Vorbehalte bzgl. UN-Kinderrechtskonvention
Kinderkommission erhält "Kinderrechte-Starter-Pack"
Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2005, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 1.501
Am 11. Mai 2005 überreicht die National Coalition für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland der Kinderkommission des
Deutschen Bundestages und der Schirmherrin der National Coalition, der
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. Antje Vollmer, ein
"Kinderrechte-Starter-Pack", das anlässlich des 10jährigen Jubiläums erstmalig
der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Es beinhaltet gebündelte
Informationen und Publikationen rund um das Thema "Kinderrechte".
Das Übereinkommen für die Rechte des Kindes, das am 20. November 1989
von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden war,
trat in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Bei
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Bundesregierung Vorbehalte
geltend gemacht. Die Kinderkommission des Bundestages hat die Frage der
Rücknahme der Vorbehalte in der 14. und 15. Legislaturperiode mehrfach
eingehend beraten und zuletzt mit Beschluss vom 14. Januar 2004 die
Bundesregierung aufgefordert, sie zurückzunehmen.
Die Bundesregierung lehnt dies bisher aus politischer Rücksichtnahme
auf die Bundesländer ab. Diese stehen der Rücknahme zum Teil ablehnend
gegenüber. Die Kinderkommission appelliert an die Bundesländer, einer
Rücknahme der Vorbehalte zuzustimmen. Andernfalls möge die Bundesregierung
die Rücknahme ohne ein Einvernehmen veranlassen. Auch der UN-Ausschuss
für die Rechte des Kindes hat bei der Anhörung der Bundesregierung im
vergangenen Jahr alle Akteure ausdrücklich aufgefordert, die
Vorbehaltserklärung zurückzunehmen.
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Sollen sie rätseln, woran der Stimmenverlust liegt...