Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen

Odin, Thursday, 24.03.2005, 20:17 (vor 7621 Tagen)

Angeblicher Vater muß einem Vaterschaftstest zustimmen

Klage hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn der potentielle Vater nicht mitspielt / Keine Rechtsgrundlage für erzwungenen Test
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Ein mutmaßlich leiblicher Vater kann nicht gezwungen werden, sich einem Vaterschaftstest zu unterziehen. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken.

In dem vor kurzem bekanntgewordenen Beschluß ging es um die Vorbereitung eines gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens.

Der betroffene mutmaßliche leibliche Vater müsse frei entscheiden können, ob er einer entsprechenden DNA-Analyse seines genetischen Materials zustimme, entschieden die Richter. Eine gesetzliche Verpflichtung bestehe nach derzeitigem Recht nicht.

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluß den Antrag eines Jugendlichen auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ab. Der Junge wollte in einem gerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren die Vaterschaft des Mannes feststellen lassen. Allerdings hatte das Familiengericht in Mannheim bereits im April 1990 in einem rechtskräftig gewordenen Urteil eine Vaterschaft des Betroffenen verneint.

Das OLG sah für ein neues Verfahren keine Erfolgsaussichten, insbesondere weil der mutmaßliche Vater nicht zu einer DNA- Untersuchung bereit war. Da eine solche Untersuchung zweifellos ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sei, dürfe auf ihn auch kein gerichtlicher Zwang ausgeübt werden.

Denn dafür fehle es zumindest bisher an einer gesetzlichen Grundlage. Über den künftigen Umgang mit Vaterschaftstest wird derzeit in Berlin heftig diskutiert und gestritten.

Urteil des OLG Zweibrücken, Az.: 2 WF 159/04

aus der Ärztezeitung


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