Offener Brief von Prof. Dr. Walter Dietz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Bundesjustizministerin Zypries hat im Entwurf ein Gendiagnostikgesetz (15.10.2004) eingebracht, das vorsieht, auch einschlägig die Rechte von Vätern (im Blick auf Vaterschaftstests) rechtlich zu restringieren. Dies hat in Deutschland verständlicherweise eine heftige Diskussion ausgelöst, zu der sich die beigefügten 7 Thesen als ein kleiner Beitrag verstehen. -
Bei den Gesprächen, die ich kürzlich mit Justizminister H. Mertin (FDP) in Mainz hatte (z.T. auch im Fernsehen), ist mir positiv aufgefallen, daß die Front zur Kriminalisierung Gewißheit suchender Väter abbröckelt. Der Staat schreckt offenbar davor zurück, sich zu allzu augenfällig in Legislative und Judikative familienpolitisch als Unrechtsstaat zu manifestieren. Denn es wäre ein historisches Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, wenn sich der Staat selbst nicht nur zum Beschützer und Handlanger von Straftäterinnen (nach § 169 StGB) machen würde, sondern darüberhinaus diskret und familienfreundlich ihre Zweifel beseitigende Väter kriminalisieren würde.
Aber auch sublime Formen der Kriminalisierung (durch ein nichtsanktioniertes Verbot) sind abzulehnen. Der Schlüsselbegriff "informationelles Selbstbestimmungsrecht" (GenDG § 1) droht zum Unwort des Jahres 2005 zu werden, weil er kinder- und väterfeindlich instrumentalisiert wird.
Demgegenüber ist festzuhalten: Das Kind hat ein Recht auf biologische Selbstvergewisserung im natürlichen Familienverband; es hat daher kein Recht, weder ausgesprochen noch unausgesprochen, sein informationelles Selbstbestimmungsinteresse negativ ("Recht auf Nichtwissen" bzw. "Verheimlichung") gegenüber seinem rechtlich-sozialen Vater geltend zu machen. Vielmehr hat der Vater ein berechtigtes Interesse, die Identität (die eben auch eine markante, fundamentale und unhintergehbare biologische Seite hat) der ihm zugeordneten Kinder zu kennen (u.a. aus medizinischen, erb- und versorgungsrechtlichen Gründen). Ferner gibt es ein existentielles
Interesse des Kindes, seinen biologischen Vater kennen zu dürfen.
Darüberhinaus gibt es ein existentielles Interesse der Mütter, ggf. vor ihrer eigenen Strategie des Betruges und der Verheimlichung bewahrt zu werden. Wenn der Gesetzgeber darauf baut, Väter entrechten zu müssen, darf er nicht hoffen, damit einhergehend Kindern und Müttern zu dienen. Es gibt ein existentielles Interesse an der Wahrheit. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar. Eine Familie sollte nicht auf Lüge gebaut werden. Wenn eine Frau ihr Betrugsgeheimnis erfolgreich hütet, so ist sie doch nicht sicher davor, daß die Wahrheit eines Tages ans Licht kommt. Darüberhinaus ist die Macht der Verheimlichung in der betrügenden Mutter untergründig wirksam. Der Schein der Harmonie hat seinen Preis. Schützenhilfe zu leisten für Rechtsbruch und dauerhaften Betrug, wie es der Gesetzgeber sich nach Kräften
vornimmt, ist daher nichts, was letztlich "den Frauen" (schon garnicht alle sind Ehebrecherinnen, sowenige sich auch zeitlebens monogam verhalten) dient. Schlimm finde ich, wenn das vermeintlich "existentielle" Interesse der Kinder auf ihr wirtschaftliches Versorgtsein reduziert wird. Das ist schnöder Materialismus im pekuniären Interesse des Staates.
Der Staat sollte sich nicht anheischig machen, potentielle Rechtsbrecherinnen in ihrem Verhalten zu bestätigen. Welche Rolle mutet er
den Frauen da zu? Jesus Christus sagt im Blick auf Gott: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich" (Joh 14,6) Der moderne Staat sagt: "Keiner soll zur Wahrheit gelangen, wenn nicht die Mutter es will" (denn zweifelnde Väter werden sich hüten, gleich vor Gericht gegen den erklärten Willen der Mutter eine Abstammungsuntersuchung einzuleiten - finanziell, zeitlich und psychologisch ein unzumutbarer Weg; in fast 80% aller Fälle ist der Zweifel unbegründet; auf dem Gerichtsweg würde er die Zerrüttung von Ehe und Familie einleiten). Der Zeitgeist sagt Amen, das Volk macht die Spielchen mit:
Schifferlversenken mit Väterrechten, falsch im Betrug stabilisierte Mütter, mit ihren existentiellen Fragen allein gelassene Kinder.
Sicher: Die biologische Vaterschaft ist letztlich nicht das Wichtigste im Leben (die Frage "Wo ist deinVater?" - vgl. Joh 8,19 - führt über den Kreis biologischer Zusammenhänge hinaus); aber wir können und sollen diese Grundfragen nach den biologischen Lebensadern und Grundverhältnissen nicht ignorieren.
Angesichts jener Rechtsvorhaben muß man sich schon die Frage stellen: Kann es sein, daß wir z.Zt. doch in einem sehr verlogenen, weil irregeführten Staatswesen leben? Hoffentlich liegt der Irrtum nur bei mir. Jedenfalls gebe ich die Hoffnung nicht auf (sonst müßte ich schweigen, innerlich od. äußerlich emigrieren), daß das Justizministerium Wege aus jener geistigen, moralischen und rechtsethischen Umnachtung findet.
Walter Dietz
Professor für Systematische Theologie, Universität Mainz (FB 02)
55099 Mainz
Hinweis: Diese Stellungnahme maßt sich nicht an, eine Stellungnahme des
Fachbereichs, der Universität oder der Kirche zu sein; sie stellt die
diskutierbare, individuelle Meinung eines Theologieprofessors dar..
dietz@uni-mainz.de
http://www.evtheol.uni-mainz.de/st/
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PATERNITY FRAUD / KUCKUCKSKINDER
Von Walter Dietz (dietz@uni-mainz.de), 15.1.2005
Sieben Thesen zum Leben in einer polygamen Gesellschaft
(gegen die geplante Kriminalisierung von Gewißheit suchenden Vätern und die gesetzliche Zwangssubventionierung von Gerichtsgutachtern nach Gendiagnostikgesetz § 21 und 36)
(1) "Die Wahrheit [griechisch: aletheia - Unverborgenheit] wird euch freimachen." (Joh 8,32) Dieser gewichtige Satz gilt auch für die vorläufigen Wahrheiten in Familie und Gesellschaft. Kinder sollen sich ihren Eltern offenbaren können und umgekehrt. Väter, Mütter und Kinder sollten ihre Beziehungen offenlegen. Der Preis der Verheimlichung ist sonst die unterschwellige oder neurotische Suche nach der vorenthaltenen Wahrheit.
(2) Das Kind hat einen Anspruch darauf, beizeiten auch über seine biologischen Eltern Aufschluß zu erhalten. Der vermeintliche Schutz des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" des Kindes (vgl. GenDG § 1) darf nicht dazu mißbraucht werden, eine derartige Kenntnis (Wer ist mein biologischer Vater?) abzublocken. Keinesfalls kann ein Kind gegenüber seinem (sozialen, rechtlichen) Vater ein Recht auf Nichtwissen der biologischen Vaterschaft beanspruchen, da dies elementare Rechtsbeziehungen von Vater und Kind (Erbrecht, Sorgerecht) tangiert.
(3) Die Familie ist der Ort primärer, fragloser und nicht erst zu erkämpfender Geborgenheit. Kinder aus "patchwork-families" sollten in ihrer Identität gestärkt werden. Diese Stärkung schließt nicht aus sondern ein, daß die Vater-Kind-Relation offengelegt wird. Das nachvollziehbare Interesse der Frau an der Verheimlichung außerehelicher Beziehungen ist stets nachrangig zu behandeln. Auch wo seinerseits wirtschaftliche Interessen vorliegen, darf der Staat jenes Interesse nicht stützen.
(4) Der Schutz der Familie (vgl. Art. 6 GG) basiert auf dem Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau. Zu verwerfen ist daher jede Politik, die diesen Schutz untergräbt (z.B. indem sie das sexuelle, die Ehe transzendierende Selbstverwirklichungsinteresse der Frau über das Interesse von Kind und Familie stellt).
(5) Väter und Kinder haben beide ein Recht darauf, die Wahrheit über ihre biologische Zusammengehörigkeit zu erfahren. Das berechtigte informationelle Selbstbestimmungsinteresse des Vaters schließt die Vater-Kind-Relation mit ein und ist daher prinzipiell von dem Anspruch eines (familiär) Außenstehenden unterschieden. (D.h.: Ein außenstehender Mann, der sich als Vater wähnt, muß aufgrund konkreter Anhaltspunkte den gerichtlichen Weg bestreiten.)
(6) "Heirate und du wirst es bereuen; heirate nicht, du wirst es auch bereuen. Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen." (Sokratische Weisheit, Sören Kierkegaard 1843).
Wo aber geheiratet wird, ist die Bereitschaft nötig, sich gegenseitig über die zentralen Tatbestände des Lebens (auch des Sexuallebens) offen die Wahrheit zu sagen. Für denjenigen, der an Gott glaubt, vollzieht sich die Ehe in einer bestimmten Ordnung (hebräisch sidur), wodurch jeder wissen kann, wessen Kind er ist (wenngleich letztlich, d.h. im Blick auf den letzten Grund und Zielpunkt seines Lebens, Gott selbst der einzig wahre Vater ist - vgl. Eph 3,15; Mt 6,9).
(7) Wo faktisch das polygame Verhalten Regelfall geworden ist (mit der Ehe als Form sukzessiver Polygamie), sind obligatorische Vaterschaftstests sinnvoll. Dies bedeutet konkret: Jedem in Deutschland ehelich wie außerehelich geborenen Kind wird eine DNA-Probe entnommen (die ausschließlich im Blick auf die Vaterschaft hin analysiert wird; kein Gen-Test). Damit wird Kindern und Vätern ein Leben ohne Zweifeln hinsichtlich ihrer biologischen Zugehörigkeit ermöglicht. Der Grundsatz "Mama's baby - papa's may be" (lat. mater semper certa est, pater incertus) zeigt Grenzen informationeller Gleichberechtigung des Mannes, die der Gesetzgeber heutzutage jedoch leicht beheben könnte, wenn er wollte (was angesichts seiner ideologischen Befangenheit allerdings nicht zu erwarten ist).
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