Re: Mail an Kinderschutzbund
Als Antwort auf: Mail an Kinderschutzbund von Odin am 05. Februar 2005 14:20:30:
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Die betreffenden "Gesetze" in den von der UNO formulierten Kinderrechten habe ich nicht mehr gefunden. Hat sie von euch jemand? Es geht dort um das Recht auf Vater und Mutter
Artikel 7 [Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit]
(1) Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(2) Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, daß das Kind sonst staatenlos wäre.
... soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Die BRD ein notorischer Sünder ( Vereitelung des Umgangsrechts, Kriminalisierung und Vereitelung der Vaterschaftsfestellung, Schutz der Verschleierung der wahren Vaterschaft )
Gruss Scipio
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- Mail an Kinderschutzbund -
Odin,
05.02.2005, 16:20
- Re: Mail an Kinderschutzbund -
UNO Kinderrechtskonvention,
05.02.2005, 16:37
- Re: Mail an Kinderschutzbund - Max, 05.02.2005, 20:24
- Re: UNO-Kinderrechtskonvention - Andreas (d.a.), 05.02.2005, 19:13
- Re: Mail an Kinderschutzbund - Magnus, 06.02.2005, 02:19
- Re: Mail an Kinderschutzbund -
UNO Kinderrechtskonvention,
05.02.2005, 16:37