Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Baby tot, Mutter frei

Odin, Monday, 07.03.2005, 14:54 (vor 7639 Tagen)

Totes Baby im Kofferraum: Mutter frei
Soyen/Mühldorf - Überraschende Wende im Ermittlungsverfahren gegen die 23-jährige Mutter des Babys, das im Oktober tot im Kofferraum eines Autos entdeckt worden war: Die Bankangestellte wurde jetzt aus der Untersuchungshaft entlassen. Möglicherweise wird das Ermittlungsverfahren gegen die Frau aus Neumarkt-St. Veit, die das Kind in der Wohnung des Freundes in Soyen zur Welt gebracht hatte, sogar ganz eingestellt.

Das rechtsmedizinische Gutachten, von dem man sich Details zu dem Drama erhofft hatte, liegt jetzt vor. Es habe den dringenden Verdacht eines Tötungsdelikts jedoch nicht erhärten können, teilte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger, Chef der Staatsanwaltschaft Rosenheim, auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Das Baby war, wie berichtet, an einem Donnerstag im Oktober zur Welt gekommen. Am Freitagabend suchte die 23-Jährige, die ihre Schwangerschaft verheimlicht hatte, aufgrund starker Unterleibsblutungen einen Arzt auf. Der Befund war klar. Sofort merkte der Arzt, dass seine Patientin vor kurzem entbunden haben musste. Weil sie das aber bestritt, alarmierte er die Polizei. Die Beamten rückten sofort aus - und machten im Auto der Frau die schreckliche Entdeckung: In einer Sporttasche lag der tote Säugling.

Die Mutter gab zu Protokoll, das Kind sei bereits tot in der Soyener Wohnung zur Welt gekommen. Ist das die Wahrheit? Um diese Frage drehte sich das Ermittlungsverfahren. Zunächst sah es nicht gut aus für die Frau. Die Staatsanwaltschaft erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Die Bürokauffrau wurde nach dem Aufenthalt in einer Münchner Spezialklinik, in der sie sich von den Folgen der Hausgeburt erholte, ins Gefängnis nach Traunstein gebracht.

Doch jetzt ist die Frau wieder frei. Die Gutachten konnten nach Angaben von Hammerdinger nicht beweisen, dass das Kind lebend zur Welt kam und dann erst getötet wurde. Darauf deuten Kopfverletzungen hin, die bei dem toten Säugling festgestellt wurden. Eine mögliche Gewaltanwendung ist aber juristisch nur von Bedeutung, wenn das Kind tatsächlich gelebt hat. Und das konnten auch die aufwändigen Untersuchungen des Rechtsmedizinischen Ins-tituts der Ludwig-Maximilian-Universität in München nicht zweifelsfrei belegen.

«Die Gutachten sprechen nicht für Unschuld der Frau», betont Hammerdinger gleichzeitig, doch das vermutete Tötungsdelikt lasse sich eben schwer beweisen. Die abschließende Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft zwar noch nicht getroffen, aber eine Einstellung des Verfahrens scheint durchaus wahrscheinlich.

Dass die Frau das Leben ihres Kindes durch das Verheimlichen der Schwangerschaft und dem damit verbundenen Verzicht auf medizinischen Beistand leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat, ist strafrechtlich nicht von Bedeutung. «Das wäre juristisch nur greifbar, wenn die Frau absichtlich einen Schwangerschaftsabbruch herbeigeführt hätte.»

Völlig offen ist auch, warum die 23-Jährige ihrer Verwandtschaft gegenüber die Schwangerschaft verheimlicht hat. Auch der Freund will nichts davon mitbekommen haben, obwohl sich die Mutter bei der Geburt schon im 9. Monat befunden haben soll.


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