Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

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Petition zur Männergesundheit

Bruno, Tuesday, 08.02.2005, 00:09 (vor 7667 Tagen)

Helfen Sie mit. Unterstützen auch Sie die nachgenannte Petition unter

http://www.petitiononline.com/manndat5/petition.html

Die Petition soll bis 31.08.2005 zum Unterzeichnen online sein, dann werden wir Sie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages senden. Bitte informieren Sie auch Freunde und Bekannte.

Petition

Männergesundheit

Zusammenfassung:

Wir fordern:

· Gleiche Einstiegsaltersgrenzen für Frauen und Männer in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung.

· Ergänzung der Frauengesundheitsberichte durch Männergesundheitsberichte.

· Ergänzung der Frauengesundheitsdatenbank durch eine Männergesundheitsdatenbank in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

· Die Bekämpfung von Prostatakrebs soll ein offizielles Gesundheitsziel der Bundesregierung werden.

· Anpassung der gesetzlichen Prostatakrebsfrüherkennung an den Stand der Medizin durch Erweiterung um eine PSA-Wert-Bestimmung, einer transrektalen Ultraschalluntersuchung und einer Urinuntersuchung neben der herkömmlichen Tastuntersuchung.

· Herabsetzung der Einstiegsaltersgrenze für die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Männer und Herabsetzung der Einstiegsaltersgrenze speziell für die gesetzliche Prostatakrebsfrüherkennung auf das 35. Lebensjahr, zumindest dort, wo eine erbliche Vorbelastung vorliegt.

· Gleiche Teilhabe von behinderten Jungen und Männer an den Sozialleistungen im Sozialgesetzbuch IX.

· Gleiche Teilhabe von Jungen und Männern an Präventionsmaßnahmen gegen AIDS.

Erläuterung

1. Einstieg in die Hautkrebsfrüherkennung

Wir knüpfen hier an unsere frühere Petition Nr. 2-15-15-21 26-00669010004 an. Die Neuerkrankungs- und Mortalitätsrate bei Hautkrebs nimmt drastisch zu. Es gibt seit vielen Jahren eine gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung. Für Männer beginnt der Einstieg in diese Früherkennung jedoch erst ab dem 45. Lebensjahr und damit 15 Jahre später als für Frauen (Einstiegsaltersgrenze ab dem 30. Lebensjahr), obwohl in dieser Altersspanne (30 bis 45) etwa 50% mehr Männer an Hautkrebs erkranken und sterben als Frauen.

Die Daten für Hautkrebs sind laut Krebsatlas im Jahr 2000:

Männer: 1161 Fälle/100000
Frauen: 1017 Fälle/100000

Männer: 1,79 Stand. Mort. Rate
Frauen: 1,12 Stand. Mort. Rate

Die Krebsgefährdung ist insgesamt für Männer also höher als für Frauen.

Betrachtet man die Fallzahlen des Hautkrebses für die Altersgruppe 30 bis 44, also der Altersgruppe, in der Männern eine gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vorenthalten wird, ergeben sich folgende Zahlen:

Männer: 109 Fälle/100000
Frauen: 74 Fälle/100000

Männer: 3,2 Stand. Mort. Rate
Frauen: 2,2 Stand. Mort. Rate

In der Antwort auf die o.g. Petition wurde bezüglich des Hinweises auf die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Einstiegsaltergrenze für die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung auf einen Modellversuch in Schleswig Holstein verwiesen. Wir sind mittlerweile darüber informiert, dass die Ergebnisse dieses Versuches ausgewertet sind, wissen aber nichts über die weiteren Absichten bezüglich unseres Anliegens. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch bei negativem Ausgang des Versuches die unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen von Frauen und Männern bei der Hautkrebsfrüherkennung u.E. nicht verfassungskonform (Verstoß gegen Artikel 3 des GG) wären.

Auf Anfrage von uns mit Datum vom 13.12.04 teilte uns das Sozialministerium mit, dass die Zuständigkeit der Einstiegsaltersgrenze beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liege und dass mit einer eventuellen Änderung der Richtlinie im Laufe des Jahres 2005 zu rechnen sei.

Unsere Intention liegt nicht in der Einführung einer neuen Form der Hautkrebsfrüherkennung (Hautkrebsscreening), sondern in der Beseitigung der Diskriminierung der männlichen Mitbürger durch die unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen für die schon bestehende Hautkrebsfrüherkennung. Nach Artikel 3 des GG besteht der Grundsatz der Gleichberechtigung für Männer und Frauen und nach Absatz 2 Satz 2 des Artikels 3 ist der Staat verpflichtet die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Die unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen sind für Hautkrebs nicht wissenschaftlich begründet. Dies kann jede/r Hautkrebsarzt/ärztin bestätigen. Eine wissenschaftliche Begründung der unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen liegt bei den geschlechtsspezifischen Krebsarten, wie Brust- und Prostatakrebs vor. Hautkrebs ist jedoch nicht geschlechtsspezifisch, die Untersuchungsmethoden sind unabhängig vom Geschlecht gleich und haben die gleiche Effektivität.

Der Grund für die unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen liegt vielmehr in der Historie begründet. Als die gesetzliche Früherkennung eingeführt wurde (1971) wurde nur die beiden Tumorarten Brust- und Prostatakrebs betrachtet. Man hat deshalb für Frauen 20 und für Männer 45 als Einstiegsaltersgrenze festgelegt und im Sozialgesetzbuch verankert. Diese Grenzen waren für die geschlechtsspezifischen Krebsarten seinerzeit vermutlich wissenschaftlich begründet. Die Krebsfrüherkennung für Hautkrebs wurde 1982 eingeführt. Das Gesetz blieb jedoch unverändert, weil man abwarten wollte, welche neue Früherkennungen sich in nächster Zukunft noch auftun. Zwar legen in Deutschland Krankenkassen und Ärzte die Einstiegsaltersgrenzen in den Krebsfrüherkennungsrichtlinien fest, diese können jedoch die Einstiegsaltersgrenze nicht niedriger legen, als wie gesetzlich zulässig ist. Und im Sozialgesetzbuch ist eben die Mindesteinstiegsaltersgrenze für Frauen bei 20 und bei Männern ein Vierteljahrhundert später bei 45 festgelegt. So hatten Krankenkassen und Ärzten keine Möglichkeit auch für Männer eine Einstiegsaltersgrenze von 30 festzulegen, wie für Frauen. Diese Benachteiligung existiert nun schon seit fast einem Vierteljahrhundert unverändert.

Wir beschweren uns darüber, dass unser Anliegen zur Beendigung der Diskriminierung männlicher Mitbürger durch die wissenschaftlich nicht begründbaren späteren Einstiegsaltersgrenzen zur gesetzlichen Hautkrebsfrüherkennung missachtet wird, indem immer wieder auf eine neue Hautkrebsfrüherkennungsmethode hingewiesen wird, was unserem Anliegen in keiner Weise entspricht bzw. das Fortbestehen der bisher seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Diskriminierung in keiner Weise rechtfertigen würde.

Wir bitten um Aufhebung der um ein Vierteljahrhundert spätere Einstiegsaltersgrenze in die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Männer im SGB im Gegensatz zu Frauen und eine gleichberechtigte Mindesteinstiegsaltersgrenze für Männer wie für Frauen und die Festsetzung einer gleichen Einstiegsaltersgrenze für Frauen und Männer für die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung.

2. Männergesundheitsbericht

Regelmäßig werden Frauengesundheitsberichte erstellt, Männergesundheitsberichte jedoch nicht. Männer haben in Deutschland eine wesentlich geringere Lebenserwartung als Frauen. In fast allen Bereichen, egal ob Unfall, Gewaltopfer, Krebserkrankungen, Selbstmord, Herz- und Kreislauf-Fälle, Drogen, Alkohol, Behinderungen usw. stehen Männer in der Liste der Todesursachen und Betroffenheit an erster Stelle. Es gibt deshalb keinen Grund, den Gesundheitszustand männlicher Mitbürger als unwichtig oder weniger wichtig zu erachten. Aber genau dies tut man, wenn man bei einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsbetrachtung männliche Mitbürger ausgrenzt.

Zwar gibt es Gesundheitsberichte, die für Frauen wie Männer erstellt werden, aber diese können natürlich die geschlechtsspezifischen Aspekte bei Weitem nicht vollständig erfassen. Sonst wäre ja auch ein spezieller Frauengesundheitsbericht überflüssig. In solchen Männergesundheitsberichten könnten auf spezielle Männerkrankheiten oder auf die Männer spezifische Indikation und Auswirkung von Krankheiten eingegangen werden. Nachfolgend sind nur einige solche Themen aufgeführt, die in vergleichenden Gesundheitsberichten keine Erwähnung finden:

a) Depressionen zeigen bei Männern andere Auswirkungen

Bei vielen Männern äußern sich Depressionen nicht in Antriebslosigkeit und Angst wie bei den meisten Frauen, Männer reagieren eher mit Ärger und Feindseligkeit. (vgl. hierzu beigefügten Artikel „Männer sind anders depressiv“)

b) Brustkrebs

Bei der Brustkrebsproblematik wird bislang unterschätzt, dass auch Männer an Brustkrebs erkranken können. Die Brustkrebserkrankungsrate bei Männer steigt seit einigen Jahren stetig (vgl. hiezu beigefügten Artikel „Immer mehr Männer erkranken an Brustkrebs“)

c) Hodenkrebs

Bei dieser männerspezifischen Krebsart zeigt sich das seltene Phänomen einer zweigipfeligen Altersverteilung mit einer hohen Inzidenz bzw. Mortalität bei jüngeren Männern im Alter zwischen 20 und 40 Jahren, einer Altersgruppe, die durch das Sozialgesetzbuch nicht abgedeckt ist und in der junge Männer mit einer solchen Problematik gar nicht rechnen. So zeigt laut Krebsatlas die Altersgruppe 20 bis 45 (1998-2000) eine Fallzahl von 110/HTsd und die nachfolgende Altersgruppe von 45 bis 70 (1998-2000) eine Fallzahl von 55/HTsd. Eine rechtzeitige Sensibilisierung für männliche Jugendliche wäre deshalb hier notwendig.

d) Leistenbruch

Leistenbruch ist eine der häufigsten Krankheiten bei Männern (etwa 90% der Leistenbruch-Patienten sind Männer; vgl. hierzu „Alles, was Männer über ihre Gesundheit wissen sollten“ von Dr. Ian Banks, Oesch Verlag).

e) Trennungsväter

Schon lange gibt es Hinweise für die besonderen gesundheitlichen Belastungen von Scheidungsvätern. Als Beispiel seien die Studie von Erika Neubauer, Alleinerziehende Mütter und Väter – Eine Analyse der Gesamtsituation, Stuttgart 1989, oder der Vortrag von Prof. Albrecht Göschel auf dem 3. Familienkongress des „Väteraufbruch für Kinder“ in Halle am 06.11.2004 genannt.

f) Männer und Arbeit

Die Arbeitsunfallstatistiken zeigen eine deutliche geschlechtsspezifische Abhängigkeit der Arbeitsunfallhäufigkeit. Nach dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2000“ betrug die Zahl der tödliche Arbeitsunfälle 1.051 für Männer und 102 für Frauen. Dieser Bereich stellt deshalb ein nicht unwesentliches Potential für eine Verbesserung der Männergesundheitssituation dar.

In Österreich gibt es mittlerweile einen Männergesundheitsbericht neben einem Frauengesundheitsbericht. In Italien soll nach unseren Informationen ein Männergesundheitsbericht in Planung sein.

Wir beschweren uns, dass die zuständigen Stellen im Gegensatz zum Frauengesundheitsbericht keinen Männergesundheitsbericht erstellen, der die gesundheitliche Situation der männlichen Mitbürger detailliert erfasst. Dies widerspricht eindeutig Gender Mainstreaming, der die objektive Erfassung der Situation beider Geschlechter in gleichem Maße als notwendige Grundlage für eine weiterführende Geschlechterpolitik fordert.

3. Männergesundheitsdatenbank

Bereits im Jahr 1998 wurde im Gesundheitsbericht für Deutschland versucht, der Darstellung der Geschlechterdifferenzen einen hohen Stellenwert einzuräumen. Bei vielen Themenbereichen war eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung jedoch nicht möglich, da das diesbezügliche Datenmaterial zu gering war. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt mittlerweile eine Frauengesundheitsdatenbank, die diesem Datenmissstand entgegenwirken soll. Auf die Führung einer analogen Männergesundheitsdatenbank wird jedoch verzichtet. Auch dies ist mit Gender Mainstreaming nicht vereinbar und zeigt zudem, dass bei der Darstellung der Geschlechterdifferenzen der Situation der männlichen Bevölkerung geringerer Stellenwert eingeräumt wird.

Wir beschweren uns, dass die BzgA trotz Gender Mainstreaming neben der Frauengesundheitsdatenbank keine Männergesundheitsdatenbank führt und bitten um Einführung einer solchen oder zumindest im Sinne des Gender Mainstreaming die Umwandlung der Frauengesundheitsdatenbank in eine Gender-Gesundheitsdatenbank, in die auch Männergesundheitsdaten aufgenommen werden.

4. Prostatakrebs

Prostatakrebs ist die häufigste Tumorart beim Mann. Krebs der Prostata ist nach Lungen- und Darmkrebs mit einem Anteil von 10.3 % im Westen die dritthäufigste und im Osten (nach Magenkrebs an dritter Stelle) mit einem Anteil von 8.2 % die vierthäufigste Krebstodesursache bei Männern (vgl. Krebsatlas).

4.1 Gesundheitsziel

Im Dezember 2000 hat das Bundesgesundheitsministerium mit der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung e.V. (GVG) ein Projekt ins Leben gerufen, nach dem konkrete Vorschläge zur Einführung von Gesundheitszielen als Handlungsgrundlagen für die Akteure im Gesundheitswesen exemplarisch erarbeitet werden sollen. Während die Bekämpfung von Brustkrebs als ein solches Gesundheitsziel formuliert wurde, existiert die Bekämpfung von Prostatakrebs nicht als Gesundheitsziel.

Wir bitten darum, dass die Bundesregierung die Bekämpfung von Prostatakrebs offiziell als Gesundheitsziel aufnimmt, wie schon die Bekämpfung von Brustkrebs.

4.2 Früherkennungsumfang

Der bisherige Früherkennungsumfang ist auf dem Stand von 1971. Er besteht lediglich in der Tastuntersuchung ( digitale rektale Prostata Untersuchung – DRUS). Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl weitere Möglichkeiten der Früherkennungsuntersuchung:

Blutuntersuchung mit Bestimmung des Prostataspezifisches Antigens (PSA):

Das Verfahren hat eine hohe Aussagekraft. Bei einer Erhöhung des PSA-Wertes besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein Prostatakarzinom. Wir kennen allerdings die Problematik, dass z.B. auch große Prostatadrüsen und auch Entzündungen der Prostata erhöhte PSA-Werte hervorrufen können. Deshalb kann die PSA-Untersuchung nicht allein stehen, sondern muss im Kontext zu anderen Untersuchungswerten betrachtet werden. Solche andere Methoden sind:

Urinuntersuchung:

Im Labor wird der Urin auf Blut und infektiöse Erreger untersucht. Ein positives Ergebnis kann auf Prostatakrebs hinweisen.

Transrektaler / Transvesikaler Ultraschall der Prostata:

Beim transrektalen Ultraschall (TRUS) wird die Ultraschallsonde in den Enddarm eingeführt. Durch die Nachbarschaft von Enddarm und Prostata wird die Beurteilung des Prostatagewebes im Ultraschall und somit das Erkennen von krebsverdächtigen Arealen innerhalb der Prostata ermöglicht. Außerdem erhält man mit dieser Untersuchung Hinweise darüber, ob das Prostatakarzinom auf die Prostata begrenzt ist.

Neben der Ultraschalluntersuchung über den Enddarm ist eine Untersuchung der Prostata auch im transvesikalen Ultraschall möglich, wobei der Ultraschallkopf auf den Unterbauch aufgesetzt wird. Der transrektale Ultraschall ermöglicht jedoch genauere Aussagen.

Stanzbiopsie der Prostata (TRUS mit PE):

Im Rahmen einer transrektalen Ultraschalluntersuchung werden durch den Enddarm mit einer Nadel Gewebeproben aus der Prostata entnommen. Diese Untersuchung kann sowohl in Narkose als auch in Lokalanästhesie durchgeführt werden und ist schmerzarm. Das entnommene Gewebe wird anschließend auf Krebszellen untersucht. Diese Methode ist sicher erst dann sinnvoll, wenn schon eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz eines Prostatakarzinoms vorliegt.

Nach Rücksprache mit Urologen beträgt die Sicherheit einer Prostatauntersuchung bei den verschiedene Arten in etwa wie folgt:

- PSA (30%)

- Transrektaler Ultraschall der Prostata (TRUS) (30%)

- DRUS (30%)

Dies ergäbe zusammen eine Wahrscheinlichkeit bei der Sicherheit der Früherkennung von 90%. Die Kosten für die drei Untersuchungen einschließlich einer Urinuntersuchung sollten nach Auskunft der Urologen zusammen bei etwa 100€ liegen.

Eine Studie im Saarland aus dem Jahr 2002 zeigte, die schlechte Vorsorgementalität der Männer bei der Prostatakrebsfrüherkennung hängt sehr wohl auch damit zusammen, dass eine sinnvolle Früherkennungsuntersuchung aus eigener Tasche bezahlt werden muss. (vgl. hierzu beigefügten Artikel über die saarländische Studie).

Wir beschweren uns, dass die gesetzliche Prostatakrebsfrüherkennung auf dem Stand von 1971 stehen geblieben ist, obwohl der medizinische Fortschritt hier schon wesentliche Fortschritte gemacht hat. Wir bitten um Erweiterung des Leistungsangebotes der gesetzlichen Prostatakrebsfrüherkennung um die Bestimmung des PSA-Wertes, einer transrektalen Ultraschalluntersuchung (TRUS) und einer Urinuntersuchung neben der herkömmlichen Tastuntersuchung.

4.3 Einstiegsaltersgrenze

Bis heute sind die Ursachen des Prostatakrebses ungeklärt. Es wurde jedoch mittlerweile nachgewiesen, dass das Prostatakrebsrisiko um etwa 2 bis 3-fach erhöht ist, wenn schon Bruder oder Vater an Prostatakrebs erkrankt sind bzw. sogar 5mal so hoch ist, wenn Vater und Bruder ebenfalls betroffen sind. Die absolute Zahl der Prostatakrebstodesfälle stieg von 2.920 im Jahr 1952 auf über 10.000 im Jahr 1995 an. Zur Zeit erkranken über 30.000 Männer pro Jahr. Unabhängig davon, ob dieser enorme Anstieg nur durch die bessere Entdeckung durch neue Untersuchungsmethoden zustande kommt oder ob sich die Zahl tatsächlich so stark erhöht, zeigt dies, dass die von 1971 datierende Einstiegsaltersgrenze mittlerweile überholt ist und den neuen Kenntnissen dringend angepasst werden muss.

Bei der Brustkrebsfrüherkennung ist die Einstiegsaltersgrenze für Frauen das 20.Lebensjahr. In der Altersgruppe 20 bis 24 liegen die Fallzahlen für Brustkrebs bei 6 pro 100.000 und die Mortalitätsrate bei 0,1 pro 100.000 (siehe Krebsatlas des DKFZ Heidelberg, 2000-2002). Die Einstiegsaltersgrenze bei der Prostatakrebsfrüherkennung ist das 45. Lebensjahr. Die Fallzahlen in der Altersgrenze 45 bis 49 liegt bei 66 pro 100.000 (also 11-mal so hoch wie beim Brustkrebs), die Mortalitätsrate bei 0,9 (also 9-mal so hoch wie beim Brustkrebs). Weshalb man bei Prostatakrebs erst bei einer um 11-mal höheren Fallzahl und einer 9-mal höheren Mortalitätsrate als bei Brustkrebs eine gesetzliche Früherkennungsuntersuchung gestattet, konnte uns bisher niemand erklären.

Setzte man vergleichbare Fallzahlen und Mortalitätsraten für den Einstieg in die Früherkennung von Prostata- und Brustkrebs fest, dann müsste die Einstiegsaltersgrenze für Prostatakrebs bei 35 liegen, denn für die Altersgruppe 35 bis 39 liegt die Fallzahl bei 8 und die Mortalitätsrate bei 0,1.

Wir bitten, die Einstiegsaltersgrenze für die gesetzliche Krebsfrüherkennung für Männer dem heutigen Stand der Medizin anzupassen. Wir bitten weiterhin, die Einstiegsaltersgrenze speziell für die gesetzliche Prostatakrebsfrüherkennung auf das 35. Lebensjahr herabzusetzen, zumindest dort, wo eine erbliche Vorbelastung vorliegt.

5. Gleiche Sozialleistungen für männliche Behinderte

Ab 1.07.2001 sind laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für behinderte Mädchen und Frauen eine gesetzliche Sozialleistung, für männliche Behinderte jedoch nicht. Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz. Behinderte werden immer häufiger Opfer von Überfällen oder Belästigungen. Dies betrifft auch männliche Behinderte. Auch wenn die registrierte Zahl bei den männlichen Behinderten als Opfer solcher Übergriffe noch niedriger sein sollte, rechtfertigt dies nicht die Ungleichbehandlung.

Wir beschweren uns, dass behinderten Jungen und Männern laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstverteidigungskurse als Sozialleistung nicht zugestanden werden.

6. Präventionsmaßnahmen gegen AIDS

Die Zahl der von AIDS Betroffenen steigt ständig. Aus diesem Grunde sind Aufklärungskampagnen und Präventionsmaßnahmen eine wichtige Aufgabe deutscher Gesundheitspolitik. 80% der von AIDS Betroffenen in Deutschland sind Jungen oder Männer. Diese Zahl zeigt, dass einseitige AIDS-Kampagnen, bei denen Jungen und Männer als Zielgruppe ausgegrenzt werden, wie dies in der AIDS-Kampagne 2004 geschehen ist, völlig unpassend und unverhältnismäßig sind. Dies spiegelt aber das ambivalente Engagement der politisch Verantwortlichen im Bereich der Gesundheitsprävention wieder, wie sie hier Anlass zur Beschwerde in dieser Petition ist.

Wir denken, es ist an der Zeit alte archaische Bilder vom starken, unverwundbaren Mann auch in der Sozial- und Gesundheitspolitik endgültig über Bord zu werfen. Schon Jungen müssen täglich erkennen, dass der Gesundheitszustand männlicher Mitbürger als weniger wichtig erachtet wird als der weiblicher Mitbürger. Es ist daher nicht verwunderlich, dass männliche Jugendliche kein gleiches Gesundheitsbewusstsein entwickeln können als junge Frauen.

Die Gleichberechtigung männlicher Mitbürger in der Gesundheitsvorsorge nutzt allen, Männern wie Frauen, sind doch Frauen in den meisten Fällen auch betroffen, wenn Männer erkranken – Ehefrauen, Mütter, Töchter und andere Bekannte und Verwandte.

Vertrauensvoll wenden wir uns an Sie mit der Bitte, sich der o.g. Bitten und Beschwerden anzunehmen und unser Anliegen zu unterstützen.

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