Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby

Sven74, Wednesday, 25.05.2005, 01:27 (vor 7506 Tagen)

12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby

Nach dem Sturz seines Babys von einem
Balkon ist die Mutter am Dienstag vom
Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe
von zwölf Jahren und zwei Monaten ver-
urteilt worden. Die Richter sahen es
als erwiesen an, dass die 27-Jährige im
November ihre damals acht Monate alte
Tochter aus elf Metern in die Tiefe ge-
worfen hat.

Weil die Tat während eines Streits mit
dem Kindesvater geschah, ging das Ge-
richt von versuchtem Totschlag aus. Die
Staatsanwaltschaft hatte lebenslange
Haft gefordert. Das Kind überlebte
leicht verletzt.

Quelle: ARD-Videotext Tafel 155
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Nach dem lesen des Textes bitte die Mutter durch den Vater austauschen! Habe den Artikel bewusst abgeändert und ein großes Erstaunen hervorzurufen.

Ob die Mutter bei gleichem Tathergang eine Geld- oder Bewährungsstrafe ekommen hätte weiss ich nicht. Wohl eher Freispruch wegen Unzurechnungfähigkeit (wird bei der Täterin Mutter ja fast zur Regel).

Sven74

Re: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby

Odin, Wednesday, 25.05.2005, 02:22 (vor 7506 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby von Sven74 am 24. Mai 2005 22:27:

Nach dem lesen des Textes bitte die Mutter durch den Vater austauschen! Habe den Artikel bewusst abgeändert und ein großes Erstaunen hervorzurufen.

Hat geklappt. War wirklich überrascht über die harte Strafe.

Re: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby

Krischan, Wednesday, 25.05.2005, 03:40 (vor 7506 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby von Sven74 am 24. Mai 2005 22:27:

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Nach dem lesen des Textes bitte die Mutter durch den Vater austauschen! Habe den Artikel bewusst abgeändert und ein großes Erstaunen hervorzurufen.

War in der Tat gelungen.

Re: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby

Magnus, Wednesday, 25.05.2005, 06:03 (vor 7506 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: 12 Jahre Haft für Balkonsturz von Baby von Sven74 am 24. Mai 2005 22:27:

Nach dem lesen des Textes bitte die Mutter durch den Vater austauschen! Habe den Artikel bewusst abgeändert und ein großes Erstaunen hervorzurufen.

Hat funktioniert. Ich hatte schon geglaubt, dass endlich ein gerechtes Urteil über eine Frau gesprochen wurde, doch offenbart wurde nur meine Naivität - eine Frau hätte nie so eine hohe Strafe erhalten.

Dennoch (auch wenn es wieder zu Streit führt): Das Urteil ist angemessen. Frauen sollten jedoch genauso behandelt werden. Wenn man das Urteil mit dem Messerstecher Urteil vergleicht, wo eine Frau aus Eifersucht ihre beiden Kinder erstochen hat und dafür Freispruch kassierte, dass sich darüber sogar der Spiegel echauffierte, so stehen beide Urteile in keiner Relation zueinander, zumal es bei dieser Tat durch den Mann für das Baby einen glimpflichen Ausgang hatte.

Magnus

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