Re: Vorbehalte bzgl. UN-Kinderrechtskonvention
Als Antwort auf: Re: Vorbehalte bzgl. UN-Kinderrechtskonvention von susu am 06. Mai 2005 21:46:42:
Vor allem Art. 18.1 ist etwas, das den deutschen Mutti-Kulti-Politikern schwer im Magen liegt. Da soll einem Kind das Recht auf beide Eltern verbrieft werden...unglaublich.
Richtig. Deswegen wurde von der multi-kulti-CDU, der "Familie ist die Wurzel alles Übels"-CSU und der "Rechte für Individuen-nicht mit uns"-FDP ja auch die Vorbehaltserklärung abgegeben, während jetzt die "Leitkultur"-Grünen und die "Blut und Boden"-SPD diesen Vorbehalt abschaffen wollen.
susu
Wenn ich mir in Erinnerung rufe, wie in der Femiecke das Gejubel toste, nachdem in Karlsruhe festgelegt wurde, daß nichteheliche Väter nur mit der mütterlicher Erlaubnis ein Sorgerecht haben, wenn ich an Sprüche wie "Väter sind Täter" denke oder an "Männer sind Vergewaltiger" oder "Der Feind der Frau ist der Mann", wenn ich all die pauschalen Vorverurteilungen rekapituliere, nachdem ein Kind mißbraucht wurde, Wenn ich an Sätze denke, wie "Väter haben einen schlechten weil patriarchalischen Einfluß auf das Kind" oder gar "es reicht, wenn der Vater symbolisch anwesend ist", dann fällt mir zu diesem rot/grünen Vorstoß nur dies ein: Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
Väter können sich weder auf rot-grün noch auf schwarz-gelb verlassen. Das ist alles ein und derselbe Haufen, bei dem nur die Gesichter unterschiedlich sind.
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ChrisTine,
06.05.2005, 12:26
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Eugen Prinz,
06.05.2005, 12:38
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ChrisTine,
06.05.2005, 12:52
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Wodan,
07.05.2005, 00:05
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07.05.2005, 00:46
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Krischan,
07.05.2005, 01:25
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- Re: Vorbehalte bzgl. UN-Kinderrechtskonvention - Wodan, 07.05.2005, 01:28
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