Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das hier ist nicht Schweden

Beelzebub, Friday, 13.05.2005, 01:44 (vor 7520 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Re: Gesetzentwurf: Bis zu fünf Jahre Haft für Freier von ein weiterer Andreas am 11. Mai 2005 18:51:

Dann ist der nächste Schritt schon klar: Man wird das Gesetzesvorhaben in der jetzigen Form fallen lassen und dazu übergehen, den Sex mit Prostituierten generell unter Strafe zu stellen, unabhängig davon ob es sich um eine Zwangsprostitutierte handelt, oder nicht. Denn dann hat man das Nachweisproblem nicht mehr und kann dafür um so mehr Männer kriminalisieren.
Ist das in Schweden nicht schon so?[/b]
Gruß
Andreas

Nicht so pessimistisch, wir sind hier nicht in Schweden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass hier ein solches Gesetz zustandekommt, ist ausgesprochen gering. Und zwar aus folgendem Grund:

Die rot-grüne Regierung hat Prostitution als nicht sittenwidrigen Dienstleistungsberuf gesetzlich anerkannt* (die Sittenwidrigkeit war schon zuvor von diversen Gerichten verneint worden). Damit steht jetzt auch Prostitution unter Schutz des Art. 12 Grundgesetz und ein Gesetz, das Sex mit freiwilligen Prostitiuerten unter Strafe stellt, wäre ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit dieser Frauen.

Sollte also der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Bundestag eine 'schwedische Regelung' verabschiedet, so würde diese in kürzester Zeit vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben - auf eine Klage von Frauen hin.

Beelzebub

*eines der ganz wenigen vernünftigen Gesetze, die Rot-Grün gemacht hat


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