Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen

Odin, Thursday, 24.03.2005, 20:17 (vor 7621 Tagen)

Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen

Klage hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn der potentielle Vater nicht mitspielt / Keine Rechtsgrundlage für erzwungenen Test
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.

In dem vor kurzem bekanntgewordenen Beschluß ging es um die Vorbereitung eines gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens.

Der betroffene mutmaßliche leibliche Vater müsse frei entscheiden können, ob er einer entsprechenden DNA-Analyse seines genetischen Materials zustimme, entschieden die Richter. Eine gesetzliche Verpflichtung bestehe nach derzeitigem Recht nicht.

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluß den Antrag eines Jugendlichen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ab. Der Junge wollte in einem gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren die Vaterschaft des Mannes feststellen lassen. Allerdings hatte das Familiengericht in Mannheim bereits im April 1990 in einem rechtskräftig gewordenen Urteil eine Vaterschaft des Betroffenen verneint.

Das OLG sah für ein neues Verfahren keine Erfolgsaussichten, insbesondere weil der mutmaßliche Vater nicht zu einer DNA- Untersuchung bereit war. Da eine solche Untersuchung zweifellos ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sei, dürfe auf ihn auch kein gerichtlicher Zwang ausgeübt werden.

Denn dafür fehle es zumindest bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Über den künftigen Umgang mit Vaterschaftstest wird derzeit in Berlin heftig diskutiert und gestritten.

Urteil des OLG Zweibrücken, Az.: 2 WF 159/04

aus der Ärztezeitung

Re: Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen

Christian, Friday, 25.03.2005, 09:17 (vor 7621 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen von Odin am 24. März 2005 18:17:59:

Können demnach die Männer grundsätzlich die Vaterschaft ablehnen? Hat eine Frau dann keine Chance auf Unterhalt wenn sie behauptet dass Er der Vater des Kindes sei und Er behauptet nicht der Vater zu sein und einen Vaterschaftstest kategorisch ablehnt? Was würde passieren, wenn alle Männer grundsätzlich eine Vaterschaft ablehnen, würde dann ein Gesetz kommen um die Vaterschaft festzustellen durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest?

Re: Angeblicher Vater muss einem Vaterschaftstest zustimmen

Peter, Friday, 25.03.2005, 17:05 (vor 7620 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Angeblicher Vater mu� einem Vaterschaftstest zustimmen von Christian am 25. M�rz 2005 07:17:15:

Koennen demnach die Maenner grundsaetzlich die Vaterschaft ablehnen?

Ablehnen kann jeder, aber es wird vor Gericht selten nuetzen, s.u.

Hat eine Frau dann keine Chance auf Unterhalt wenn sie behauptet dass Er der Vater des Kindes sei und Er behauptet nicht der Vater zu sein und einen Vaterschaftstest kategorisch ablehnt?

Wenn die Frau PLAUSIBEL machen kann, dass sie mit dem Mann Sex hatte, und er sich weigert, eine Probe fuer einen Test zu geben, wird er wahrscheinlich als Vater festgestellt und muss dann Unterhalt zahlen (und ausserdem noch die Gerichtskosten).

Was wuerde passieren, wenn alle Maenner grundsaetzlich eine Vaterschaft ablehnen, wuerde dann ein Gesetz kommen um die Vaterschaft festzustellen durch einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest?

Nein, die Maenner wuerden schon jetzt regelmaessig verurteilt, ohne weiteres Gesetz.

Der beschriebene Fall ist anders, weil der Mann schon einmal als Nichtvater festgestellt wurde. Um dieses Urteil aufzuheben, braeuchte es mehr als nur die Plausibilitaet von Sex.

Gruss,

Peter

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