Frage zum Antidiskriminierungsgesetz (oder wie das heisst)
Ich hab da eine Frage: Es war doch vor ein paar Wochen mal die Rede davon das eine Regelung herauskommen sollte (oder gar schon ist?) die sagt das niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse usw benachteiligt werden dürfe. Das heisst das man dann theoretisch Dienstleister verklagen könnte die ihre Dienste nur Frauen oder nur Männern anbieten, richtig?
Sollte dem so sein - Was ist dann mit dem privaten? Wenn man zum Beispiel eine Dienstleistung nur Männern anbietet, sich dafür aber nicht bezahlen lässt, wäre das dann auch verboten?
Oder um´s vielleicht an einem Beispiel festzumachen:
Man bietet Schülern kostenlose Nachhilfe an, aber eben nur den Jungs, nicht den Mädchen.
Ich habe nichts dergleichen vor, es würde mich nur eben interessieren.
Tran