Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenparkplatzmißbrauch

Krischan, Monday, 30.05.2005, 23:28 (vor 7499 Tagen)

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt? Ich meine damit demonstratives Vorgehen und nicht mit der Ausrede "Meine Frau hat hier geparkt und ich hole jetzt nur den Wagen ab", sondern eher: "Unter der Stoßstange hängt ein Kennzeichen. Schreiben Sie es sich auf, die passende Telefonnummer ist 110."
Und wie ist da der Unterschied, wenn es sich um private (z.B. auf dem Gelände eines Supermarktes) oder öffentliche (vor Amtsgebäuden) Parkplätze handelt? Sollte es straffrei bleiben, so wäre das eine kleine Möglichkeit, aufzumucken. (Vorausgesetzt, es stört sich jemand daran) Sollte es gar belangt werden, so kann mann - bei Zahlungsverweigerung - zumindest in den lokalmedien für Aufsehen sorgen - sofern sich jemand findet, den Frauenunterdrücker zu verpfeifen.

Allgemeine Frage:
Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Antwortenschreiber, Tuesday, 31.05.2005, 00:57 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt? Ich meine damit demonstratives Vorgehen und nicht mit der Ausrede "Meine Frau hat hier geparkt und ich hole jetzt nur den Wagen ab", sondern eher: "Unter der Stoßstange hängt ein Kennzeichen. Schreiben Sie es sich auf, die passende Telefonnummer ist 110."
Und wie ist da der Unterschied, wenn es sich um private (z.B. auf dem Gelände eines Supermarktes) oder öffentliche (vor Amtsgebäuden) Parkplätze handelt? Sollte es straffrei bleiben, so wäre das eine kleine Möglichkeit, aufzumucken. (Vorausgesetzt, es stört sich jemand daran) Sollte es gar belangt werden, so kann mann - bei Zahlungsverweigerung - zumindest in den lokalmedien für Aufsehen sorgen - sofern sich jemand findet, den Frauenunterdrücker zu verpfeifen.
Allgemeine Frage:
Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

"F4J"

Ich parke grundsätzlich da, wo's mir passt...

Magnus, Tuesday, 31.05.2005, 01:25 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

und oft sind es Frauenparkplätze, weil die sind am nahsten am Eingang/Ausgang.

Im Parkhaus steht meistens: "Es gelten die Regeln der STVO" - und die STVO kennt keine nach Geschlechtern getrennte Parkplätze. Also kann man überall, wo dieses Schild existiert, die Frauenparkplätze trotz ihrer Existenz getroßt mißachten - auch wenn es ein Supermarkt ist - da gilt meist auch die STVO bzw. hängt dieses Schild.

Abgeschleppt darf das Auto sowieso nicht werden. Das Abschleppen des Autos kann man außerdem grundsätzlich jederzeit und in jeder Situation verhindern, in dem man seine Hanynummer ins Auto legt - z.b. "Auto wegfahren? Telefonnummer:" Abgeschleppt werden kann nur durch das Ordnungsamt, ansonsten muss derjenige Zahlen, der den Abschleppdienst ruft. Und das Ordnungsamt darf nur abschleppen, wenn der Fahrer nicht erreichbar ist und er das Auto nicht in angemessener Zeit wegfahren kann.

Genauso kann im privaten Geländer nur das Ordnungsamt handeln und Geldstrafe aussprechen. Grundlage dafür ist meist die STVO. Also kann in dem Punkt auch nichts passieren. Desweiteren müsste der Besitzter - wenn es denn eine Strafe für "Missbrauch von Frauenparkplätzen" geben würde - den nachweis erbringen, dass ein Mann das Auto geparkt hat und auch wieder abholen wird. Da man jederzeit seine Freundin/Frau/Mama/Oma/Tochter zum Autoabholen schicken kann, ist dies wohl nahezu unmöglich. Das einzige was also von einem Privat-Mensch drohen kann ist Hausverbot.

Es gibt nur einen einzigen Grund, der gegen Frauenparkplätze spricht: erhöhtes Unfallrisiko und Blechschaden inkl. Fahrerflucht. Nicht alle Frauenparkplätze sind daher zum Abstellen des eigenen Autos geeignet.

Magnus

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

terVara, Tuesday, 31.05.2005, 02:04 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:


Ob da Frauenparkplatz steht oder in China fällt ein Reis Sack um...

Ich parke da, wo es mir paßt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Parkplätze, die ausschließlich von Frauen genutz werden dürfen, außer diesen hier:

[image]

Gruß

terVara

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Beelzebub, Tuesday, 31.05.2005, 02:08 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt?

Sawadee Krischan

Nur sehr bedingt. Die StVO sieht - im Unterschied etwa zu Behindertenparkplätzen - "Frauenparkplätze" nicht vor, folglich darf ein auf öffentlichem Straßenland etwa vorhandenes Schild "nur für Frauen" so behandelt werden, als stünde es nicht da. Allerdings habe ich auf öffentlichem Straßenland so ein Ding noch nie gesehen.

Das gilt wohlgemerkt für öffentliches Straßenland - nicht zu verwechseln mit "öffentlichen" Parkplätzen. Maßgeblich hierfür ist nämlich nicht, wem das Gelände gehört, sondern, ob es als öffentliches Straßenland gewidmet ist. Auch der Parkplatz einer Behörde kann daher "Privatgelände" sein.

Was Privatparkplätze, insbesondere Parkhäuser betrifft, so gilt hier die StVO nicht. Parkt dort ein Mann auf einem "Frauenparkplatz" so kann der Besitzer des Platzes den Wagen möglicherweise abschleppen lassen - wenn er denn beweisen kann, dass tatsächlich ein Mann dort parkt, was in der Praxis schwierig werden dürfte, da man einem geparkten Wagen nicht unbedingt ansieht, ob er von einem Mann oder einer Frau dort abgestellt wurde. Und ganz sicher ist das auch nicht - mir sind bislang keine einschlägigen Gerichtsurteile bekannt. Und ich nehme mal ganz stark an, dass die meisten Parkhäuser, bei aller demonstrativer "Frauenfreundlichkeit" ihre männliche Kundschaft nicht verprellen wollen.

Denkbar wäre dann noch ein Hausverbot für den frauenparkplatzmißbrauchenden Macho-Bösewicht.

Eine Anzeige bei der Polizei wäre jdf. zwecklos.

Etwas komplizierter ist es, wenn am Parkhauseingang ein Schild steht "Hier gilt die StVO". Das setzte die StVO zwar nicht in derselben Wiese in Kraft wie eine Widmung als öffentliches Straßenland, sie wird aber möglicherweise zum Gegenstand eines privatrechtlichen Vertrages - vergleichbar mit dem 'Kleingedruckten' auf einem Vertragsformular. In diesem Falle wird es für den Parkplatzbesitzer noch schwieriger einen "Frauenparkplatzmißbraucher" zu belangen, denn wenn er die StVO auf seinem Gelände gelten lassen will, die, wie ausgeführt, "Frauenparkplätze" nicht kennt, verhält er sich widersprüchlich, wenn er dann noch ein Schild "Frauenparkplatz" aufstellt. Diese Widersprüchlichkeit geht im Zweifel zu seinen Lasten, das heißt, er wird mit höchster Wahrscheinlichkeit auf den Abschleppkosten sitzen bleiben.

Wäre alles in allem ein schöner Lehrbuchfall. Wäre ich Professor, könnte ich mit sowas meine Studenten (und Innen) quälen. (^_^)

Aber eins noch: Hätte ich einen Wagen, würd ich den ganz bestimmt nicht auf einen Frauenparkplatz stellen - ich will ihn schließlich ohne Beulen und Schrammen wieder vorfinden. Denn den positiven Nebeneffekt haben Frauenparkplätze doch immerhin: es werden weniger 'Männerautos' durch weibliche Einparkkünste beschädigt. (^_^)

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

An mir soll's nicht liegen. Und das geplante Antidiskriminierungsgesetz bietet da so einige Möglichkeiten. Allerdings werden wir uns da wohl noch ein wenig gedulden müssen - bis Oktober. Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU räumt den einzelnen Staaten die Möglichkeit ein, sie in Gestalt entsprechender nationaler Gesetze umzusetzen. Geschieht dies nicht bis Oktober diesen Jahres, gilt sie unmittelbar. Und unsere allerwerteste rot-grüne Regierung hat im Moment wohl andere Sorgen *schadenfroh grins*

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Der Frankfurter, Tuesday, 31.05.2005, 02:09 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

das habe ich mal geschrieben in MANNdas.ev:

,,Lächerlich ist das nicht!
Diese kleinen Quisquilien haben urbanes Terrain verändert. Ganze Erdgeschosse von Parkhäusern wurden Frauenparkplätze. Kaum ist noch Verwunderung, besser Bestürzung wahrzunehmen. Obwohl die Dinge sichtbarer werden, sind immer noch keine adäquaten Reaktionen feststellbar! Frauenparkplätze wurden eher von allen belächelt. Witze wurden gemacht. Das innerlich fiese Grinsen der weiblich Anmahnenden können und konnten sich nur wenige vorstellen, bevor und nachdem solches Wirklichkeit wurde!
Gleiches gilt auch hier. Das Problem ist, daß Sätze wie: ,,Aber sie (die Ampelfrau) kann uns als Symbol dienen und uns täglich daran erinnern, dass es für eine wirkliche Gleichberechtigung noch viel zu tun gibt." immer noch daran erinnern, mit welch perversen Methoden, Lügen und Propaganda in ein allgemein verständliches und glaubbares Schema gepresst werden. Für Viele immer noch kaum nachvollziebar.

Der Zypries-Vorstoß wird inzwischen in der Presse eher verschwiegen und topaktuell im Fernsehen dahingehend verbreitet, daß in Vorabendsendungen solch vermeindlichen Vätern jede Würde und Anstand abgesprochen wird. Die Öffentlichen reagieren da sehr schnell! Immer noch behaupte ich eine ungeheure beabsichtigte Manipulation der Masse durch Fernsehen und mir wird mulmig zumute, wie perfekt das läuft! Jeden Tag vermehren sich diese Mistkäfer(innen) usurpierend umhergeifernd.

Jetzt muß ich mal aufs Klo.....

Peter''

Die ganzen Fragestellungen peinigen mich nur noch, gehen mir auf die Nerven!

Worüber reden wir hier: Über die absolute Selbstverständlichkeit, auf Frauenparkplätzen parken zu dürfen wenn ich Mann bin, oder Frauenparkverbot auf Parkflächen, die nicht als Frauenparkplätze ausgewiesen sind.

Wo leben wor hier?

Brav bleiben....!


Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Odin, Tuesday, 31.05.2005, 02:18 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Ich weiß nicht, ob das belangt werden kann. Ich hab noch keine Anzeige bekommen. Ich parke GRUNDSÄTZLICH auf Frauenparkplätzen und das schon seit Monaten. Die liegen so günstig.

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Wodan, Tuesday, 31.05.2005, 06:02 (vor 7499 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes?

Sehr gut. Gib uns morgen ein Parkhaus bekannt, und wir werden dort sämtliche Frauenparkplätze zuparken. So lange, bis die Verantwortlichen es merken!
Wodan

Re: Männerparkplatz

Moni, Tuesday, 31.05.2005, 10:20 (vor 7498 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Hi Krischan,

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

für Aufsehen könntest du z.b. so sorgen. Mach aus Frauenparkplätze einfach Männerparkplätze.
Man nehme dazu eine durchsichtige Folie, Farbe und etwas Kleber. Auf diese Folie schreibst du Männer und überklebst das Wort Frauen. Wichtig, man muss diese Folie ohne großen Auswand wieder entfernen können. Inwieweit das strafrechtlich verfolgt werden könnte, ist mir allerdings nicht bekannt.

Gruß
Moni

Re: Männerparkplatz

Antwortenschreiber, Tuesday, 31.05.2005, 11:44 (vor 7498 Tagen) @ Moni

Als Antwort auf: Re: Männerparkplatz von Moni am 31. Mai 2005 07:20:

Hi Krischan,

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

für Aufsehen könntest du z.b. so sorgen. Mach aus Frauenparkplätze einfach Männerparkplätze.
Man nehme dazu eine durchsichtige Folie, Farbe und etwas Kleber. Auf diese Folie schreibst du Männer und überklebst das Wort Frauen. Wichtig, man muss diese Folie ohne großen Auswand wieder entfernen können. Inwieweit das strafrechtlich verfolgt werden könnte, ist mir allerdings nicht bekannt.
Gruß
Moni

Wenn das "Amtlich" aussieht merkt das erstmal keiner!

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

stiller Mitleser ;-), Tuesday, 31.05.2005, 13:09 (vor 7498 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Die STVO gilt auf allen Flächen, die durch jedermann (und -frau) befahren werden können. Also auch auf dem privaten Gelände des Supermarktparkplatzes.

Nichtsdestotrotz kann der Eigentümer erweiterte Regelungen quasi als Hausordnung treffen. "Paken nur für XX-YY 123/Mitarbeiter/Geschäftsführung/Frauen/Männer/Max Müller..."

Verstöße degegen ahndet kein Ordnungsamt und auch keine Polizei läßt da abschleppen (sofern vom Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr ausgeht).

Der Eigentümer kann das Fahrzeug auf einene Kosten jederzeit umsetzen lassen. Er kann auch versuchen, diese Kosten einzuklagen, wegen Verstoß gegen die Hausordnung. Dazu muß ER Beweise bringen. Den Ausgang eines solchen Verfahrens kann man wohl nicht voraussagen. Zumal wenn mal einer das Argument der Diskriminierung bringt...

Und überhaupt (aus einem anderen Forum geklaut);

Was ist eigentlich beim Frauenparkplatz konkret „verboten“? Autos sind ja nun mal geschlechtsneutral, können also nicht ausschlaggebend sein.
Müssen die Autos, auf Frauen zugelassen sein, um dort parken zu dürfen?
Oder dürfen nur Frauen dort einparken?
Was ist, wenn eine Frau dort nicht in die Lücke reinkommt, und ich als Gentleman das Auto einparke?
Was ist, wenn (m)eine Frau einparkt, ich aber das Auto abhole?
Darf ich dort parken, wenn (m)eine Frau das Auto später abholt?
In unserer Kleinstadt gibt es eine Person, die zwar nach dem Ausweis eine Frau ist, „in der Hose“ aber ganz ein Mann. Darf der/die dort parken?

Fragen über Fragen…
;-)

Re: Männerparkplatz

Odin, Tuesday, 31.05.2005, 13:58 (vor 7498 Tagen) @ Moni

Als Antwort auf: Re: Männerparkplatz von Moni am 31. Mai 2005 07:20:

Hi Krischan,

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

für Aufsehen könntest du z.b. so sorgen. Mach aus Frauenparkplätze einfach Männerparkplätze.
Man nehme dazu eine durchsichtige Folie, Farbe und etwas Kleber. Auf diese Folie schreibst du Männer und überklebst das Wort Frauen. Wichtig, man muss diese Folie ohne großen Auswand wieder entfernen können. Inwieweit das strafrechtlich verfolgt werden könnte, ist mir allerdings nicht bekannt.
Gruß
Moni

Noch besser macht sich "Arier" :-)

Frauenparkplätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daddeldu, Tuesday, 31.05.2005, 18:56 (vor 7498 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Hallo!

Aus einem älteren Beitrag von mir:

Auch private Frauenparklätze sind wohl nicht möglich. Wenn ein Parkplatz nämlich kostenpflichtig ist, wie z. B. im Parkhaus, dann kommt zwischen Betreiber und Benutzer ein Vertrag zustande, und zwar ein (besonderer) Mietvertrag. Und dann ist die Anordnung, auf einem bestimmten Parkplatz nicht zu parken eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) dieses Vertrages (§ 305 Abs. 1 BGB). Und für AGBen gibt es strenge Regeln.

Auf die AGB müsste zunächst am Ort des Geschäftsschlusses, also an der Einfahrt, hinreichend deutlich hingewiesen werden, sonst ist sie unwirksam (§ 305 Abs. 2 BGB). Der Hinweis aber fehlt ja schon regelmäßig. Somit dürfte der zustande gekommene Vertrag gewöhnlich beinhalten, dass man sich einen freien Parkplatz aussuchen kann.

Und selbst wenn bei den ausgehängten Vertragsbedingungen am Eingang die Klausel stünde, dass männliche Fahrer sich nicht auf als Frauenparkplätze gekennzeichnete Flächen stellen dürfen, würde dies meiner Meinung nach nichts ändern. Denn sittenwidrige AGBen sind unwirksam (§§ 138 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB). Eine Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen, die auch noch ausdrücklich im Grundgesetz ausgeschlossen wird (für den staatlichen Bereich), dürfte wohl sittenwidrig sein.

Ich meine daher, dass das Hausrecht nur auf kostenlosen Privatparkplätzen eine männerdiskriminierende Wirkung entfalten kann.

Aber was gilt, wenn Parken zwar kostenlos ist, aber nur für Kunden eines Geschäfts?[/i]

Es gibt Parkplätze, da kann man nur kostenlos parken, wenn man auch etwas kauft. Da zieht man einen Parkschein, und der wird dann an der Kasse „abgeknipst“ oder so was. Dann kommt natürlich schon am Eingang ein Vertrag zustande, die Parkgebühr wird einem beim Kauf nur erlassen. (Sonst würde sich ja erst an der Kasse rückwirkend entscheiden, ob es einen Mietvertrag über einen Parkplatz gab oder nicht. Das geht nicht.)

Tja, und Vertrag bedeutet, dass die Regeln über AGBen gelten.

Wenn aber der Parkplatz in jedem Falle kostenlos ist, egal ob man was kauft oder sich nur beraten lässt, wenn z. B. lediglich ein „Nur für Kunden“-Schild rumhängt, dann gibt es offenbar keinen Mietvertrag und dann darf man wohl auch Frauenparkplätze einrichten.

Wiederum mit der Einschränkung, die hier schon erwähnt wurde: wenn der Parkplatz offen ist und der öffentliche Verkehr darauf stattfinden kann, dann gilt die StVO, und Frauenparkplätze sind rechtswidrig.

Gruß, Daddeldu

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Krischan, Tuesday, 31.05.2005, 20:30 (vor 7498 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplatzmißbrauch von Wodan am 31. Mai 2005 03:02:

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes?

Sehr gut. Gib uns morgen ein Parkhaus bekannt, und wir werden dort sämtliche Frauenparkplätze zuparken. So lange, bis die Verantwortlichen es merken!
Wodan

Köln: Karstatt, Innenstadt
Sch***, ich habe kein Auto, nicht mal ein Velo, das ich auf einen Parkplatz setzen könnte.

Re: Männerparkplatz

Krischan, Tuesday, 31.05.2005, 20:32 (vor 7498 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Männerparkplatz von Odin am 31. Mai 2005 10:58:05:

Hi Krischan,

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

für Aufsehen könntest du z.b. so sorgen. Mach aus Frauenparkplätze einfach Männerparkplätze.
Man nehme dazu eine durchsichtige Folie, Farbe und etwas Kleber. Auf diese Folie schreibst du Männer und überklebst das Wort Frauen. Wichtig, man muss diese Folie ohne großen Auswand wieder entfernen können. Inwieweit das strafrechtlich verfolgt werden könnte, ist mir allerdings nicht bekannt.
Gruß
Moni

Noch besser macht sich "Arier" :-)

Stimmt. "Nur für Deutsche" zeigt nach dem Holzhammerprinzip, was für ein Denken hinter Männerverboten steckt.

Re: Frauenparkplätze usw. @ Daddeldu

Eugen Prinz, Tuesday, 31.05.2005, 21:21 (vor 7498 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Frauenparkplätze und Allgemeine Geschäftsbedingungen von Daddeldu am 31. Mai 2005 15:56:58:

Hallo Daddeldu, ich hätte mal eine (nichtöffentliche) Frage an dich. Kannst du mir zu diesem Zweck mal eine mail schicken?

Gruß und Dank von Eugen

Re: Frauenparkplätze usw. @ Daddeldu

Daddeldu, Tuesday, 31.05.2005, 23:49 (vor 7498 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplätze usw. @ Daddeldu von Eugen Prinz am 31. Mai 2005 18:21:20:

Hallo Daddeldu, ich hätte mal eine (nichtöffentliche) Frage an dich. Kannst du mir zu diesem Zweck mal eine mail schicken?

Nein, kann ich nicht.

Weil ich nämlich Deine Emailadresse nicht kenne. Aber wenn Du mir die verrätst, schreibe ich Dir gern.

Gruß,
Daddeldu

Re: Frauenparkplätze usw. @ Daddeldu

Eugen Prinz, Wednesday, 01.06.2005, 00:25 (vor 7498 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplätze usw. @ Daddeldu von Daddeldu am 31. Mai 2005 20:49:45:

>Hallo Daddeldu, ich hätte mal eine (nichtöffentliche) Frage an dich. Kannst du mir zu diesem Zweck mal eine mail schicken?
Nein, kann ich nicht.
Weil ich nämlich Deine Emailadresse nicht kenne. Aber wenn Du mir die verrätst, schreibe ich Dir gern.
Gruß,
Daddeldu

Ah ja, damit beantwortet sich bereits ein Teil meiner Frage. Aber dazu mehr per mail.

Gruß von Eugen

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Wodan, Wednesday, 01.06.2005, 03:01 (vor 7498 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 31. Mai 2005 17:30:

Köln: Karstatt, Innenstadt
Sch***, ich habe kein Auto, nicht mal ein Velo, das ich auf einen Parkplatz setzen könnte.

Gut. Wann?

Fahre zwar immer nur mit der KVB in die Innenstadt, aber für diese Aktion tu ich mir sogar mal wieder das Kölner Verkehrschaos inkl. absurde Ampelschaltung an.
Und Du wirst Dir natürlich ein Auto mieten! Kann man überall.
Vielleicht können wir noch einem Rudel taxifahrern Bescheid sagen.
Und dann: nix wie los.
Gruß
Wodan

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

CnndrBrbr, Wednesday, 01.06.2005, 13:50 (vor 7497 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt?

Hat bis jetzt noch niemand versucht.
Ich parke grundsätzlich auf Frauenparkplätzen. Letztens nen blöden Text gesteckt gekriegt, da hab ich nur gesagt: "Heute kauf ich ein, da bin ich ganz Frau".
Das beste war mal Samstags um halb vier im Marktkauf in Wesseling. Das ganze Parkhaus komplett leer, kurz vor Ladenschluß und ich brauchte noch ne Kiste Bier. Es war echt kein einziges Auto da, da hab ich mir auch keine Mühe gegeben mit dem Einparken, einfach diagonal über 3 Parkplätze (natürlich Frauenparkplätze) und schnell hochgeflitzt. Als ich die Kiste verlade, kommt doch tatsächlich ne Alte angewatschelt und quakt mich an: "Hier ist aber Frauenparkplatz!". Da hab ich nur gesagt: "Was wollnse denn? Ich hab doch auch geparkt wie ne Frau."
*prost*

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Krischan, Wednesday, 01.06.2005, 14:19 (vor 7497 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplatzmißbrauch von CnndrBrbr am 01. Juni 2005 10:50:

...Da hab ich nur gesagt: "Was wollnse denn? Ich hab doch auch geparkt wie ne Frau."

*prost*

*Lach*
Ich hoffe, Du hast Dich auch bei der Emma zum "Pascha des Monats" beworben.

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

CnndrBrbr, Wednesday, 01.06.2005, 17:06 (vor 7497 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 01. Juni 2005 11:19:

...Da hab ich nur gesagt: "Was wollnse denn? Ich hab doch auch geparkt wie ne Frau."

*prost*

*Lach*
Ich hoffe, Du hast Dich auch bei der Emma zum "Pascha des Monats" beworben.

Echt das gibt's? Muß ich mal schaun...
Mit der Geschichte sprenge ich heute noch jede Diskussion um Frauenparkplätze. Nur: Am meisten kaputtlachen darüber tun sich FRAUEN! Übrigens sind die Frauen, die für Frauenparkplätze und deren Verteidigung gegen die pöhsen Männer eintreten, graue Hausheimchen die nicht einparken können. Richtige Weiber, die sich auch sonst nicht die Wurst vom Brot klauen lassen, fühlen sich dadurch diskriminiert. ("Frauen, Behinderte und andere Minderheiten")

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Krischan, Thursday, 02.06.2005, 01:26 (vor 7497 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: Frauenparkplatzmißbrauch von CnndrBrbr am 01. Juni 2005 14:06:

Richtige Weiber, die sich auch sonst nicht die Wurst vom Brot klauen lassen, fühlen sich dadurch diskriminiert. ("Frauen, Behinderte und andere Minderheiten")

Das ist auch so meine Erfahrung. Frauen, die was aus sich zu machen wissen, schlagfertig sind, sich durchzuboxen wissen und auch wissen, wie sie den Mann finden, der damit umzugehen weiß, lassen meist kein gutes Haar an denen, die für sie zu kämpfen vorgeben.

Krischan

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

Leser, Thursday, 02.06.2005, 02:22 (vor 7497 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze >benutzt?

Definitiv Nein. Es gibt kein Gesetz, Frauenparkplätze betrifft. Ich parke grundsätzlich immer quer drauf falls ich welche finde. Wenns jemand stört -bis jetzt noch nicht vorgekommen- mache ich ihm klar das ich mich nur gegen Rassismus wehre. Das ist mein gutes Recht.

Re: Männerparkplatz

Leser, Thursday, 02.06.2005, 02:25 (vor 7497 Tagen) @ Moni

Als Antwort auf: Re: Männerparkplatz von Moni am 31. Mai 2005 07:20:

Hi Krischan,

Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

für Aufsehen könntest du z.b. so sorgen. Mach aus Frauenparkplätze einfach Männerparkplätze.
Man nehme dazu eine durchsichtige Folie, Farbe und etwas Kleber. Auf diese Folie schreibst du Männer und überklebst das Wort Frauen. Wichtig, man muss diese Folie ohne großen Auswand wieder entfernen können. Inwieweit das strafrechtlich verfolgt werden könnte, ist mir allerdings nicht bekannt.
Gruß
Moni

Da das keine Substanzbeschädigung ist , sollte das wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen haben...solange es nicht wiederholt ausgeübt wird und damit eine Unterlassungsklage in Betracht kommt.

Re: Frauenparkplatzmißbrauch

IBGM, Thursday, 02.06.2005, 02:41 (vor 7497 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Hallo!

Klare Frage, klare Antwort.

Das Hinweisschild "Frauenparkplätze" ist weder ein "Gebotsschild" und schon gar kein "Verbotsschild"; es ist lediglich ein Hinweisschild. Niemand kann dort wegen "Falschparken" belangt werden. Es ist eine freiwillige Regel und auf keinem öffentlichen Parkplatz ist diese Regel juristisch anders zu bewerten.

Anders sieht es auf Privatparkplätzen aus. Hier kann der Eigentümer der Parkplätze verbindlich festlegen, ob die Plätze nur für Frauen bestimmt sind und darf auch widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen. Hier gilt das (auch wenn es unsinnig klingt) Hausrecht, eben weil es zum Grundstück des Eigentümers gehört.

Wieder anders wird die Situation, wenn das Schild "Hier gilt die StVO" angebracht ist, denn dann verfällt das Recht des Eigentümers über die Nutzungsbestimmungen eines Frauenparkplatzes und seine Rechte sind auf das beschränkt, was dort geregelt ist; nämlich die freiwillige Rücksichtnahme.

Im Prinzip kann man also auf privaten Parkplätzen regeln, was einem gerade so gefällt, bringt man aber dort öffentliche Regeln in Form eines Schildes "Hier gilt die StVO" ins Spiel, läuft man schnell Gefahr, als Eigentümer in einem Rechtsstreit zu unterliegen, wenn man nicht auch rechtskonforme Regelungen trifft.

Das gleiche gilt übrigens für Behindertenplätze. Sie können Sie benutzen, wenn auf dem privaten Parkplatz kein Hinweisschild auf die "StVO" vorhanden ist. Aber aus Rücksicht auf tatsächlich Behinderte sollte man das wohl nicht tun.

Gruß
IBGM

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt? Ich meine damit demonstratives Vorgehen und nicht mit der Ausrede "Meine Frau hat hier geparkt und ich hole jetzt nur den Wagen ab", sondern eher: "Unter der Stoßstange hängt ein Kennzeichen. Schreiben Sie es sich auf, die passende Telefonnummer ist 110."
Und wie ist da der Unterschied, wenn es sich um private (z.B. auf dem Gelände eines Supermarktes) oder öffentliche (vor Amtsgebäuden) Parkplätze handelt? Sollte es straffrei bleiben, so wäre das eine kleine Möglichkeit, aufzumucken. (Vorausgesetzt, es stört sich jemand daran) Sollte es gar belangt werden, so kann mann - bei Zahlungsverweigerung - zumindest in den lokalmedien für Aufsehen sorgen - sofern sich jemand findet, den Frauenunterdrücker zu verpfeifen.
Allgemeine Frage:
Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

Re: Frauenparkplatzmißbrauch - Nachwort

IBGM, Thursday, 02.06.2005, 02:58 (vor 7497 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Frauenparkplatzmißbrauch von Krischan am 30. Mai 2005 20:28:

Natürlich ist auf öffentlichen Parkplätzen das Parken auf Behindertenparkplätze an strenge juristische Regeln geknüpft. Es muß ein sichtbarer Ausweiß mit dem Buchstaben "G" für "Gehbehindert" im Wagen platziert sein. Anders dürfen Behindertenparkplätze öffentlich oder mit Verweis auf "StVO" nicht genutzt werden.

Dies nur als Hinweis, um Missverständnisse auszuräumen.

Gruß
IBGM

Mal wieder eine juristische Frage:
Kann ein Mann juristisch belangt werden, wenn er Frauenparkplätze benutzt? Ich meine damit demonstratives Vorgehen und nicht mit der Ausrede "Meine Frau hat hier geparkt und ich hole jetzt nur den Wagen ab", sondern eher: "Unter der Stoßstange hängt ein Kennzeichen. Schreiben Sie es sich auf, die passende Telefonnummer ist 110."
Und wie ist da der Unterschied, wenn es sich um private (z.B. auf dem Gelände eines Supermarktes) oder öffentliche (vor Amtsgebäuden) Parkplätze handelt? Sollte es straffrei bleiben, so wäre das eine kleine Möglichkeit, aufzumucken. (Vorausgesetzt, es stört sich jemand daran) Sollte es gar belangt werden, so kann mann - bei Zahlungsverweigerung - zumindest in den lokalmedien für Aufsehen sorgen - sofern sich jemand findet, den Frauenunterdrücker zu verpfeifen.
Allgemeine Frage:
Was haltet Ihr von der Idee zivilen Widerstandes? Fällt Euch spontan was ein, wie man so richtig für Aufsehen sorgen könnte, abseits von Brandbomben in Frauencafes?

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