Re: Vergeblich...
Als Antwort auf: Re: Vergeblich... von Martin am 25. März 2005 22:14:
Schon klar. Ich wollte meinen Fernseher natürlich nicht verschrotten, sondern nur in den Keller bringen und das Informationskabel entfernen. So dass ich jederzeit bei Bedarf den Fernseher wieder anmelden hätte können. Doch darauf meinten die, der Fernseher dürfe gar nicht mehr im Haus sein, auch nicht verpackt, es sei denn, das Empfangsteil würde ausgebaut werden und dies der GEZ nachgewiesen(!) werden*.
Das ist richtig. Bloß wenn du angibst deinen Fernseher zerstört zu haben und du somit keinen mehr besitzt muss die GEZ ohne rummeckern die Gebühren einstellen. Auch braucht man denen nicht sagen, wohin nun der Kaputte Fernseher getragen wurde oder wer nun den Fernseher erhalten hat. Jederzeit kann man sein Fernsehgerät ohne Angaben von Gründen und näheren Informationen abmelden! Alles andere ist von Seiten der GEZ unzulässig.
Magnus
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- Aktionsvorschlag Nr. 2 -
Magnus,
25.03.2005, 04:26
- Re: Aktionsvorschlag Nr. 2 - Christian, 25.03.2005, 09:44
- Aktionsvorschlag Nr. 3 - Zeitungen/Zeitschriften gleich mit abbestellen. (nT) - Sven, 25.03.2005, 09:52
- Vergeblich... -
Martin,
25.03.2005, 17:11
- Re: Vergeblich... -
Wodan,
25.03.2005, 22:06
- Re: Vergeblich... -
Martin,
26.03.2005, 00:14
- Re: Vergeblich... - Sven74, 26.03.2005, 00:29
- Re: Vergeblich... - Magnus, 26.03.2005, 04:02
- Re: Vergeblich... -
Martin,
26.03.2005, 00:14
- Re: Vergeblich... -
Wodan,
25.03.2005, 22:06