Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na endlich...

Magnus, Monday, 07.03.2005, 14:18 (vor 7638 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Zitat von Odin am 07. März 2005 12:01:29:

aus einem Interview der "Psychologie heute" März 05
PH
Aber wie kommt es, dass Frauen auch bei vielen anderen sexuellen Störungen selten auftauchen?
Fiedler
Vielleicht ist die Gesellschaft Frauen gegenüber in sexueller Hinsicht toleranter. Wenn ein Mann vor einem Fenster stehen bleibt, hinter dem eine nackte Frau zu sehen ist, dann droht ihm eine Anzeige wegen Voyeurismus. Wenn hingegen eine Frau hinter einem Fenster einen nackten Mann erspäht, droht ihm im Konfliktfall eine Anzeige wegen Exhibitionismus.
Peter Fiedler: Sexuelle Orientierung und sexuelle Abweichung, Beltz-Verlag

sagt einer was Sache ist! Im übrigen:

§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
...

Das sagt ja alles! Wie das mit dem Gendermainstream vereinbar ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Magnus


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