arte, Carrière & Väterrechte
Moin allerseits,
Carrière läßt sich locker. arte greift das Thema am 19. Februar offenbar groß auf ...
Gruß
Andreas
Re: Darf ein Vater, der sich öffentlich zu seinem Kind bekennt .....
Als Antwort auf: arte, Carrière & Väterrechte von ein weiterer Andreas am 31. Januar 2005 09:04:18:
zu einer Geldstrafe verurteilt werden?
Haben nur noch Frauen das Sagen in Deutschland ? Wo bleiben die Väterrechte als gleichwertiges Elternteil?
Ist das ein weiterer Grund für Männer niemals in Deutschland zu Heiraten und ein Kinderwunsch völlig ausgeschlossen sein muss wenn immer nur Frauen sämtliche Rechte (Geld, Kind und Macht = Selbstbestimmungsrecht) bekommen und Männer nur die Pflichten (rechtlos, versklavt, ausgebeutet usw. = Verpflichtungen ohne ein Selbstbestimmungsrecht zu haben) auferlegt werden?
Sind viele Deutsche Gerichte total feministisch unterwandert und daher geschlechterrassistisch, menschenverachtend, männerfeindlich, kinderfeindlich, sexistisch usw. eingestellt und immer Urteile zu Gunsten für Frauen gegen Männer und Kinder fällen? Deutschland wurde schon mehrmals wegen Menschenrechtsverletzungen an Väter und Kinder verurteilt!
meint,
Christian
Re: arte, Carrière & Väterrechte
Als Antwort auf: arte, Carrière & Väterrechte von ein weiterer Andreas am 31. Januar 2005 09:04:18:
Schön geschrieben. Schweden wird dabei noch einmal als Hochburg des Feminats ertappt.
Nikos
*mag Schweden nicht mehr*
mitmachen!
Als Antwort auf: arte, Carrière & Väterrechte von ein weiterer Andreas am 31. Januar 2005 09:04:18:
Auf die Teilnahmemöglichkeit möchte ich nochmal gesondert aufmerksam machen und zu deren Nutzung aufrufen!
Gruß
Andreas
Re: arte, Carrière & Väterrechte
Als Antwort auf: arte, Carrière & Väterrechte von ein weiterer Andreas am 31. Januar 2005 09:04:18:
Meine Mail ans Abendblatt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Arte-Sendung zu den Väterrechten habe ich folgende Frage:
Im Falle einer Umgangsverweigerung seitens der alleinerziehenden Mutter werten die Gerichte das Beschreiten des Klageweges durch den Vater oft als Zeichen für eine Konfliktneigung seinerseits. Dies wird oft als Indiz dafür ausgelegt, dass er nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gewillt sei.
Meiner Auffassung nach bedeutet diese Tendenz in der Rechtssprechung aber eine de-facto-Rechtsverweigerung. Der betroffene Vater kann sein Recht nicht vor Gericht erstreiten, da das Gericht seine Anrufung gegen den Kläger deutet.
Mir ist kein anderes Rechtsgebiet bekannt, indem die Gerichte ihre eigene Anrufung als Klageabweisungsgrund einstufen. Meiner Meinung nach führt sich der Rechtsstaat so selbst ad absurdum. Er läßt die das Umgangsrecht brechende Mutter gewähren.
Diese väterfeindliche Tendenz zeigt sich indes nicht nur im Umgangsrecht, sondern durchzieht alle Bereiche des Familienrechts und der Familienpolitik. Exemplarisch sei nur auf die Gesetzgebungsabsicht der Justizministerin zur Kriminalisierung väterlicher Abstammungstests verwiesen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage zum Umgangsrecht in der Arte-Sendung thematisieren würden.
Mit freundlichen Grüßen
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Andreas