Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

chrima, Friday, 29.04.2005, 23:24 (vor 7533 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Nikos am 29. April 2005 07:55:

Kannst Du es ein bisschen genauer erklären? Was meinst Du mit "eine Kleinigkeit bei der Steuer einbauen" und warum "verspielt sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch"? Es ist ja hoch interessant!
Thanks im Voraus
Nikos

Frag mich jetzt nicht nach §en. Auf jeden Fall gibt es ein Gesetz nach dem ein Unterhaltsberechtigter seine Ansprüche verliert, wenn sie dem Unterhaltspflichtigem Schaden zufügt. In der Literatur dazu wird ausdrücklich das Beispiel "Anzeige beim Finanzamt" als ein Grund für das Verwirken des Unterhaltsanspruchs herangezogen.
Also eine Kleinigkeit bei der Steuer falsch machen (vielleicht reicht ja schon eine Ordnungswidrigkeit), dafür sorgen das _nur_ die zukünftige Ex das wissen kann. Wenn sie dann zum FA rennt und dieses aufgrund einer anonymen Anzeige gegen Dich ermittelt, tja dann ist klar: Sie hat Dich beim FA angeschwärzt.
War übrigens nicht ganz so Ernst gemeint, denn Voraussetzung wäre, daß sich deutsche Gerichte auch an die Gesetze halten was ja gerade im Unterhalts- und Familienrecht nicht unbedingt immer der Fall ist wie Nauenburg als Extrembeispiel ja gerade zeigt.


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