Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Täter - Opfer - Umkehr?

Odin, Tuesday, 17.05.2005, 14:28 (vor 7513 Tagen)

Täter-Opfer-Umkehr?
GASTKOMMENTAR VON GÜNTER TEWS (Die Presse) 13.05.2005
Es gilt auch bei Sexualdelikten die Unschuldsvermutung.

E
ine Frau behauptet eine stattgefun dene Vergewaltigung. Dass der Mann angeklagt wird, wird - vor allem von Frauenpolitikerinnen - wohlwollend zur Kenntnis genommen. Der Freispruch eines unabhängigen Gerichtes (wie immer bei Politikern, denen etwas gegen die politische Linie geht) heftig kritisiert.

Wenn das Gericht (zwei Berufs- und zwei Laienrichter) aufgrund außen stehender unabhängiger Zeugenaussagen Zweifel an der Vergewaltigung hat und freispricht, reden Frauenpolitikerinnen noch immer von Gewalt an der Frau. Ist das der Respekt vor der Gewaltenteilung?

Logisch ist, dass wenn die Variante Vergewaltigung vom Gericht nicht als erwiesen angenommen wird, die Variante, Frau hat gelogen und den Mann verleumdet, möglich ist. Aufschrei der "Frauenpolitik": Die Frau wird noch immer als Opfer bezeichnet (leider auch von den Medien), schon die bloße Prüfung des Verdachtes der Verleumdung wird als Täter-Opfer-Umkehr bezeichnet (und teils über eine bereits erhobene Anklage fantasiert). Schon die bloße Aussicht, dass wieder ein unabhängiges Gericht überprüft (wie es ausgeht, ist logischerweise noch nicht bekannt) löst Skandal-Geschrei aus. Nicht zum ersten Mal übrigens.

Vor einigen Monaten noch ärger. Eine Frau behauptet zum wiederholten Male sexuelle Übergriffe auch gegen einen mutmaßlichen Täter, der ein wasserdichtes Alibi hat. Der Staatsanwaltschaft platzt der Kragen, und sie beantragt Untersuchungshaft, die vom unabhängigen Gericht auch verhängt wird. Jetzt auf einmal rufen Frauenpolitikerinnen von Rot/Grün nach Weisung durch die Justizministerin (hätte sich ein männlicher Politiker trauen sollen, nach einer Weisung für den angeblichen Vergewaltiger zu rufen). Sonst beklagen Grün und Rot ständig die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte.

weiter.....

Re: Täter - Opfer - Umkehr?

Martin, Tuesday, 17.05.2005, 16:14 (vor 7513 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Täter - Opfer - Umkehr? von Odin am 17. Mai 2005 11:28:21:

Günter Tews ist Rechtsanwalt

Der Schlusssatz war wohl überflüssig. Nur ein Jurist kann einen derart grauenhaften, unverständlichen, schlecht lesbaren, klammernbestückten Text ausdünsten.

Gegen wen wurde Untersuchungshaft verhängt? Gegen die Frau oder gegen den Mann? Und um wessen Weisung gegenüber wem geht es jeweils?

Martin

Re: Täter - Opfer - Umkehr?

Odin, Tuesday, 17.05.2005, 19:46 (vor 7513 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Re: Täter - Opfer - Umkehr? von Martin am 17. Mai 2005 13:14:

Günter Tews ist Rechtsanwalt

Der Schlusssatz war wohl überflüssig. Nur ein Jurist kann einen derart grauenhaften, unverständlichen, schlecht lesbaren, klammernbestückten Text ausdünsten.
Gegen wen wurde Untersuchungshaft verhängt? Gegen die Frau oder gegen den Mann? Und um wessen Weisung gegenüber wem geht es jeweils?

Lies mal den Orginalartikel. Wichtig ist auch: Der Fall spielt in Österreich. Daher auch das für uns unverständliche Wort "Weisung" oder "Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte". Das gibts so bei uns IMO nicht.

Re: Täter - Opfer - Umkehr?

Jeremin, Tuesday, 17.05.2005, 21:05 (vor 7513 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Täter - Opfer - Umkehr? von Odin am 17. Mai 2005 16:46:41:

Oh doch, auch in Deutschland sind Staatsanwälte weisungsgebunden und zwar unter dem Justizministerium des Bundesstaates. Sie sind schließlich nichts anderes als Angestellte desselben.

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