Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Ohne Kommentar!
Konfuzius
Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts können Ehegatten künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Mit dem Gesetzentwurf wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004 umgesetzt.
Die Gesetzesänderung bringt für diejenigen Menschen, die nach einer beendeten Ehe wieder heiraten, einen entscheidenden Vorteil. Denn sie können den Namen, den sie oft jahrzehntelang getragen haben, als neuen gemeinsamen Ehenamen weiterführen.
Bislang konnten Ehe- und Lebenspartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Jetzt können sie sich auch für einen "erheirateten" Namen entscheiden. Das heißt: Wenn Frau A, geb. B in zweiter Ehe Herrn C heiraten möchte, können die beiden Ehepartner nicht nur wie nach geltendem Recht zwischen den Ehenamen B und C wählen. Sie können auch den "erheirateten" Namen A zum neuen Ehenamen bestimmen.
Re: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Als Antwort auf: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts von Konfuzius am 01. März 2005 03:00:32:
Ohne Kommentar!
Warum, ohne Kommentar? Meiner Meinung nach ist das durchaus eine sinnvolle Regelung. In den USA geht das schon länger und ich kenne da einen Alleinerziehenden Vater, dessen Ex-Frau seinen Nachnahmen behalten hat, weil sie keinen anderen Namen als ihre Kinder tragen wollte. Jetzt heiratet sie wieder und sowohl sie als auch ihr neuer Mann, wollen den Namen meines Beaknnte übernehmen. Er fand das seltsam, bis er den Namen des Neuen hörte, ein Japaner, der sich "Dong" schreibt, also in etwa "Schwanz". Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen dieses Recht in Anspruch genommen würde und in denen ist es IMO nachvollziehbar, warum es das wird.
susu
"Dong" ist ok ;-)
Als Antwort auf: Re: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts von susu am 01. März 2005 16:14:29:
Ohne Kommentar!
Warum, ohne Kommentar? Meiner Meinung nach ist das durchaus eine sinnvolle Regelung. In den USA geht das schon länger und ich kenne da einen Alleinerziehenden Vater, dessen Ex-Frau seinen Nachnahmen behalten hat, weil sie keinen anderen Namen als ihre Kinder tragen wollte. Jetzt heiratet sie wieder und sowohl sie als auch ihr neuer Mann, wollen den Namen meines Beaknnte übernehmen. Er fand das seltsam, bis er den Namen des Neuen hörte, ein Japaner, der sich "Dong" schreibt, also in etwa "Schwanz". Es gibt nur sehr wenige Fälle, in denen dieses Recht in Anspruch genommen würde und in denen ist es IMO nachvollziehbar, warum es das wird.
susu
Ich würde in dem Fall Dong trotzdem besser finden.
Konfuzius
Re: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Als Antwort auf: Re: Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts von susu am 01. März 2005 16:14:29:
Warum, ohne Kommentar? Meiner Meinung nach ist das durchaus eine sinnvolle Regelung<
Weil es eine Kleinigkeit ist. Als ob ich Krebs hätte, und man mir sagt "du darfst zum Friseur gehen!" und noch stolz drüber ist.
Nikos