Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinder ohne Vater

Jolanda, Friday, 04.03.2005, 12:25 (vor 7642 Tagen)

Das Unrecht beim Sorgerecht

Kindsväter kämpfen auf verlorenem Posten. Gemäss Bundesamt für Statistik hat sich daran wenig geändert. Immer noch wird das Sorgerecht fast nur der Mutter zugesprochen, ungeachtet deren Fahigkeit zur Kindereziehung. Stereotyp sprechen Gerichte den Vätern die Kinder ab. Erstaunlich dass selbst das Bundesgericht dagegen ohnmächtig scheint. Als es einem Kindsvater das Sorgerecht zusprach, verweigerte der zuständige Stadtammann die Durchsetzung des Urteils. Jean-Luc Rioult, Scheidungsanwalt und Chef der Fachgruppe Scheidungsrecht, in Facts: "Das gemeinsame Sorgerecht, wie es unser Land betreibt, ist eine Totgeburt. Es funktioniert nur, wenn sich die geschiedenen Eltern sowieso schon einig sind. In allen anderen Fällen lädt es geradezu zu Erpressungsspielen ein."

Leider hat er Recht. So schrieb uns jüngst Urs Ryffel einen ergreifenden Brief, auszugsweise: "...Ein gebrochenes Vaterherz ruft um Hilfe? Ich bin 36 und habe eine siebenjährige Tochter. Als ich mich von ihrer Mutter trennte, torpedierte diese mein Besuchtsrecht konsequent. Später wechselte sie zweimal den Wohnort, heiratete einen Amerikaner und verliess mit dem Kind Hals über Kopf die Schweiz. Keine Schulabmeldung, keine Wohnortsabmeldung, keine Info an den Kindsvater - nichts! Für mich brach eine Welt zusammen. Ich konnte mich nicht einmal von meinem Töchterchen verabschieden. Mein Kind lebt jetzt in Texas und der Kontakt wird von der Mutter verwehrt. Ich bin sehr traurig. Das Schweizer Gericht sagt, dafür sei die amerikanische Justiz zuständig."

Kein Einzelfall! "...Nach 12 Ehejahren zog meine Frau samt unseren kleinen Sohn aus", sagt ein 42 jähriger Mann, "seitdem kämpfe ich um mein Kind - ohne Chance!"

Passiert das nur hier? Nein! Text aus einer Tageszeitung" ...Das Zürcher Obergericht hat eine Frau freigesprochen, die dem geschiedenen Ehemann das Besuchsrecht für die gemeinsame Tochter verweigerte. Erstinstanzlich war die 37-jährige Mutter noch zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden - wegen Ungehorsam gegen ein rechtskräftiges Urteil. Das Zürcher Obergericht urteilte: aufgrund fehlenden Unrechtsbewusstsein (?!) wurde die Frau freigesprochen! Richter, von allen guten Geistern verlassen! Selbst die Gerichtskosten musste die Frau nicht übernehmen. Auch dies finanziert der Staat einer Kindsmutter, die gnadenlosem Hass folgend, das Recht beugt. Unterm Strich dürfen also unsere Kindsväter wohl keine grosse Hoffnung haben, an dieser stossenden Rechtsungleichheit, ändere sich so schnell etwas.

Väter wie die Mädchen und Jungs haben ein Anrecht aufeinander. Nur all zu oft werden Gemeinheiten unter den Erwachsenen auf dem Rücken des Nachwuchs ausgetragen. Schade dass gewissen Eltern nicht mehr Verstand haben.

---Auszug aus einem Artikel, der hier bei uns in einer Zeitschrift erschienen ist.

Herzlicher Gruss
Jolanda


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