Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Genau das bringt das Gewaltschutzgesetz mit sich!

Joachim, Monday, 22.10.2001, 23:22 (vor 8812 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Für betroffene Zahlväter ohne Rechte...... von Joachim am 22. Oktober 2001 17:43:07:

Eine einfache Behauptung reicht aus um ihn los zu werden, da er angeblich „gewalttätig“ sei, entweder ist Er gewaltätig gewesen oder reichen in Zukunft mütterliche Bedenken vollkommen aus um sich die Privilegien zu sichern? Ich meine, genau das bringt das Gewaltschutzgesetz mit sich, nämlich Sorge- und Umgangsrechtverweigerung wenn die Falschbeschuldigung erhoben wird dass Er angeblich "GEWALTTÄTIG" sei und mütterliche Bedenken den Vorrang einräumt!
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Der Fall
Horst B. aus Bochum:
Hat seine Kinder in 120 Tagen 2 mal gesehen.
Ehefrau zieht bei Nacht und Nebel am 21.3.1999 aus der ehelichen Wohnung aus. Adresse unbekannt.
Nimmt die beiden 5 und 7 Jahre alten Töchter mit. Horst erhält nach ca. 1 Woche von ihrem Anwalt
die Nachricht, dass sie die Trennung und das alleinige Sorgerecht beantragt habe, einen
Rechtsanspruch auf Unterhalt gegen ihn habe und auf Geheimhaltung ihres Wohnsitzes und ihrer
Telefonnummer bestehe, da er angeblich „gewalttätig“ sei, und dass die Kinder bis zur weiteren
gerichtlichen Klärung der Sache bei ihr blieben. Ein „Eilantrag“ auf Umgang von Horsts Anwalt
führte wegen Überlastung des Gerichts erst am 6.10.1999 zu einer Verhandlung. Er erfuhr, dass seine
Frau etwa 500 km entfernt wohnte und erhielt den Beschluss, dass der Umgang wegen der
mütterlichen Bedenken vorläufig ausgesetzt wird.

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