Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kitzeln nicht strafbar

Odin, Friday, 03.06.2005, 02:57 (vor 7496 Tagen)

Kitzeln ist nicht strafbar
Prüm (dpa) - Kitzeln ist keine Körperverletzung. Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig. Das entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel).

Es wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde. Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» in ihrer aktuellen Ausgabe. Vor Gericht blitzten die Kläger jedoch ab: Weder der Spielkameradin, noch deren Eltern sei ein Vorwurf zu machen.

OVB

Re: Kitzeln nicht strafbar

Magnus, Friday, 03.06.2005, 06:38 (vor 7495 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Kitzeln nicht strafbar von Odin am 02. Juni 2005 23:57:45:

Kitzeln ist nicht strafbar
Prüm (dpa) - Kitzeln ist keine Körperverletzung.

Gut zu wissen. Wenn mir jemand blöd daher kommt, dann kitzle ich den.

Magnus

Re: Kitzeln nicht strafbar

MisterGee, Friday, 03.06.2005, 14:46 (vor 7495 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Kitzeln nicht strafbar von Odin am 02. Juni 2005 23:57:45:

<... wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde. Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert...>

Krass. Wo leb ich eigentlich...

In dieser wahnwitzigen Zeit ist das ja schon mal sehr beruhigend. (nT)

Sven, Friday, 03.06.2005, 21:19 (vor 7495 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Kitzeln nicht strafbar von Odin am 02. Juni 2005 23:57:45:

Kitzeln ist nicht strafbar
Prüm (dpa) - Kitzeln ist keine Körperverletzung. Kitzeln diene besonders unter Kindern dem Wohlbefinden und sei nicht rechtswidrig. Das entschied das Amtsgericht Prüm (Eifel).

Es wies damit die Klage der Eltern eines Mädchens ab, das sich gestoßen und verletzt hatte, als es von einer Spielkameradin gekitzelt wurde. Die Eltern hatten deswegen mindestens 3500 Euro Schmerzensgeld gefordert, berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» in ihrer aktuellen Ausgabe. Vor Gericht blitzten die Kläger jedoch ab: Weder der Spielkameradin, noch deren Eltern sei ein Vorwurf zu machen.

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