Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Feminisierung des Strafrechts

Martin, Saturday, 26.02.2005, 13:34 (vor 7648 Tagen)

Verbrechen von Frauen haben etwa anderes zu sein als Verbrechen von Männern (siehe unten angegebenen Link)

Dazu ein Zitat feministischer Forscherinnen:

"III. Feminismus und Foucault - Gemeinsamkeiten zweier Diskurse
Die Dekonstruktion der Geschlechtlichkeit von Kriminalisierungsprozessen muß sich den Techniken zuwenden, mit deren Hilfe ein bestimmtes Wissen und eine Praxis “weiblicher Erfahrung" produziert und durchgesetzt wird. Argumentieren wir auf der Ebene, daß die Kategorie “weiblich" ebenso wie “männlich" eine heterogene sprachliche, ideologische,
kulturelle und praktische Konstruktion ist, müssen wir die machtvollen Praktiken ihrer Konstituierung beschreiben, um nicht in einen Relativismus zu verfallen, der eine Beliebigkeit solcher Konstruktionen suggeriert.
Dies führt uns zu einer feministischen Perspektive, die die Diskurs- und Machttheorie Foucaults miteinbezogen hat. An den Überschneidungen, aber auch an der radikalen Kritik Foucaultscher Theorie lassen sich Perspektiven für einen feministischen Blick auf Normalisierungs- und Disziplinierungsprozesse bestimmen. Das “Wie" der Disziplinierung und Kriminalisierung durch Machtverhältnisse zu beschreiben, heißt der Frage nachzugehen, wie Menschen als Subjekte - als “Kranke", “Kriminelle", “Wahnsinnige" etc. -konstituiert werden. Eine solche Problematisierung im Hinblick auf die Kriminalisierung von Frauen und auf die Entstehung des Weiblichen, stellt nicht Erklärungen für Verhalten in den Vordergrund, sondern setzt sich mit der Ordnung einer diskursiven Praxis auseinander (Foucault 1988, S. 41 f.). Die Marginalisierung und Unterdrückung von Frauen läßt sich nicht hinreichend mit Blick auf die Behandlung von Frauen in den Strafrechtsorganen oder in determinierenden Theorien beschreiben. Ebenso wenig können die Diskurse über die Frau einfach als repressiv bezeichnet werden. Stattdessen ist es notwendig, auch die konstitutiven Implikationen dieser Ausgrenzung hinsichtlich einer bestimmten Konzeptualisierung von Weiblichkeit zu hinterfragen. Die spezifisch historische Festschreibung von Weiblichkeit, welche bestimmte normative Vorschriften über die Rolle von Frauen, ihrer Natur und ihrer Sexualität enthält, produziert bestimmte “weibliche" Praktiken, die es aufzudecken gilt:
“. . . therefore the point of critique is to analyse the practices in which such norms actually figure and which determine different kinds of experience" (Young 1988, S. 279). Die Aufgabe einer feministischen Analyse ist es somit, den Komplex von diskursiven Praktiken, in welchen die Normen (als Medium der Disziplinarmacht) eine elementare Rolle spielen, herauszuarbeiten. Die Beschäftigung mit Foucaults Ansatz ermöglicht einen Skeptizismus gegenüber der Selbstevidenz von Definitionen wie denen der Subjektivität, der Sexualität oder der Kriminalität und erlaubt, die historische Natürlichkeit solcher Definitionen, die im Zusammenhang mit “Frauenkriminalität" verwendet werden, aufzuheben, um die Geschichte und “Nützlichkeit" dieser Kategorien zu beschreiben. Im Vordergrund einer Analyse stehen dabei die Kategorien, Konzepte und Techniken, durch welche Menschen, Ideen und Gruppen zu einer bestimmten Zeit Bestandteil von Diskursen als Praktiken sind.

Feminismus & Foucault: eine Perspektive Kritischer Kriminologie, Althoff / Leppelt, Kriminologisches Journal / Heft 2/1991"

Babymord


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