Stellungnahme von pro-Test zu den Vorschlägen der CSU und FDP
Ich würde gerne nach Fasching mal eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der FDP und der CSU, wie Vaterschaftstests in Zukunft zu regeln sind, schreiben. Ich stelle die beiden Texte (bzw. die Texte, die ich gefunden habe) nochmal hier rein und hoffe auf Tipps von eurer Seite, wie man dazu Stellung nehmen möchte. Soll kein Roman werden, sondern nur eine kurze Stellungnahme mit den Punkten, die uns wichtig sind, was wir noch vermissen oder was wir gut daran finden.
Bin ab Aschermittwoch für ein paar Tage weg und möchte dann die Stellungnahme schreiben
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Pressemitteilung vom 26.01.2005
Thema: Familienpolitik
LAURISCHK: Vaterschaftstests legal und ohne Strafrechtskeule
BERLIN. Zu dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" erklärt die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundetagsfraktion, Sibylle LAURISCHK:
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" die Einführung eines neuen Verfahrens, durch das es sowohl Vätern als auch Müttern und Kindern ermöglicht werden soll, einen Vaterschaftstest ohne Abhängigkeit vom Einverständnis der Mutter für das Kind durchzuführen. Dem Vorschlag der Bundesjustizministerin Zypries, die Durchführung heimlicher Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, wird eine Absage erteilt.
Grundlage des Antrags ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 zur gerichtlichen Unverwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests. Danach verstößt eine Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch das im Antrag vorgesehene Verfahren eigener Art und die darin enthaltene richterliche Anordnung eines Vaterschaftstests werden die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt.
Die Möglichkeit, ein solches Verfahren einzuleiten, soll dem rechtlichen Vater, der Mutter, dem Kind und dem wahrscheinlich leiblichen Vater eingeräumt werden. Diese Personen sind bisher berechtigt, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Dieses Verfahren setzt jedoch für einen Vaterschaftstest zu hohe Hürden und bedeutet im Falle eines negativen Vaterschaftstests die Aberkennung der rechtlichen Vaterschaft. Daher muss den Beteiligten ein geordnetes Verfahren zur Verfügung gestellt werden, in dem die Hürden zur Durchführung niedriger gesetzt werden und offen mit dem Vaterschaftstest und dessen Folgen umgegangen wird. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sich der Vater bei Zweifeln hinsichtlich der Vaterschaft nicht gleich vom Kind lossagen muss, sondern sich zunächst durch den Test Gewissheit verschaffen kann. Weiterhin ist in einem solchen Verfahren auch der seriöse Umgang mit dem Erbgut des Kindes gesichert. Hierfür tragen die Eltern gegenüber ihren Kinder eine besondere Verpflichtung.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52388
pressestelle@fdp-bundestag.de
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Bayern plant Gegenentwurf zu Vaterschaftstests
München (AP) Bayern will einen Gegenentwurf zum geplanten Verbot heimlicher Vaterschaftstests vorlegen. Die bayerische Justizministerin Beate Merk sagte am Wochenende, darin sollten die Rechte der Väter gestärkt und zugleich die «informationelle Selbstbestimmung» der Kinder berücksichtigt werden. Den Entwurf will die CSU-Politikerin demnach am (morgigen) Montag im bayerischen Kabinett vorstellen.
Merk kritisierte in der «Welt am Sonntag», die Ankündigung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), heimliche Vaterschaftstests im geplanten Gendiagnostikgesetz unter Strafe zu stellen. Dies sei der «absolut falsche Weg».
Nach dem bayerischen Gesetzentwurf kann der Vater seinen Anspruch vor Gericht einklagen, wenn sich die Mutter weigert, die Abstammung testen zu lassen. Die Auseinandersetzung der Ehepartner werde so «mit offenem Visier» ausgetragen, betonte Merk.
Die Ministerin betonte, dass das «berechtigte Interesse des rechtlichen Vaters» zu wissen, wer der biologische Erzeuger seines Kindes ist, momentan vollkommen unzureichend geregelt sei. Deswegen solle künftig der Vater einen Rechtsanspruch gegenüber der Mutter haben, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Gleichzeitig müsse aber die Mutter informiert werden. Nach Einschätzung Merks besteht so die Chance, dass die Eltern auf der privaten Ebene über ihr Partnerschaftsproblem und die Feststellung der Abstammung reden können.
Die Möglichkeit eines erzwungenen Tests besteht im so genannten Vaterschaftsanfechtungsverfahren schon jetzt, für dessen Zulassung sind allerdings sehr stichhaltige Belege erforderlich. Ein heimlicher Gentest wird nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar dabei nicht anerkannt, denn der Test ist rechtswidrig.
Wenn künftig Gutachten aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt würden, solle das nicht nur die Gerichte entlasten, für die die Beweissicherung einfacher werde. «Das Recht des Kindes auf seine informationelle Selbstbestimmung wird deutlich verbessert, wenn beide Eltern über den Test Bescheid wissen», sagte Merk der Zeitung.
Im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes solle auch geregelt werden, was mit den Gen-Daten des Kindes nach einem Abstammungstest geschehe. Durch die Heimlichkeit der Untersuchung gibt es hier nach Ansicht Merks zu wenig Kontrolle über die DNA-Analyse.
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- Stellungnahme von pro-Test zu den Vorschlägen der CSU und FDP -
Odin,
05.02.2005, 16:02
- Re: Stellungnahme von pro-Test zu den Vorschlägen der CSU und FDP -
stiller Mitleser ;-),
06.02.2005, 00:03
- Ja, z.B. -
Magnus,
06.02.2005, 02:25
- Die Antwort war Blödsinn - sorry. (n/t) - Magnus, 06.02.2005, 02:27
- Ja, z.B. -
Magnus,
06.02.2005, 02:25
- Re: Stellungnahme von pro-Test zu den Vorschlägen der CSU und FDP -
stiller Mitleser ;-),
06.02.2005, 00:03