Re: Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht?
Als Antwort auf: Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht? von Odin am 30. Mai 2005 11:41:01:
Sie führe derzeit Gespräche mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), wie eine
Verweigerung des Besuchsrechts durch die Mütter verhindert werden könne
In welchem Jahr lebt die Frau eigentlich? Ein Besuchsrecht gibt es schon lange nicht mehr. Es ist das Umgangsrecht. Ausserdem ist hier die Ministerin ihren eigenen Pauschalisierungen zum Opfer gefallen. Wer immer nur von Männern als Unterhaltspflichtigen spricht, muss nun bei Umgangsverweigerern nur von Müttern sprechen.
Weitere Teile der Meldung sind auch nett:
Nach einer Studie für den noch unveröffentlichten Familienbericht wünschten sich rund 30 >Prozent der Männer eine eingeschränkte Berufstätigkeit, die eine Kinderbetreuung zulasse, >erklärte die Ministerin. Dies sei deutlich weniger als in anderen europäischen Ländern.
Ein hoher Prozentsatz der Väter ist gewungen, getrennt vom Kind zu leben. Kommen sie ihrer per Gesetz verordneten gesteigerten Erwerbsobliegenheit durch "maximale Ausnutzung ihrer Arbeitskraft" nicht nach, können sie zu Gefängnisstrafen verurteilt werden (§170 StGB). Volle Freiheit zur eingeschränkten Berufstätigkeit geniessen nur Mütter und werden dafür auch noch mit Unterhaltsrechten belohnt.
Wenn dieser Familienbericht nicht die Realitäten der deutschen Familiensituation wiederspiegelt, kann man ihn sofort auf den hohen Stapel Altpapier werden, den das Ministerium produziert. Der Normalfall ist sowohl die zusammenlebende als auch die Familie in Trennung. Allzugerne wird die Trennungsrealität ganz einfach ausgeblendet oder marginalisiert. Kein Wunder, wer über Trennungssituation sprechen muss, verdirbt den letzten familienwilligen Menschen zwangsläufig gründlich die Lust auf Kinder und Familie.
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- Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht? -
Odin,
30.05.2005, 14:41
- Re: Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht? - blendlampe, 30.05.2005, 15:39
- Re: Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht? -
Krischan,
30.05.2005, 20:12
- Re: Bestrafung für verweigertes Umgangsrecht? - Scipio Africanus, 31.05.2005, 12:18