Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vielleicht etwas zum Zitieren

Larry, Wednesday, 17.10.2001, 04:10 (vor 8818 Tagen)

Hallo!

Hier etwas, daß ich im Lexikon gefunden habe. Vielleicht kann man es zum
Zitieren bei Briefen verwenden...

Gleichberechtigung, Recht: Grundsatz, dass Mann und Frau auf allen Lebensgebieten unter Beachtung der natürlichen Unterschiede gleiche Rechte und Pflichten haben sollen. In der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 4. 1953 beziehungsweise 1. 7. 1958 (Gleichberechtigungsgesetz) geltendes Recht (Artikel 3 und 117 GG).

Quelle:
Der Brockhaus in einem Band, 9. vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage.

Verlag:
© F.A. Brockhaus GmbH, Leipzig - Mannheim

Gruß
Larry


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