Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet?

Christian, Thursday, 02.06.2005, 21:18 (vor 7496 Tagen)

Wenn nun ein Fernsehsender, Radiosender oder eine Tageszeitung einen Bericht z.B. von häuslicher Gewalt bringt und nur einseitig die Männer als Täter hingestellt werden, sind diese Medien dann nicht verpflichtet die Gegendarstellung zu veröffentlichen wenn ein Mann einen Einspruch erhebt und diese Medien zur Gegendarstellung verpflichtet sind und veröffentlichen müssen?

fragt,
Christian

Re: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet?

Lucius I. Brutus, Thursday, 02.06.2005, 23:06 (vor 7496 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? von Christian am 02. Juni 2005 18:18:

a - Die Medien sind definitiv nicht dazu verpflichtet. Wenn überhaupt ist die Verpflichtung nur eine moralische und keine gesetzlich verbindliche.

b - die gängigsten Klischees sind auch bei den Medienvertretern und Gestaltern, als Kinder ihrer Zeit, stark verwurzelt.

c- Die Medien interessiert weniger eine sachlische Diskussion als Einschaltsquote und hohe Auflagezahlen.

d- Die Medien sind nicht daran interessiert, Tabus zu brechen, eher im Gegenteil, da sie eindeutig den Risiko eingehen, Klientel zu verlieren.

e- Frauen als Täterinnen zu bezeichnen ist politisch höchst unkorrekt <-- sehr gefährlich :)

f- eine hohe präsenz von ideolegisierten Frauen in den Medien wirkt eher gegen eine neutrale sachlische Darstellung.

g- Wenn hoffentlich genug Männer und Frauen dagegen protestieren, dann kann ein öffentlicher Druck entstehen und es wäre vielleicht eine Entwicklung in positiverer Richtung zu erwarten.

h- "Es ist leichter einen Atomkern, zu spalten, als einen Vorurteil abzubauen" (Albert Einstein)

Gruß!

Re: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet?

Martin, Thursday, 02.06.2005, 23:46 (vor 7496 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? von Christian am 02. Juni 2005 18:18:

Das ist nur bei bestimmten Tatsachenbehauptungen über eine konkrete Person möglich. Auch beim sinnentstellenden Kürzen von Zitaten (--> Ergänzungsdarstellung). Die betreffende Person muss dann eine eigene Version des Sachverhalts formulieren, allerdings ohne Kommentar und Meinung.

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