falls es wen interessiert
Das Bundesverfassungsgericht muss über die Wehrpflicht entscheiden. das Verwaltungsgericht Köln rief am Freitag die obersten deutschen Richter an, weil nach seiner Auffassung die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelten neuen Einberufungsgrundsätze gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verstoßen.
Die Richter setzten drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen. Die Kläger müssen ihren Dienst vorerst nicht antreten.
Nur das Bundesverfassungsgericht habe die Kompetenz, ein vom Parlament beschlossenes Gesetz wegen eines Vefassungsverstoßes für nichtig zu erklären, betonte das Gericht. Deshalb seien die Kölner Richter gehalten, die Frage der Verfassungskonformität des Wehrpflichgesetzes den Bundesvefassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen. Das Gericht stellte sich damit gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das im Januar die neuen Einberufungsregeln für unbedenklich erklärt hatte. Nach der neuen Einberufungspraxis seien größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vorne herein von einer Einberufung ausgenommen, begründete das Kölner Gericht seinen erneuten Vorstoß. Dies betreffe Verheiratete, über 23-jährige und eingeschränkt tauglich gemusterte Wehrpflichtige. Aktuell würden nur noch deutlich weniger als die Hälfte der in Frage kommenden Männer zum Wehrdienst herangezogen. (Az: 8 K 15/05 ua.) (AP)
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Elitesoldat,
17.04.2005, 21:09
- Re: falls es wen interessiert - Krischan, 18.04.2005, 23:01