Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

Morb, Thursday, 28.04.2005, 04:04 (vor 7535 Tagen)

...und andere Kleinigkeiten, die den Abschied leichter machen."

Bildunterschrift: Beim Thema "Rache am Ex" kann so manche Frau ganz schön kreativ werden ...

Kostprobe gefällig?

Karriere-Ende: Die Bewerbung
Faxen Sie ein angeblich von Ihrem Ex angefordertes Job- und Stellenangebot in sein Büro. Auf dem Briefkopf sollte groß "Auf Ihren Wunsch" vermerkt sein. Das Fax schicken Sie am besten von der Postzentrale los!

Ist das nicht eine Aufforderung zur Straftat?

Autorin: Nicole Maibaum.
Verlag: mvg Verlag

Quelle

Gruß
Morb

Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

Doink, Thursday, 28.04.2005, 15:54 (vor 7534 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Morb am 28. April 2005 01:04:

...und andere Kleinigkeiten, die den Abschied leichter machen."
Bildunterschrift: Beim Thema "Rache am Ex" kann so manche Frau ganz schön kreativ werden ...
Kostprobe gefällig?
Karriere-Ende: Die Bewerbung
Faxen Sie ein angeblich von Ihrem Ex angefordertes Job- und Stellenangebot in sein Büro. Auf dem Briefkopf sollte groß "Auf Ihren Wunsch" vermerkt sein. Das Fax schicken Sie am besten von der Postzentrale los!

Ist das nicht eine Aufforderung zur Straftat?
Autorin: Nicole Maibaum.
Verlag: mvg Verlag
Quelle
Gruß
Morb

Klasse. Der vermeintliche Ratgeber sagt über die Autorin so einiges aus. Den Laptop des ex-Lovers mit einem starken Magneten zu behandeln beispielsweise oder dem rauchenden ex-Freund ein Spaßfeuerzeug zu schenken, das bei Benutzung einen Stromschlag versetzt. Ob dies die verletzte Seele erfreut? Ich finde das mehr als nur kindisch. Haarscharf an der Grenze zur Aufforderung von Straftaten. Überdies auch gefährlich. Werden diese verzogenen überprivilegierten strunzdummen hirnamputierten Girlies denn nie erwachsen? Wer will schon für seine Rache nachträglich in den Knast wandern? Nicole Maibaum hat scheinbar zu viel Viva geschaut.

Doink - dezidiert

Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

chrima, Friday, 29.04.2005, 02:06 (vor 7534 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Morb am 28. April 2005 01:04:

Ist das nicht eine Aufforderung zur Straftat?

Hallo Morb,

genau die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Eine Antwort habe ich nicht.
Aber schon der erste Punkt "Anschwärzen beim Finanzamt" eröffnet Männern interessante Handlungsmöglichkeiten:
Einfach eine Kleinigkeit die nicht allzu teuer kommt bei der Steuer einbauen. Dafür sorgen, daß nur die zukünftige Ex davon erfahren kann.
Dann darauf warten, daß sie so dumm ist zum FA zu laufen. Damit hat sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch verspielt. Und da läßt sich im deutschen Unterhaltsunrecht bekanntlich eine Menge sparen...

Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

Nikos, Friday, 29.04.2005, 10:55 (vor 7533 Tagen) @ chrima

Als Antwort auf: Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von chrima am 28. April 2005 23:06:

Hi Chrima!

Ist das nicht eine Aufforderung zur Straftat?

Hallo Morb,
genau die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Eine Antwort habe ich nicht.
Aber schon der erste Punkt "Anschwärzen beim Finanzamt" eröffnet Männern interessante Handlungsmöglichkeiten:
Einfach eine Kleinigkeit die nicht allzu teuer kommt bei der Steuer einbauen. Dafür sorgen, daß nur die zukünftige Ex davon erfahren kann.
Dann darauf warten, daß sie so dumm ist zum FA zu laufen. Damit hat sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch verspielt. Und da läßt sich im deutschen Unterhaltsunrecht bekanntlich eine Menge sparen...<

Kannst Du es ein bisschen genauer erklären? Was meinst Du mit "eine Kleinigkeit bei der Steuer einbauen" und warum "verspielt sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch"? Es ist ja hoch interessant!

Thanks im Voraus

Nikos

Wie manch rachsüchtige Exe sich ins eigene Fleisch schneidet

Beelzebub, Friday, 29.04.2005, 22:18 (vor 7533 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Nikos am 29. April 2005 07:55:

Dann darauf warten, daß sie so dumm ist zum FA zu laufen. Damit hat sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch verspielt. Und da läßt sich im deutschen Unterhaltsunrecht bekanntlich eine Menge sparen...<

Kannst Du es ein bisschen genauer erklären? Was meinst Du mit "eine Kleinigkeit bei der Steuer einbauen" und warum "verspielt sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch"? Es ist ja hoch interessant!
Thanks im Voraus
Nikos

Hi Nikos,

es gibt im deutschen Unterhaltsrecht den (geschlechtsneutral) formulierten § 1579 BGB. Nach § 1579 Nr. 4 geht der Unterhaltsanspruch verloren, wenn der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat.

Es gibt eine Reihe einschlägiger Gerichtsentscheidungen zu vorgenanntem Gesetz, wonach u.a. das Anschwärzen des unterhaltsverpflichteten (Ex-) Ehemannes bei dessen Arbeitgeber oder beim Finanzamt durch eine rachsüchtige (Ex-) Ehefrau dazu geführt hat, dass sie ihrer Unterhaltsansprüche verlustig wurde.

Bemerkenswert ist, dass die Vermögensinteressen nicht tatsächlich geschädigt werden müssen (also z.B. der Arbeitsplatz tatsächlich verloren wird); es genügt schon, wenn das Verhalten der Exe dazu geeignet war, diese Folge herbeizuführen. Auch braucht die Exe es nicht vorsätzlich darauf abgesehen zu haben, dass der Ex-Ehemann seinen Job verliert, leichtfertiges Verhalten genügt. Die bei Radabfems zumeist reichlich vorhandene Dummheit schützt sie also nicht vor unangenehmen Konsequenzen ihres schäbigen Verhaltens, auch wenn sie behaupten, sie hätten den Ex "nur ein bißchen ärgern" wollen.

Kurzum: ganz so feministisch durchseucht, wie es mitunter den Anschein hat ist unsere Rechtsprechung denn doch noch nicht.

Wenn du also das Pech haben solltest, eine schmarotzende Exe durchfüttern zu müssen, dann solltest du ihr dieses tolle Machwerk schenken - und ihr dann ein paar kleine Nadelstiche versetzen. Vielleicht tut sie dir ja den Gefallen, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzt.

Greets

Beelzebub

P.S. Im Bedarfsfalle kann ich dir ein paar einschlägige Urteile nebst Aktenzeichen nennen - bin im Moment nur zu faul, sie herauszusuchen.

Re: Wie manch rachsüchtige Exe sich ins eigene Fleisch schneidet

Nikos, Saturday, 30.04.2005, 01:43 (vor 7533 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Wie manch rachsüchtige Exe sich ins eigene Fleisch schneidet von Beelzebub am 29. April 2005 19:18:

Danke! Sehr einleuchtend! Hast aber recht, hätte nicht gedacht, daß in Deutschland noch so vel Demokratie existiert.

Nikos

Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ...

chrima, Friday, 29.04.2005, 23:24 (vor 7533 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Nikos am 29. April 2005 07:55:

Kannst Du es ein bisschen genauer erklären? Was meinst Du mit "eine Kleinigkeit bei der Steuer einbauen" und warum "verspielt sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch"? Es ist ja hoch interessant!
Thanks im Voraus
Nikos

Frag mich jetzt nicht nach §en. Auf jeden Fall gibt es ein Gesetz nach dem ein Unterhaltsberechtigter seine Ansprüche verliert, wenn sie dem Unterhaltspflichtigem Schaden zufügt. In der Literatur dazu wird ausdrücklich das Beispiel "Anzeige beim Finanzamt" als ein Grund für das Verwirken des Unterhaltsanspruchs herangezogen.
Also eine Kleinigkeit bei der Steuer falsch machen (vielleicht reicht ja schon eine Ordnungswidrigkeit), dafür sorgen das _nur_ die zukünftige Ex das wissen kann. Wenn sie dann zum FA rennt und dieses aufgrund einer anonymen Anzeige gegen Dich ermittelt, tja dann ist klar: Sie hat Dich beim FA angeschwärzt.
War übrigens nicht ganz so Ernst gemeint, denn Voraussetzung wäre, daß sich deutsche Gerichte auch an die Gesetze halten was ja gerade im Unterhalts- und Familienrecht nicht unbedingt immer der Fall ist wie Nauenburg als Extrembeispiel ja gerade zeigt.

Typische Art von weiblicher Gewalt - nicht direkt, sondern feige von hinten (nT)

Sven, Friday, 29.04.2005, 18:57 (vor 7533 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Morb am 28. April 2005 01:04:

...und andere Kleinigkeiten, die den Abschied leichter machen."
Bildunterschrift: Beim Thema "Rache am Ex" kann so manche Frau ganz schön kreativ werden ...
Kostprobe gefällig?
Karriere-Ende: Die Bewerbung
Faxen Sie ein angeblich von Ihrem Ex angefordertes Job- und Stellenangebot in sein Büro. Auf dem Briefkopf sollte groß "Auf Ihren Wunsch" vermerkt sein. Das Fax schicken Sie am besten von der Postzentrale los!

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Autorin: Nicole Maibaum.
Verlag: mvg Verlag
Quelle
Gruß
Morb

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