Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Pervers - der Kauf von Sex steht unter Strafe, der Verkauf aber nicht (Schwe

Morb, Saturday, 28.05.2005, 01:45 (vor 7502 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Re: Pervers - der Kauf von Sex steht unter Strafe, der Verkauf aber nicht (Schwe von ein weiterer Andreas am 27. Mai 2005 21:13:

Mich würde interessieren, ob beispielsweise auch eine Frau verurteilt würde

welche die Dienste eines Callboy in Anspruch nimmt.
Vermute auch: nein. Der Callboy würde wahrscheinlich wegen Ausbeutung der Sexualität der Frau verurteilt werden. Schließlich macht er mit ihrem Sexualbedürfnis Kasse.
Gruß
Andreas

Noch etwas,

es kann dir als Tourist in Schweden passieren, dass du im Rotlichtbezirk von eine eindeutig gekleideten Dame angekobert wirst.
Sie schlaägt dir vor, ein Hotel aufzusuchen und nennt dir ihren Preiß für ihre Dienstleistungen.
Auf dem Hotelzimmer schnappen dann die Handschellen zu, deine Schwedentour endet hinter schwedischen Gardinen, und deine Heimkehr verzögert sich um einige Jahre.

Aber das ganze lässt sich immer noch steigern:
Geh dazu auf ihren Vorschlag ein, eine Flasche Wein mitzunehmen.
Dann hast du versucht, sie mit Alkohol gefügig zu machen, was deinen Urlaub in Schweden um ein paar weitere Jahre verlängern dürfte.

Gruß
Morb


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