Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts

susu, Tuesday, 01.03.2005, 18:14 (vor 7644 Tagen) @ Konfuzius

Als Antwort auf: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts von Konfuzius am 01. März 2005 03:00:32:

Ohne Kommentar!

Warum, ohne Kommentar? Meiner Meinung nach ist das durchaus eine sinnvolle Regelung. In den USA geht das schon länger und ich kenne da einen Alleinerziehenden Vater, dessen Ex-Frau seinen Nachnahmen behalten hat, weil sie keinen anderen Namen als ihre Kinder tragen wollte. Jetzt heiratet sie wieder und sowohl sie als auch ihr neuer Mann, wollen den Namen meines Beaknnte übernehmen. Er fand das seltsam, bis er den Namen des Neuen hörte, ein Japaner, der sich "Dong" schreibt, also in etwa "Schwanz". Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen dieses Recht in Anspruch genommen würde und in denen ist es IMO nachvollziehbar, warum es das wird.

susu


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