Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses
Als Antwort auf: Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Jeremin am 09. Mai 2005 16:28:06:
Bitte, wie war das?
Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>
Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?
Zwischen dem, was unterhaltssrechtlich Selbstbehalt ist, und dem, was schuldrechtlich das nicht pfändbare Existenzminimum ist, dürfte kaum ein Unterschied sein. Die haarspalterische Spitzfindigkeit in der Unterscheidung von beiden dürfte in der Praxis kaum Auswirkungen haben.
Gruß
Andreas
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Andreas,
09.05.2005, 18:33
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses -
Jeremin,
09.05.2005, 19:28
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses - Krischan, 09.05.2005, 19:41
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses - ein weiterer Andreas, 09.05.2005, 20:19
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses -
Jeremin,
09.05.2005, 19:28