ein makabrer Gedanke...
Seit diesem Jahr gilt ja der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose. Eben bin ich über folgende Definition gestoßen:
" Der Beitragszuschlag ist nicht zu zahlen von Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Dabei löst bereits ein einzelnes Kind bei beiden Elternteilen eine Befreiung aus. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos, eine Lebendgeburt ist ausreichend, um den Beitragszuschlag dauerhaft auszuschließen. "
Hier im Forum wurde mal geschrieben, daß es bei einem unehelichen Kind ausreicht, wenn ein x-beliebiger Mann die Vaterschaft anerkennt um damit rechtlich der Vater zu sein.
Dann stolperte ich über eine Nachrichtenmeldung, daß mal wieder eine Mutter ihr Neugeborenes getötet hat.
Das löste in meinem kranken Hirn folgenden makabren Gedanken aus:
Kann man eigentlich posthum erklären, der Vater dieses vollkommen unbekannten Kindes einer vollkommen unbekannten Frau zu sein? Und damit von dem erhöhten Beitrag zur PV befreit werden?
Nur mal so als theoretischer Gedanke, was für Blüten unsere Gesetze treiben können... 
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: ein makabrer Gedanke... von stiller Mitleser
am 30. Januar 2005 15:00:02:
Seit diesem Jahr gilt ja der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose. Eben bin ich über folgende Definition gestoßen:
" Der Beitragszuschlag ist nicht zu zahlen von Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Dabei löst bereits ein einzelnes Kind bei beiden Elternteilen eine Befreiung aus. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos, eine Lebendgeburt ist ausreichend, um den Beitragszuschlag dauerhaft auszuschließen. "
Hier im Forum wurde mal geschrieben, daß es bei einem unehelichen Kind ausreicht, wenn ein x-beliebiger Mann die Vaterschaft anerkennt um damit rechtlich der Vater zu sein.
Dann stolperte ich über eine Nachrichtenmeldung, daß mal wieder eine Mutter ihr Neugeborenes getötet hat.
Das löste in meinem kranken Hirn folgenden makabren Gedanken aus:
Kann man eigentlich posthum erklären, der Vater dieses vollkommen unbekannten Kindes einer vollkommen unbekannten Frau zu sein? Und damit von dem erhöhten Beitrag zur PV befreit werden?
Nur mal so als theoretischer Gedanke, was für Blüten unsere Gesetze treiben können...
äääähhmmm ja, makaber, wirklich.
scipio
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: Re: ein makabrer Gedanke... von Scipio Africanus am 30. Januar 2005 15:11:05:
Kann man eigentlich posthum erklären, der Vater dieses vollkommen unbekannten Kindes einer vollkommen unbekannten Frau zu sein? Und damit von dem erhöhten Beitrag zur PV befreit werden?
Nur mal so als theoretischer Gedanke, was für Blüten unsere Gesetze treiben können...
<
Naa ja, ich muss nicht unbedingt beim Sex gefühlsmäßig etwas empfinden, aber solche Entwicklungen könnten mich doch dabei glatt ein wenig stören..
Es gab übrigens in Griechenland eine vergleichbare Idee zum Geld-verdienen: Man geht in manchen völlig verlassene Dörfer, in welche doch die einzig gebliebene Bewohner ältere Menschen sind. Kinder habe sie meistens auch, nur diese leben mittlerweile in größere Dörfer oder Städten. Also, man filmt diese Leute eine Woche lang, man interviewt sie, man fragt sie Sachen, lässt sie singen, Märchen erzählen und uralte Kochrezepte vorkochen und wartet ... bis diese ältere Meneschen eben sterben.
Dann verkauft man diese Videos an die Kinder / Verwandschaft für gutes Geld 
Alle Beteiligten hat etwas davon!
Nun, so abwegig finde ich diese Idee gar nicht mehr.. (nachdem man mich als Mensch komplett entrechtete und mir mein Fleisch und Blut klaute)
Nikos
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: ein makabrer Gedanke... von stiller Mitleser
am 30. Januar 2005 15:00:02:
Seit diesem Jahr gilt ja der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose. Eben bin ich über folgende Definition gestoßen:
" Der Beitragszuschlag ist nicht zu zahlen von Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Dabei löst bereits ein einzelnes Kind bei beiden Elternteilen eine Befreiung aus. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos, eine Lebendgeburt ist ausreichend, um den Beitragszuschlag dauerhaft auszuschließen. "
Hier im Forum wurde mal geschrieben, daß es bei einem unehelichen Kind ausreicht, wenn ein x-beliebiger Mann die Vaterschaft anerkennt um damit rechtlich der Vater zu sein.
Dann stolperte ich über eine Nachrichtenmeldung, daß mal wieder eine Mutter ihr Neugeborenes getötet hat.
Das löste in meinem kranken Hirn folgenden makabren Gedanken aus:
Kann man eigentlich posthum erklären, der Vater dieses vollkommen unbekannten Kindes einer vollkommen unbekannten Frau zu sein? Und damit von dem erhöhten Beitrag zur PV befreit werden?
Nur mal so als theoretischer Gedanke, was für Blüten unsere Gesetze treiben können...
Es hat IMO tatsächlich was für sich, dem Gesetzgeber ganz praktisch zu zeigen, welche Idiotien sich beinahe aufdrängen, wenn man die leibliche Vaterschaft für so nebensächlich erklärt.
Mich würde auch die Frage interessieren, ob die Frau, die ihr Kind ermordet hat, trotzdem noch von der höheren Pflegeversicherung befreit ist.
Ich denke aber nicht, dass man bei einem toten Kind noch die Vaterschaft anerkennen kann.
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: ein makabrer Gedanke... von stiller Mitleser
am 30. Januar 2005 15:00:02:
Moin
Geschmacklos, pietätslos, Hirnlos!
Quix
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: Re: ein makabrer Gedanke... von Odin am 30. Januar 2005 16:31:21:
Mich würde auch die Frage interessieren, ob die Frau, die ihr Kind ermordet hat, trotzdem noch von der höheren Pflegeversicherung befreit ist.
Definitiv. JA!
Ich denke aber nicht, dass man bei einem toten Kind noch die Vaterschaft anerkennen kann.
Ich weiß es auch nicht, war ja nur so ein Gedanke. Weil man(n) ja zur Erlangung der Pflichten ganz einfach per Unterschrift zur Vaterschaft kommen kann.
Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: Re: ein makabrer Gedanke... von stiller Mitleser
am 30. Januar 2005 21:51:06:
Ich denke aber nicht, dass man bei einem toten Kind noch die Vaterschaft anerkennen kann.
Ich weiß es auch nicht, war ja nur so ein Gedanke. Weil man(n) ja zur Erlangung der Pflichten ganz einfach per Unterschrift zur Vaterschaft kommen kann.
Ähnlich grotesk ist ja auch die Anerkennung der Vaterschaft von Obdachlosen für ein paar 1000 Euro. Damit ist der Aufenthalt der ausländischen Mutter in Deutschland gesichert und der Staat zahlt den Unterhalt.
Ich hoffe, das machen in Zukunft immer mehr.