Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: arte, Carrière & Väterrechte

ein weiterer Andreas, Monday, 31.01.2005, 20:08 (vor 7674 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: arte, Carrière & Väterrechte von ein weiterer Andreas am 31. Januar 2005 09:04:18:

Meine Mail ans Abendblatt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Arte-Sendung zu den Väterrechten habe ich folgende Frage:

Im Falle einer Umgangsverweigerung seitens der alleinerziehenden Mutter werten die Gerichte das Beschreiten des Klageweges durch den Vater oft als Zeichen für eine Konfliktneigung seinerseits. Dies wird oft als Indiz dafür ausgelegt, dass er nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gewillt sei.

Meiner Auffassung nach bedeutet diese Tendenz in der Rechtssprechung aber eine de-facto-Rechtsverweigerung. Der betroffene Vater kann sein Recht nicht vor Gericht erstreiten, da das Gericht seine Anrufung gegen den Kläger deutet.

Mir ist kein anderes Rechtsgebiet bekannt, indem die Gerichte ihre eigene Anrufung als Klageabweisungsgrund einstufen. Meiner Meinung nach führt sich der Rechtsstaat so selbst ad absurdum. Er läßt die das Umgangsrecht brechende Mutter gewähren.

Diese väterfeindliche Tendenz zeigt sich indes nicht nur im Umgangsrecht, sondern durchzieht alle Bereiche des Familienrechts und der Familienpolitik. Exemplarisch sei nur auf die Gesetzgebungsabsicht der Justizministerin zur Kriminalisierung väterlicher Abstammungstests verwiesen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage zum Umgangsrecht in der Arte-Sendung thematisieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

...

Andreas


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