Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
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Konfuzius
Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Mit dem Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts können Ehegatten künftig auch einen Namen als Ehenamen führen, den einer von beiden aus einer früheren Ehe mitgebracht hat. Mit dem Gesetzentwurf wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2004 umgesetzt.
Die Gesetzesänderung bringt für diejenigen Menschen, die nach einer beendeten Ehe wieder heiraten, einen entscheidenden Vorteil. Denn sie können den Namen, den sie oft jahrzehntelang getragen haben, als neuen gemeinsamen Ehenamen weiterführen.
Bislang konnten Ehe- und Lebenspartner nur den Geburtsnamen eines der Partner zum Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Jetzt können sie sich auch für einen "erheirateten" Namen entscheiden. Das heißt: Wenn Frau A, geb. B in zweiter Ehe Herrn C heiraten möchte, können die beiden Ehepartner nicht nur wie nach geltendem Recht zwischen den Ehenamen B und C wählen. Sie können auch den "erheirateten" Namen A zum neuen Ehenamen bestimmen.