Baby bei ebay - es wird immer verrückter :-)
Belgische Mutter versteigert Baby im Internet
BRÜSSEL/OSTFLANDERN (spe). In Belgien erregt die Versteigerung eines Säuglings via Internet die Gemüter. Eine Leihmutter aus Ostflandern hatte nach der Geburt des Säuglings im Februar dieses Jahres das Kind nicht, wie vereinbart, an das Paar abgegeben, das die Leihmutterschaft in Auftrag gegeben hat. Stattdessen verkaufte die junge Mutter das kleine Mädchen für 15 000 Euro über das Internet an ein niederländisches Ehepaar aus dem Raum Utrecht.
Dem leiblichen Vater und seiner Lebensgefährtin erklärte sie, sie habe eine Fehlgeburt erlitten. Von ihnen hatte die Leihmutter bereits ebenfalls 10 000 Euro für die medizinische Betreuung während der Schwangerschaft kassiert. Der Kinderhandel flog kurze Zeit später auf. Nun erheben sowohl das niederländische Paar als auch der leibliche Vater Anspruch auf das Baby.
Die zuständigen Behörden in Belgien und den Niederlanden haben die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings ist die Rechtslage schwierig, da Verträge mit Leihmüttern in Belgien keine rechtliche Grundlage haben. Lediglich der Verkauf des Babys ist strafbar.
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/05/27/095a0903.asp?cat=/medizin/frauen