Re: Wo sind die Frauen, die managen wollen?
Als Antwort auf: Re: Wo sind die Frauen, die managen wollen? von Garfield am 28. April 2005 14:03:52:
Hallo Reinecke!
"Die Geschäftsleitung hätte gerne eine Frau als Nachfolger gehabt. Denn die Branche der Automobilzulieferer ist weitgehend eine Männerdomäne. Das Unternehmen erhoffte sich von einer Frau Impulse für Veränderungen in der Managementatmosphäre."
So ein Unsinn. Aber wenigstens in der Hinsicht ist das neue Antidiskriminierungsgesetz gar nicht so schlecht. Das bietet nämlich tatsächlich eine Handhabe gegen solche sexistischen Einstellungspraktiken, auch wenn es natürlich nicht so gedacht war.
Ich habe vor kurzem von einem Mann gehört, der dieses Antidiskriminierungsgesetz als Geldquelle entdeckt hat. Der sucht sich gezielt Anzeigen aus Zeitungen oder aus dem Internet heraus, in denen ausdrücklich eine Frau als Sekretärin gesucht wird (wo also wirklich "Sekretärin" steht und nicht "SektretärIn"). Dann bewirbt er sich dort und bekommt natürlich eine Absage. Wenn er die hat, verklagt er das Unternehmen. Er kann nämlich nachweisen, daß er sämtliche in solchen Anzeigen üblicherweise verlangten Qualifikationen und Kenntnisse hat (z.B. in Stenographie usw.). Das Wort "Sekretärin" in der Anzeige sagt aber deutlich aus, daß nur eine Frau gesucht wurde. Da es aber laut Antidiskriminierungsgesetz verboten ist, bei gleicher Qualifikation Stellenbewerber nur aufgrund ihres Geschlechts zu bevorzugen, kommt er damit vor Gericht tatsächlich durch. Die Nummer zieht er in ganz Deutschland immer wieder ab und verdient mit den so fälligen Schadenersatzzahlungen gutes Geld. In den USA läuft das ja auch schon länger so.
Zwar finde ich solches Verhalten an sich auch nicht akzeptabel, aber in diesem Fall kann ich eine gewisse Schadenfreude doch nicht unterdrücken.
Freundliche Grüße
von Garfield
Hallo Garfield,
so neu ist das gar nicht.
Eine ähnliche Praxis wurde/wird in Deutschland seit Jahren von so genannten 'Abmahnvereinen' durchgezogen.
Sie spezialisieren sich auf ein bestimmtes Sachgebiet, z.B. Werberecht, und durchsuchen dann Zeitschriften nach Anzeigen, die in einem bestimmten Punkt gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Ihre Opfer sind nicht die großen Untenehmen, sondern kleine Gewerbetreibende, die sich die Vertretung durch einen Anwalt nicht leisten können.
Diese werden dann aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, und eine 'Bearbeitungsgebühr' für Anwaltkosten zu zahlen.
Die Streitwerte im Wettbewerbsrecht sind meist fünf- oder sechsstellig, so ist es für die meisten besser, klein bei zu geben, und die Erklärung zu unterschreiben.
In meinem Fall 1991 sah das etwa so aus:
Kleinanzeige in der c't: ca. 1.000 DM
Bearbeitungsgebühr für den Abmahner: ca. 1.500 DM
Anwaltskosten für meinen Anwalt (1 Termin!): ca. 3.000 DM
Gruß
Morb
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- Wo sind die Frauen, die managen wollen? -
reinecke54,
28.04.2005, 14:06
- Re: Wo sind die Frauen, die managen wollen? -
Garfield,
28.04.2005, 17:03
- Re: Wo sind die Frauen, die managen wollen? - Morb, 28.04.2005, 17:37
- Re: Wo sind die Frauen, die managen wollen? -
Garfield,
28.04.2005, 17:03
