Ribnitz: Zehnjähriger Junge aus deutscher Geiselhaft befreit
-----------------------------------------
CEED - PRESSE COMMUNIQUE
-----------------------------------------
Paris, den 28 januar 2005
Ein Jahr Haftstrafe für entführende deutsche Mutter
Europäisches Kind ./. verdeutschtes Kind
Patrick Seehans, 10 Jahre, wurde am letzten Donnerstag nach Frankreich zurückgebracht (und nicht entführt wie fälschlischer Weise behauptet). Somit wurde das Urteil des Oberlandesgerichtes von Toulouse aus dem Jahr 2000 umgesetzt. Das Kind ist in guter Verfassung. Es wurde psychologisch sofort und im Sinne seiner BEIDEN Eltern betreut. Nach dem ersten kurzen Schrecken ist es nun stolz und froh über die gelungene Befreiungsaktion aus deutscher Geiselhaft. Das Lösegeld wurde vom französischen Elternteil bereits gezahlt: 100.000 (Ein Hundert Tausend) Anwalt- und Gerichtskosten, damit unnötiges pschychologisches Leid für Kind und Opferelternteil unnötig verlängert wurde. Ein wahrer Skandal für die Welt. Eine deutsche Normalität.
Fakten :
-----------------------------------------
Stephen Seehans ist Ingenieur bei AIRBUS in Toulouse.
1999 reicht er die Scheidung von seiner deutschen Frau ein. Das Oberlandesgericht von Toulouse überträgt ihm das Sorgerecht über sein Kind, das vom deutschen Elternteil misshandelt wurde. Im gleichen Jahr schickt Herr Seehans den Sohn zu Besuch bei der Kindesmutter nach Deutschland.
Seitdem hat Herr Seehans keinen Kontakt mehr zu dem Kind haben können
Die Unterschlagung von Kindern wird in Deutschland amtlich verordnet
-----------------------------------------
Bei deutsch-ausländischen Fällen ist die deutsche Vorgehensweise mittlerweile zum traurigen Klassiker geworden: Das Jugendamt schaltet sich ein, ein Gerichtsverfahren wird vor einem nicht zuständigen deutschen Gericht insgeheim eröffnet, ausländische Gerichtsurteile werden IGNORIERT. Deutsche Familienrichter legalisieren die illegale Kindesentführung und -zurückhaltung. Das Kind verbleibt in Deutschland. Deutsche Behörden sorgen dafür, dass das Kind aus dem Leben des im Ausland lebenden Elternteiles für immer VERSCHWINDEN. Einzig die Bundesrepublik Deutschland schafft es amtlich legalisierte Kindesunterschlagungen in Rechtsverfahren - die vom Recht nicht mehr als die Bezeichnung haben zu VERSCHLEIERN. Beim Wettrennen um Kindesentführungen agieren die Maghreb-Länder verglichen mit der Bundesrepublik wie richtige Chorknaben !
Die Zentrale Behörde im französischen Justizministerium trägt eine hohe Verantwortung
-----------------------------------------
2001 hat das Oberlandesgericht von Toulouse Frau Seehans zu einem Jahr Haftstrafe ohne Bewährung wegen Kindesentziehung verurteilt. Doch die Behörden haben es "versäumt" den internationalen Haftbefehl umzusetzen. Während deutsche Behörden keine Skruppeln kennen, Dienste der französischen Zentralen Behörde und der Staatsanwaltschaften zu missbrauchen um illegal erwirkte, moralisch nicht zu vertretende einseitige deutsche Gerichtsentscheidungen gegen französische Opferelternteile ausführen zu lassen, "versäumt" die französische Zentrale Behörde - aus Unkenntnis der reellen Zustände in der deutschen Justiz - französische Gerichtsurteile und internationale Haftbefehle gegen deutsche entführenden Elternteile gelten zu lassen.
Schweigen Sie ! Tun Sie als ihr Kind nie existiert hätte !
-----------------------------------------
Unter den gegebenen Umständen geht es nicht darum diese Rückführungsaktion zu bejahen oder zu kritisieren, auch wenn sie als zu harte und traumatisierende Massnahme für ein Kind, das aus seiner gewohnten Umgebung erst einmal gerissen wurde, erscheinen mag.
Es geht lediglich darum zu verstehen WIE und WESHALB im heutigen Europa, der einzige Weg für einen französischen Elternteil sein in Deutschland amtlich VERSCHOLLENES Kind wieder zu sehen, darin besteht, eine solche Aktion durchführen zu müssen und dabei das Risiko in Kauf zu nehmen ein Kind könnte traumatisiert werden und ein Opferelternteil könnte in deutscher Haft landen.
Das Verhalten deutscher Justizbehörden liefert den ersten Teil einer Begründung; Anstelle das damals nach Deutschland entführte Kind sofort nach Frankreich zurückzubringen, haben sie sichergestellt, das Kind werde in Deutschland zurückgehalten, von seinem Geburtsland Frankreich für immer getrennt, Zeit werde gewonnen damit der französische Elternteil einst in den Ruin getrieben, sich dem Unrecht notgedrungen fügen müsste. Deutsche Beamten sollen heute Herrn Seehans nicht das vorwerfen, wozu sie sich selbst seit 6 Jahren willentlich als unfähig erwiesen haben; das gesprochene Recht umzusetzen !
Wird Europa diesem Kind den freien Zugang zu seinen beiden Elternteilen gewähren können ?
-----------------------------------------
Der entführende Elternteil und die ihn schützenden deutschen Behörden haben mit Fakten belegt, welcher Wille sie sechs lange Jahre animiert haben; Aus dem binationalen Kind sollte ein xenophobes Kind werden, das negative Wertgefühle Frankreich gegenüber entwickelt. Dieser brutale und Kindesfeindliche Wille der modernen deutschen Beamten teilt Herr Seehans nicht; Er möchte seinem Kind den freien Zugang zu seiner deutschen Mutter gewähren damit es als kleiner Europäer, mehrsprachig und multikulturell heranwächst. Deutsche Justizbeamten haben ihm diese moderne und legitime Haltung, die in allen Gesetztexten geschrieben ist, gegen teures Geld verweigert.
In einer Zeit, wo deutsche und französische Regierungen die Geburt ihres neuesten Babys, den Airbus A 380 - wozu Herr Seehans beigetragen hat -, grenzenlos feiern, begnügen sie sich in Familienrechts-angelegenheiten mit Rechtsritualen eines anderen Zeitalters, die die fundamentalsten Probleme ihrer Mitbürger keineswegs lösen, sondern für immense und dauerhafte Frustrationen sorgen. Diese unterminieren von innen, langsam aber sicher, klangheimlich und dauerhaft, nicht nur die deutsch-französische Partnerschaft, sondern auch die Europa-Familie insgesamt.
Der tägliche Traum der betroffenen Eltern im modernen Europa besteht nicht in der Verwiklichung von Technologie-Träumen, sondern in der Möglichkeit ihre in Deutschland VERSCHOLLENEN Kinder überhaupt wieder sehen und sprechen zu können, bevor sie selbst Erwachsene geworden sind.
Sollte der Airbus A 380 der Erste einer langen Liste von noch zu kommenden europäischen Erfolge werden, so Präsident Chirac, dann darf das über seine fliegenden Maschinen so stolze Europa nicht
aus den Augen verlieren, seine - heute verletzten - Kinder werden das Europa von morgen bauen.
Und Diese träumen weniger von fliegenden Maschinen, als vielmehr von Entscheidungen die ihnen den freien Zugang - über die Grenzen hinweg - zu ihren beiden Elternteilen garantieren.
Wird das Europa des A 380 dem Kind Seehans diesen Traum verwirklichen können ?
Nicole Santacreu
Présidente du CEED
Mutter eines Deu.-Franz.Kindes
Strasbourg
tél: 03 88 31 60 21
Olivier Karrer
Vice-Président du CEED
Deu.-Franz. Vater eines in D verschollenen Deu.-Franz.Kindes
Paris
tél: 01 46 63 53 83
---------------------------------------------------------------------
Bitte ihrer Kontakt-Liste, Kollegen und Presse weiterreichen
---------------------------------------------------------------------
CEED ECCD Conseil Européen des Enfants du Divorce - European Council Children of Divorce
Association loi 1901 - eingatragen JO 28-09-02/4383/2237 - Melun France
************************ ADSL JUSQU'A 16 MEGA + TELEPHONE GRATUIT ************************
L'ultra haut débit à 30EUR/mois seulement ! Et vous téléphonez gratuitement en France vers les postes fixes, hors numéros spéciaux.
Pour profiter de cette offre exceptionnelle, cliquez ici : http://register.tiscali.fr/adsl/ (voir conditions sur le site)