Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Görgülü: Landkreis verliert Zuständigkeit

Odin, Monday, 21.02.2005, 13:48 (vor 7653 Tagen)

Fall Görgülü

Landesamt übernimmt

Landkreis Wittenberg verliert Zuständigkeit

erstellt 11.02.05, 21:14h

Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der
jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen
Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)

Wittenberg/MZ/teo. Der Präsident des halleschen Landesverwaltungsamtes,
Thomas Leimbach (CDU), hat dem Landkreis Wittenberg den Vormundschafts-Fall
Görgülü entzogen. Der in Kostritz leben Kazim Görgülü kämpft seit mehr als
fünf Jahren um seinen bei Pflegeeltern in Kreis Wittenberg lebenden Sohn
Christofer.
Die hallesche Behörde wirft dem Landkreis vor, die vom
Bundesverfassungsgericht getroffene Regelung für den Umgang Görgülüs mit
seinem Sohn nicht eingehalten zu haben. Einen Widerspruch des Kreises gegen
die Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen (die MZ
berichtete). "Angesichts der hohen emotionalen Belastung ist es uns wichtig,
einen Neutralen und nicht unmittelbar Beteiligten einzuschalten", begründete
Leimbach die Entscheidung. "Wir wollen damit helfen, die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen". Es habe angesichts der Vorgeschichte
Zweifel daran gegeben, dass der Kreis Wittenberg dazu in der Lage gewesen
wäre, so das Verwaltungsamt in einer Presseerklärung.

Zu einem Termin für ein erstes Treffen von Kazim Görgülü und seinem Sohn
wollte sich Leimbach nicht äußern. Darüber solle nicht öffentlich spekuliert
werden.

Der Wittenberger Landrat war zu keiner Stellungnahme bereit.

[http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtike
l&aid=1108149787906&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid
=1018881578312]

Re: Görgülü: Landkreis verliert Zuständigkeit

Odin, Monday, 21.02.2005, 13:55 (vor 7653 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Görgülü: Landkreis verliert Zuständigkeit von Odin am 21. Februar 2005 11:48:54:

Kazim und Celestina Görgülü 14.02.05
Sehr geehrter Herr Webel,
am Freitag, den 11.02.05 haben ich (Celestina Görgülü) ca. 20:00 von unserer Rechtsanwältin Azime
Zeycan erfahren, dass das Landesverwaltungsamt für Sonnabend den 12.02.2005 kurzfristig einen
Umgang mit Christofer vorbereitet hat. Nachdem mir die Umgangspflegerin Frau Förster dies bestätigte
informierte ich Kazim. Er hatte mir erst nicht geglaubt und war sehr skeptisch, ob so kurzfristig und
unvorbereitet ein Umgang überhaupt gelingen kann. Wir beschlossen trotzdem, das Kazim sofort von
Aschaffenburg nach Krostitz kommt. Sonnabend 2:00 Uhr war er endlich zu Hause.
14:00 Uhr fuhren wir zum Wohnort der Pflegeeltern und trafen uns mit der Umganspflegerin. Diese
erklärte uns, das die Pflegeeltern nicht bereit sind, Christofer bis zum Umgangsort zu begleiten. Sie
bestehen auf die strikte wörtliche Einhaltung des Umgangsbeschlusses vom 02.12.2004. D.h.
Christofer muss von der Wohnung der Pflegeeltern abgeholt werden. Vor dem Haus der Pflegeeltern
warteten zwei Vertreter des Landesverwaltungsamtes auf uns. Es waren der Referatsleiter des
Landesjugendamt Dr. Topf und die Referatsleiterin Frau Dr. Cremer. Wir brachten den beiden natürlich
kein großes Vertrauen entgegen und erklärten Dr. Topf, dass wir den Umgang sofort abbrechen
werden, wenn Christofer den Umgang verweigert. Vor dem Haus waren ungewöhnlich viele Autos
geparkt, in einem Audi saß die ganze Zeit ein Mann und las eifrig Zeitung. Auf der Terrasse hatte sich
ein Schwager der Pflegeeltern zum Fotografieren aufgestellt.
Wie im Umgangsbeschluss steht, begaben sich Kazim und die Umgangspflegerin zur Wohnungstür
der Pflegeeltern. Als der Pflegevater die Tür geöffnet hatte, standen hinter der Pflegemutter Christofer
und sein Stiefbruder. Auf der Treppe befanden sich zwei Frauen mit Kamera und Fotoapparat. Wir
hoffen das es sich nicht um von den Pflegeeltern bestellte Presse handelt. Die Pflegeeltern
behaupteten, das Christofer nicht zum Umgang wolle. Er weinte nicht und stand schweigend hinter der
Pflegemutter. Die Pflegeeltern verweigerten die Herausgabe von Christofer und drängten diesen immer
wieder weg.
Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt musste eingreifen, damit Christofer seine Jacke erhielt und zu
einem Spaziergang mit gehen konnte. An der Hand von Dr. Topf lief Christofer mit Kazim und der
Umgangspflegerin Richtung Sportplatz. Die Umgangspflegerin animierte die drei „Männer“ zum
Wettrennen. Natürlich gewann Christofer. Es war eine wunderbare erste halbe Stunde. Kazim hatte
voller Stolz festgestellt, dass sein Sohn genau so aussieht wie er als kleines Kind. Dieses Gefühl der
Freude, nach 25 Gerichtsverfahren zu erleben, das Christofer mit seinem Vater einen Umgangskontakt
zuließ war unbeschreiblich.
Wir hoffen, dass es gelingt, eine gute Vater-Kind-Beziehung aufzubauen und die Pflegeeltern irgend
wann aufhören werden Umgang zwischen Kazim und seinen Sohn zu boykottieren. Wir hoffen auch,
dass Christofer nicht unter Loyalitätskonflikten leiden muss. Vielleicht können die Pflegeeltern sich doch
noch einmal damit abfinden, das Christofer einen sehr lieben Vater hat. Es währe auch schön, wenn
die Pflegeeltern wenigstens zur Begrüßung einen guten Tag wünschen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Kazim und Celestina Görgülü

Re: Görgülü: Landkreis verliert Zuständigkeit

Wodan, Monday, 21.02.2005, 14:26 (vor 7653 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Görgülü: Landkreis verliert Zuständigkeit von Odin am 21. Februar 2005 11:55:08:

Kazim und Celestina Görgülü 19.02.05
Sehr geehrter Herr Webel,
nachdem wir von unserem Umgangstermin zurück kamen, reagierte Kazim auf den
gescheiterten Umgang mit hohem Fieber und liegt nun im Bett. Wir freuten uns alle sehr auf
unseren heutigen, zweiten Umgang mit Christofer.
Pünktlich 15:00 Uhr ging Kazim mit der Umgangspflegerin zur Haustür der Pflegeeltern. Uns fiel auf,
dass nicht ein einziges Auto in der Nähe des Hauses der Pflegeeltern zu sehen war.
Ich warte gegenüber auf der anderen Straßenseite. Zwischenzeitlich hörte ich, dass die Stimmen der
Pflegeeltern laut wurden, verstand aber nicht den Gesprächsinhalt. Etwa nach 10 Minuten kommen die
Umgangspflegerin und Kazim ohne Christofer von den Pflegeeltern zurück. Vom Amtsvormund/
Landesjugendamt war wie befürchtet niemand anwesend.
Was war passiert?
Der Pflegevater öffnete die Tür. Die Pflegeeltern erwidern den Gruß nur zögernd und sehr unfreundlich.
Die Umgangspflegerin bittet die Pflegeeltern Christofer für den Umgang vorzubereiten und diesen zu
übergeben. Christofer setzte sich auf die Treppe und ließ sich von der Pflegemutter anziehen. Als er
fast fertig war, fragte die Pflegemutter sehr eindringlich, ob er mit Kazim spazieren gehen möchte.
Unmittelbar danach erklärte sie, das Christofer nicht mitgehen möchte. Als die Umgangspflegerin
höflich die Pflegeeltern darauf hin auffordert, Christofer bitte weiter anzuziehen und zum Umgang zu
übergeben, forderte die Pflegemutter mehrmals eindringlich, immer lauter werdend Christofer auf, zu
erklären, dass er nicht mitgehen möchte, damit es alle deutlich hören. Nachdem Christofer nun endlich
nach Auffassung der Pflegemutter deutlich genug wiederholt hat, er will nicht, erklärten die Pflegeeltern,
dass sie nun das Kind nicht übergeben werden, das dies gegen den Kindeswillen sei.
Auf die Aufforderung der Umgangspflegerin, Christofer bitte trotzdem zu übergeben, riefen die
Pflegeeltern in Hysterie, mehrmals keine Gewalt, keine Gewalt. Um die Situation für Christofer nicht
unnötig zu erschweren, verabschiedeten wir uns und verließen das Grundstück der Pflegeeltern.
Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Umgangspflegerin, unsere Anwältin Azime Zeycan und unser
persönliches Bitten, war Dr. Topf vom Landesjugendamt nicht zum Umgang erschienen. Telefonisch
hatte er unserer Anwältin Azime Zeycan aus Bochum am Donnerstag noch erklärt, dass er zu den
Pflegeeltern fahre, um den Umgang vorzubereiten, hätte er doch Kazim versprochen, diesen zu helfen.
Er wurde mehrfach von uns darauf hingewiesen, dass der Umgang von den Pflegeeltern boykottiert
werden wird, wenn nicht sichergestellt ist, das vom Landesjugendamt ein gesetzlicher Vertreter des
Kindes anwesend ist. Leider haben sich unsere Befürchtungen bestätigt.
Weiterhin wird die Umsetzung des Urteils des BverfG vom 28.12.2004 und 01.02.2005 in Sachsen
Anhalt verhindert und eine anhaltende Menschenrechtsverletzung billigend in Kauf genommen Erst war
der Grund Kindeswohl, jetzt ist es ein angeblicher Kindeswille.
Mit freundlichen Grüßen
Kazim und Celestina Görgülü

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