Beschwerde gegen Unverwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests
Karlsruhe - Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll jetzt vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Vor dem Bundesgerichtshof hatte er vergeblich versucht, seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen anzufechten. Die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung der Vaterschaft seien zu hoch, sagte der Stuttgarter Anwalt des Mannes, Rüdiger Zuck.