Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frage zum Antidiskriminierungsgesetz (oder wie das heisst)

Odin, Saturday, 23.04.2005, 15:35 (vor 7540 Tagen) @ Tran

Als Antwort auf: Frage zum Antidiskriminierungsgesetz (oder wie das heisst) von Tran am 23. April 2005 11:01:

Ich hab da eine Frage: Es war doch vor ein paar Wochen mal die Rede davon das eine Regelung herauskommen sollte (oder gar schon ist?) die sagt das niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse usw benachteiligt werden dürfe. Das heisst das man dann theoretisch Dienstleister verklagen könnte die ihre Dienste nur Frauen oder nur Männern anbieten, richtig?
Sollte dem so sein - Was ist dann mit dem privaten? Wenn man zum Beispiel eine Dienstleistung nur Männern anbietet, sich dafür aber nicht bezahlen lässt, wäre das dann auch verboten?
Oder um´s vielleicht an einem Beispiel festzumachen:
Man bietet Schülern kostenlose Nachhilfe an, aber eben nur den Jungs, nicht den Mädchen.
Ich habe nichts dergleichen vor, es würde mich nur eben interessieren.

Kannst Du natürlich machen, wenn bestimmte Begründungen vorliegen (Ausgleich für Benachteiligungen von Jungen oder ähnliches)
Das muß auch nicht unbedingt was privates, sondern kann auch was geschäftliches sein, wenn sich dein Geschäftsmodell eben nur auf Männer erstreckt.
Du kannst für Deine Nachhilfe natürlich auch was verlangen.


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