Wenn der Vater es nicht gewsen sein konnte, ist auch die Mutter unschuldig
Wieso?
Als Antwort auf: Wenn der Vater es nicht gewsen sein konnte, ist auch die Mutter unschuldig von Klaus am 07. Juni 2005 06:51:
Wieso? Der Mann hat ein Alibi, die Frau jedoch kommt nun ins Visier der Polizei. Ob sie ein wasserdichtes Alibi hat, gilt abzuwarten. Sie saß auch nicht in Untersuchungshaft wie der Mann, weil sie am Anfang gar nicht verdächtigt hat - was sich nun ändern wird, da sie offenbar gelogen hat, denn sie kann dem Vater das Kind nicht übergeben, wenn er wegen eines Bußgeldes in Haft sitzt.
Magnus
Re: Wieso?
Als Antwort auf: Wieso? von Magnus am 07. Juni 2005 11:43:49:
Wieso? Der Mann hat ein Alibi, die Frau jedoch kommt nun ins Visier der Polizei. Ob sie ein wasserdichtes Alibi hat, gilt abzuwarten. Sie saß auch nicht in Untersuchungshaft wie der Mann, weil sie am Anfang gar nicht verdächtigt hat - was sich nun ändern wird, da sie offenbar gelogen hat, denn sie kann dem Vater das Kind nicht übergeben, wenn er wegen eines Bußgeldes in Haft sitzt.
Magnus
Ich vermute es war von Klaus ironisch gemeint. Sinngemäß: ...da die Mutter gewohnheitsmäßig als Opfer und nicht als (potentieller) Täter angesehen wird...
(In Strichelchen gesetzt wäre es vielleicht klarer gewesen: Wenn der Vater es nicht gewesen sein konnte, "ist auch die Mutter unschuldig"...
Oder: Wenn der Vater es nicht gewesen sein konnte, ist auch die Mutter "unschuldig"... )
Gruß
Gast
So ein Alibi muß man erstmal haben...
Als Antwort auf: Wenn der Vater es nicht gewsen sein konnte, ist auch die Mutter unschuldig von Klaus am 07. Juni 2005 06:51:
"Er saß von Freitag bis Sonntag im Gefängnis, weil er ein Bußgeld nicht bezahlt hatte. Deshalb habe er laut Haftrichter die Tat nicht begehen können."
Das ist schon mehr als wasserdicht.. 