Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen

Sebastian, Wednesday, 27.04.2005, 21:33 (vor 7536 Tagen)

hier mal ein interessanter link bei dem zwei "freundinnen" eine dritte freundin zur prostitution gezwungen haben. da sie geständig sind bekommen sie wohl nur eine bewährungsstrafe. mir leuchtet das allerdings insofern nicht ganz ein, da es letztlich im grunde vergewaltigung ist und damit müsste es doch eigentlich knast sein? frauenbonus? mhm

http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004370693460&...

grüsse
sebastian

Re: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen

East Bay Ray, Wednesday, 27.04.2005, 23:45 (vor 7536 Tagen) @ Sebastian

Als Antwort auf: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen von Sebastian am 27. April 2005 18:33:47:

Moin Sebastian,

hier mal ein interessanter link bei dem zwei "freundinnen" eine dritte freundin zur prostitution gezwungen haben. da sie geständig sind bekommen sie wohl nur eine bewährungsstrafe. mir leuchtet das allerdings insofern nicht ganz ein, da es letztlich im grunde vergewaltigung ist und damit müsste es doch eigentlich knast sein? frauenbonus? mhm
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1004370693460&...
grüsse
sebastian

Ich würde das mal Zwangsprostitution nennen und nicht Vergewaltigung (oder wie die Staatsanwaltschaft "Nötigung, Bedrohung, Zuhälterei").

Mit dem Frauenbonus gebe ich dir natürlich Recht. Wenn Du oder ich an Stelle der zwei Freundinnen für das gleich Delikt auf der Anklagebank sitzen würden wäre die Forderung der Staatsanwaltschaft natürlich eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Einen freundlichen Gruß von
Andreas

Re: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen

Krischan, Thursday, 28.04.2005, 00:38 (vor 7536 Tagen) @ East Bay Ray

Als Antwort auf: Re: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen von East Bay Ray am 27. April 2005 20:45:

Ich würde das mal Zwangsprostitution nennen und nicht Vergewaltigung (oder wie die Staatsanwaltschaft "Nötigung, Bedrohung, Zuhälterei").
Mit dem Frauenbonus gebe ich dir natürlich Recht. Wenn Du oder ich an Stelle der zwei Freundinnen für das gleich Delikt auf der Anklagebank sitzen würden wäre die Forderung der Staatsanwaltschaft natürlich eine Haftstrafe ohne Bewährung.
Einen freundlichen Gruß von
Andreas

Frauenbonus. Anders kann man es nicht nennen.
Krischan

Re: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen

Garfield, Thursday, 28.04.2005, 12:35 (vor 7535 Tagen) @ Sebastian

Als Antwort auf: Wenn Frauen, Frauen zur Prostitution zwingen von Sebastian am 27. April 2005 18:33:47:

Hallo Sebastian!

"hier mal ein interessanter link bei dem zwei "freundinnen" eine dritte freundin zur prostitution gezwungen haben. da sie geständig sind bekommen sie wohl nur eine bewährungsstrafe. mir leuchtet das allerdings insofern nicht ganz ein, da es letztlich im grunde vergewaltigung ist und damit müsste es doch eigentlich knast sein?"

Die Vergewaltigung begehen dann natürlich die Freier dieser von ihren "Freundinnen" zur Prostitution gezwungenen Frau. Da die männlich sind, wird man sie demnächst, wenn die "gesetzliche" Grundlage dafür geschaffen ist, natürlich in solchen Fällen auch zu entsprechend hohen Strafen verurteilen. Ob sie wußten, daß die Frau zur Prostitution gezwungen wurde, wird dabei selbstverständlich gar keine Rolle spielen, und das muß deshalb gesetzlich auch gar nicht berücksichtigt werden. Die Kunden von Prostituierten sind ja eh meist Männer, wozu sich also Gedanken darüber machen?

Die "Freundinnen" dagegen konnten natürlich gar nicht wissen, was die bösen Männer mit der armen Frau anstellen würden. So einen Schweinkram können diese sanftmütigen und keuschen Wesen sich doch nicht einmal im Traum vorstellen.

Deshalb wird das in Zukunft in gleichen Fällen wohl so laufen: Die Frauen, die eine andere Frau zur Prostitution gezwungen haben, werden wie in diesem Fall zu eher symbolischen Bewährungs-"Strafen" verurteilt werden. Gleichzeitig wird man aber Jagd auf die Freier der Zwangsprostituierten machen. Wenn sie namentlich bekannt sind, kriegen sie gleich ihre Vorladung zugeschickt, ansonsten wird man Ermittlungen aufgrund der Beschreibungen der Zwangsprostituierten und ihrer Zuhälterinnen einleiten. Wer dann zufällig einer dieser Beschreibungen entspricht, hat Pech gehabt. Wenn er Glück und genügend Geld hat, kann er vor Gericht seine Unschuld beweisen, aber auch dann wird immer etwas von dem Verdacht an ihm hängen bleiben, und vielleicht hat ihn seine Partnerin dann auch schon verlassen...

Freundliche Grüße
von Garfield

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