Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses

ein weiterer Andreas, Monday, 09.05.2005, 20:19 (vor 7523 Tagen) @ Jeremin

Als Antwort auf: Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Jeremin am 09. Mai 2005 16:28:06:

Bitte, wie war das?
Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>
Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?

Zwischen dem, was unterhaltssrechtlich Selbstbehalt ist, und dem, was schuldrechtlich das nicht pfändbare Existenzminimum ist, dürfte kaum ein Unterschied sein. Die haarspalterische Spitzfindigkeit in der Unterscheidung von beiden dürfte in der Praxis kaum Auswirkungen haben.

Gruß

Andreas


gesamter Thread:

 

powered by my little forum