Erziehungsarbeit und die Gesetze
Wer kennt nicht das permanente Gegreine, Väter würden zu wenig Erziehungsarbeit leisten? Immer seien es die Mütter, die vom Beruf zurücktreten müssten, um die kleinen Kinder zu betreuen. Väter würden sich ihrer Verantwortung entziehen, keine Erziehungszeit oder Teilzeitarbeit annehmen wollen.
Sehen wir mal in die Gesetze. Mein Bundesland Baden-Württemberg mit seiner jahrzehntelangen CDU-Regierung hat für seine Beschäftigten ein Landesgleichberechtigungsgesetz geschaffen - LGlG genannt. Darin § 16:
Familiengerechte Arbeitszeit
Die Dienststellen können auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus eine familiengerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einräumen, wenn dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren odereiner/einem nach ärztlichen Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Ist beabsichtigt, dem Antrag einer _weiblichen_ Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die Frauenvertreterin zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist schriftlich zu begründen.
Männer haben eben Pech gehabt. Selber schuld, wer sein Kind betreuen will. Was weiterhin unter Gleichberechtigung verstanden wird, steht ebenfalls im Gesetz:
<li>eine Vielzahl von Frauenförderplänen, Prüfung der Erfüllung (§4-5).
<li>Alle vier Jahre muss dem Landtag ein Frauenbericht vorgelegt werden mit Bestandsaufnahme und Bilanz.
<li>Installation, Ausstattung und Freistellung von Frauenvertreterinnen. Jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten wird eine Frauenvertreterin beschert. Weibliche Beschäftigte können sich mit ihren Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges an die Frauenvertreterin wenden (§14). Die Frauenvertreterin ist bei jeder Einstellung und Beförderung frühzeitig zu beteiligen (§9).
<li>Fortbildungsangebote speziell für Lehrerinnen einschliesslich massgeschneiderten Fortbildungsangeboten. Explizite Förderung Beruflicher Weiterbildung von Frauen, im Gesetz ausdrücklich vorgegebene Themen: für Führungskräfte: Gleichberechtigung, Benachteiligung von Frauen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (§10)
<li>regelmässige Gespräche zur Frauenförderung
<li>Massnahmen zur Vereinbarung von Familie und Beruf, von denen Väter explizit ausgeschlossen bleiben (siehe oben, §16).
<li>Verpflichtung, so viele Frauen wie Männer zu Vorstellungsgesprächen einzuladen - oder mehr. In Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind spielt es keine Rolle, wieviel Männer eingeladen werden (§9)
<li>Vepflichtung, private "Familienarbeit" in dienstliche Beurteilungen einfliessen zu lassen (§9 Abs. 2).
Mittlerweile sind Frauen in fast allen erzieherischen Bereichen überrepräsentiert. Die katastrophalen Folgen der totalen Feminisierung vor allem im Grundschulbereich zeigen längst ihre verheerende Wirkung auf die männlichen Schüler. Sexistisch-diskriminierende Gesetze wie das oben aufgeführte LGIG bleiben währenddessen unmodifiziert weiter gültig, werden sogar ausdrücklich weitergeführt. Erst kürzlich wurde der weitere Einsatz von Frauenvertreterinnen bestätigt.
mir wird übel
Als Antwort auf: Erziehungsarbeit und die Gesetze von blendlampe am 07. Februar 2005 22:40:38:
Wenn ich diesen legalen Sexismus in den Landesgleichberechtigungsgesetzen lese, wird mir immer wieder kotzübel wegen der abgrundtiefen Verlogenheit, die da als "Gleichberechtigung" verkauft wird.
Gruß
Bruno
Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.