Neue DT - Falsche Versprechungen
Die neue DT ist nun da, nachzulesen unter:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm
0 - 5 6-11 12-17 ab 18
Alle Beträge in Euro ()
1. bis 1300 204 247 291 335 100% 770/890
2. 1300 - 1500 219 265 312 359 107% 950
3. 1500 - 1700 233 282 332 382 114% 1000
4. 1700 - 1900 247 299 353 406 121% 1050
5. 1900 - 2100 262 317 373 429 128% 1100
6. 2100 - 2300 276 334 393 453 135% 1150
7. 2300 - 2500 290 351 414 476 142% 1200
8. 2500 - 2800 306 371 437 503 150% 1250
9. 2800 - 3200 327 396 466 536 160% 1350
10. 3200 - 3600 347 420 495 570 170% 1450
11. 3600 - 4000 368 445 524 603 180% 1550
12. 4000 - 4400 388 470 553 637 190% 1650
13. 4400 - 4800 408 494 582 670 200% 1750
über 4800 nach den Umständen des Falles
(ohne Gewähr)
Intressant, daß die Selbstbehalte / Bedarfskontrollbeträge angehoben wurden und zwar deutlicher als die Regelsätze (1te Gruppe).
Dies hätte ich so nicht erwartet. Andererseits waren die Selbstbehalte
lange eingefroren, während die Regelsätze angehoben wurden.
Diese Anpassung war in gewisser Weise überfällig.
Anderseits hätte man dann auch die Gruppeneinteilung deutlich
verändern müssen.
Die Grundlage für die Erhöhung der Regelsätze sind statistisch gestiegene
Einkommen. Wenn also höherer Regelsätze festgelegt werden, dann bitte
zu gestiegenen Einkommen und nicht zu gleichen Einkommen.
Wer vor 3 Jahren noch in der Gruppe 2 war, ist nämlich dann, wenn
er die statistische Einkommensherhöhung erfahren hat bereits in Gruppe 3
und hat damit bereits höhere Unterhaltssätze.
Durch die Zuordnung höheren Regelbeträgen zu gleichen Einkommen
erfolgt theoretisch eine doppelte Belastung.
Theoretisch deswegen, weil in den unteren Gruppen (unter 135%)
häufig der gleiche Zahlbetrag herauskommt, wenn man die Tabelle
um die Kindergeldanrechnung bereinigt.
In den höheren Gruppen ergibt sich aber durchaus auch eine doppelte
Unterhaltserhöhung (ganz abgesehen von Steigerunge durch zunehmendes
Alter der Kinder) während zu erwarten ist, daß Unterhalte in den unteren Gruppen wegen des erhöhten Selbstbehaltes sinken.
Die Armen ärmer, die Reichen reicher, ist das die Methode?
Versteht das einer?
Was ich auch noch nie verstanden habe ist:
Warum macht man eine Tabelle, die vorgeblich im Fall von zwei unterhaltsberechtigten Kindern gültig ist und wenn man dann
die Unterhaltsbeträge ausrechnet, dann reicht das Einkommen unter
Berücksichtigung des Selbstbehaltes schon garnicht.
Nehmen wir z.B.
Einkommen 1300 Euro,2 Kinder (1-5), Unterhaltsbetrag/Kind 204 Euro
=> 1300 - 2*(204)= 892 Euro, ist zwei Euro über Selbstbehalt.
D.h. Wenn bei gleichem Einkommen die Kinder älter als 5 sind,
dann wird der Unterhalt nicht höher, obwohl die Unterhaltstabelle
diesen Eindruck erweckt, weil hier der Selbstbehalt greift.
Mit der Tabelle werden also falsche Erwartungen geweckt, die
der Pflichtige nicht erfüllen kann.
Wer wundert sich da noch, wenn Unterhaltsempfänger dann enttäuscht sind.
Die Tabelle verspricht mehr Kohle, aber der Unterhalt wird weniger...
Ich halte diese Tabelle und insbesondere die Anpassungsalgorithmen
für sehr überholungsbedürftig.
Aber was reg ich mich auf.. für mich ändert sich nicht viel..
gesamter Thread:
- Neue DT - Falsche Versprechungen -
XRay,
20.05.2005, 03:07
- Re: Neue DT - Falsche Versprechungen - Jeremin, 20.05.2005, 17:56