder Bewertungen stattfinden, sondern nur halbdunkle Scheingefechte.

Der Faschismusvorwurf ist da leider schnell bei der Hand, als Totschlagsargument.

In naher Zukunft wird sich die Männerbewegung, sicher diesem Thema stellen müssen. Es geht hier meines Erachten um mehr, als um das Ende der Wehrpflicht als Zwangsdienst. Da es hier auch um Wertevermittlung an den männlichen Teil der nachwachsenden Bevölkerung geht, die durchaus auch in Behinderungen im zukünftigen Arbeitsleben enden können! Eine Auseinandersetzung mit dem Thema, denen sich Frauen niemals stellen müssen! Ein deutscher Beamte, hat gedient! (und wenn es die Schreibstube war)
Gruss

Gruß
Norbert

powered by my little forum