Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID

Odin, Wednesday, 26.01.2005, 16:44 (vor 7679 Tagen)

Pressemitteilung

Kooperationsgemeinschaft freier Abstammungsgutachter:

"Zustimmungsvorbehalt der Mütter zu Vaterschaftstests ist nicht zum Kindeswohl" / "Geltendes Recht reicht aus" /
Wissentliches Unterschieben eines Kindes ist strafbar

"Unnötig" und nicht zum Wohl des Kindes ist für die "Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland" - kurz VALID - die aktuell diskutierte Pflichtzustimmung von Müttern zu privaten Vaterschaftstests. Eine solche Regelung sieht das Gen-Diagnostik-Gesetz vor, das Bundesjustiz- und -gesundheitsministerium derzeit vorbereiten. Nach Ansicht von Juristen ist das geltende Recht ausreichend, "um Missbrauch vorzubeugen". Darauf verweist VALID in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten und bittet diese um Unterstützung, die geplante gesetzliche Regelung zu verhindern.

Frankfurt am Main/Geesthacht, Januar 2005. Die bisherigen Möglichkeiten müssen erhalten bleiben, um im privaten Rahmen Fragen zu möglichen Verwandtschaftsverhältnissen klären zu können. Das fordert die Kooperationsgemeinschaft VALID, in der sich auf Vaterschaftsanalysen spezialisierte private Laborinstitute zusammengeschlossen haben. Ein Zustimmungsvorbehalt der Mutter hätte eine unnötige Überregulierung zur Folge und würde "die Väter kriminalisieren, die von Zweifeln an ihrer Vaterschaft geplagt sind und die trotz ihrer emotionalen Zwangslage versuchen, diese möglichst schonend für alle Betroffenen zu klären, ohne sofort ein Gericht zu bemühen", erklärt VALID-Sprecherin Henriette Tewes: "Der Zustimmungsvorbehalt kommt einem Verbot privater Vaterschaftstests gleich." Experten schätzen, dass im Jahr zirka 40.000 private Vaterschaftstests erstellt werden. Nur ein geringer Bruchteil davon wird ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mutter in Auftrag gegeben.

Im Übrigen gehören Regelungen zu Vaterschaftstests grundsätzlich nicht in das Gen-Diagnostik-Gesetz. Denn entgegen dem verbreiteten Irrtum ist ein Vaterschaftstest kein "Gen-Test". Trotzdem geistert diese Fehlinformation seit Jahren durch die Öffentlichkeit - erst vor wenigen Tagen hat selbst der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, im Zusammenhang mit Vaterschaftstests fälschlicherweise von Gentests gesprochen, wie auf der Homepage der Tagesschau am 12. Januar zu lesen war. Dabei ist der genetische Fingerabdruck wie auch der Abdruck einer Fingerkuppe individuell und enthält keinerlei Informationen über Veranlagungen und Neigungen, da die zu untersuchenden DNA-Bereiche keine genetischen Informationen enthalten.

Nahezu unbeachtet blieb in der bisherigen Diskussion, dass der Gesetzgeber die Mütter schützen würde, die ihre Einwilligung zu dem Test nicht geben, da sie wissen, dieser Mann kann nicht der leibliche Vater des Kindes sein. Die Analyse würde aber aufdecken, dass sich die Mutter von dem angeblich biologischen Vater über Jahre hinweg Alimente erschlichen habe. Dabei ist "das Unterschieben eines Kindes" strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden (§ 169 StGB).

Zudem werden viele betroffene Mütter die Zustimmung schon aus dem Grund verweigern, da sie den Wunsch nach einem Vaterschaftstest als eine schwere persönliche Kränkung und einen ernsthaften Vertrauensbruch empfinden. Das ist aus der Praxis der in VALID zusammengeschlossenen Laborinstitute bekannt.

Ferner treffen die Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries keineswegs zu, wonach jedem Mann der Gerichtsweg zur Feststellung der Vaterschaft offen steht. Die gesetzliche Frist, um eine Anfechtungsklage einzureichen, beträgt nur zwei Jahre - gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem dem vermeintlichen Vater begründete Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft gekommen sind, für die er vor Gericht wiederum stichhaltige Beweise vorlegen muss.

Entgegen der Behauptung von Ministerin Zypries, mit ihrer Gesetzesinitiative das Kindeswohl im Auge zu haben, wird nach Ansicht von VALID das genaue Gegenteil eintreten. "Ein Vater, dem die Möglichkeit genommen wird, Zweifel an seiner Vaterschaft zu klären, wird sich nicht ohne Vorbehalt zu seinem Kind bekennen können", betont Sprecherin Tewes: Nutznießer einer solchen Regelung seien die Frauen, "die einen Zahlvater gesucht und gefunden haben und nun durch einen Vaterschaftstest die Aufdeckung jahrelanger Lügen befürchten müssen".

Anhang: Offener Brief an die Bundestagsabgeordneten

Weitere Informationen: Sonja Thelen, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Wiesenau 39, 60323 Frankfurt am Main, Tel. + Fax: 069 - 97206587, Email: post@Sonja-Thelen.de

VALID, Spandauer Straße 24-26 21502 Geesthacht

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages

Offener Brief zu: Vaterschaftsbegutachtungen im Gen-Diagnostik-Gesetz

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
in Kürze soll im Rahmen der Entscheidung über das Gen-Diagnostik-Gesetz auch darüber entschieden werden, wer unter welchen Bedingungen zukünftig in Deutschland Abstammungbegutachtungen und Vaterschaftstests durchführen darf. In die momentane Diskussion bringt sich auch die Kooperationsgemeinschaft freier Sachverständiger für Abstammungsgutachten - kurz VALID e.V. - ein und will zur Klarstellung beitragen. VALID repräsentiert in Deutschland vertretene private Laborinstitute, die sich auf Vaterschaftsanalysen spezialisiert haben.
Den Mitgliedern von VALID e.V. ist es ein Anliegen, dass die derzeit bestehenden Möglichkeiten, private Fragen nach Verwandtschaftsverhältnissen in einem ebenso privaten Rahmen zu beantworten, bestehen bleiben und nicht infolge einer unnötigen Überregulierung im Rahmen des Gen-Diagnostik-Gesetzes kriminalisiert werden. Wir wollen hier ganz besonders vermeiden, dass derart weitreichende Entscheidungen auf der Basis von Fehlinformationen erfolgen.
VALID tritt daher dem weit verbreiteten Irrtum entgegen, wonach ein Vaterschaftstest ein "Gen-Test" sei. Das ist eine Fehlinformation, die leider seit Jahren durch die Öffentlichkeit geistert und zur allgemeinen Verunsicherung beiträgt. Der "genetische Fingerabdruck", auf dem der DNA-Vaterschaftstest basiert, ist ebenso individuell wie der Abdruck einer Fingerkuppe und enthält wie dieser keinerlei Informationen über Veranlagungen und Neigungen, da die Bereiche der DNA, die untersucht werden, keine genetischen Informationen enthalten. Daher erhält niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass Regelungen zu Vaterschaftstests schon grundsätzlich nicht in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.
Im Hinblick auf die Regelung von privaten Vaterschaftstests ist das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz nach unserer Auffassung zudem völlig unnötig. Nach Ansicht von Juristen ist das geltende Recht ausreichend, um bei konsequenter Anwendung Missbrauch vorzubeugen.
Der Zustimmungsvorbehalt der Mutter kommt im Grunde einem Verbot privater Vaterschaftstests gleich. Ganz sicher wird eine Mutter die Einwilligung zu einem Test nicht geben, wenn durch diesen die jahrelange Erschleichung von Alimenten aufgedeckt werden könnte, was einen Verstoß gegen § 169 StGB bedeutet:

"Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."

Aus der Praxis ist bekannt, dass betroffene Mütter schon den Wunsch nach einem Vaterschaftstest als schwere persönliche Kränkung und ernsthaften Vertrauensbruch erleben, so dass eine Einwilligung auch dann regelmäßig nicht zu erwarten ist, wenn die Frau keine Aufdeckung einer Straftat zu befürchten hat. Auf Grund dieser Kränkung muss in Folge des offen geäußerten Wunsches nach einem Vaterschaftstest in der Regel vielmehr mit dem Bruch der Beziehung - auch zum Kind (!) - gerechnet werden.
Es besteht ein Konsens in unserer Gesellschaft, dass ein Kind das Recht auf die Kenntnis seiner biologischen Herkunft hat. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält diese Kenntnis für wichtig - Frauen sogar noch mehr als Männer. Die meisten von ihnen würden selbst einen privaten Vaterschaftstest machen lassen, wenn sie in einer entsprechenden Situation wären. So zeigen denn auch zahlreiche Umfragen, dass ein Verbot privater Vaterschaftstests derzeit in Deutschland nicht mehrheitsfähig ist. In einer aktuellen Abstimmung der Nachrichtenagentur "Spiegel Online" stimmten 94,5% gegen das von Brigitte Zypries und Ulla Schmidt geplante Vetorecht der Mutter.
Als Grundlage für dieses Gesetzesvorhaben werden häufig ethisch-moralische Bedenken gegenüber privaten Abstammungsbegutachtungen genannt. Diese Bedenken werden in erster Linie mit Hinweis auf eine mögliche Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bzw. des Datenschutzgesetzes begründet. Hierzu möchten wir auf die Anmerkungen von Herrn Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Regensburg, zum Urteil des Landgerichts München I, AZ 17 HKO 344/03, verweisen (FamRZ 2003, Heft 3, Seite 1581f). Die Annahme, eine gerichtliche Klärung der Vaterschaft belaste die familiären Verhältnisse weniger, als dies ein privater Vaterschaftstest tut, zeugt von beträchtlicher Realitätsferne.
Im Gegensatz zu den von Frau Zypries gemachten Äußerungen steht der Gerichtsweg keineswegs jedem Mann offen: Die gesetzliche Frist für die Einreichung einer Anfechtungsklage beträgt lediglich zwei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die eine biologische Vaterschaft zweifelhaft erscheinen lassen. Allgemeine Zweifel und Unsicherheit an der Vaterschaft gelten jedoch nicht als solche Umstände. Der Scheinvater muss einen stichhaltigen und konkreten Beweis für die Tatsache vorlegen, dass er nicht der biologische Vater sein kann. Doch selbst dann wird nicht jeder Klage innerhalb der Zwei-Jahres-Frist stattgegeben: Auch wenn die Kindsmutter einräumt, während der Empfängniszeit mit anderen Männern eine intime Beziehung gehabt zu haben, stellt dies für manchen Richter noch keinen begründeten Zweifel an der Vaterschaft dar.
Man muss sich die Frage stellen, weshalb es Menschen schwer gemacht werden soll, Aufklärung über ihre tatsächlichen verwandtschaftlichen Beziehungen zu erlangen. Oder: Wem nützt dieses Gesetz? Entgegen der Ansicht von Frau Zypries wohl kaum dem Kindeswohl: Ein Vater, dem die Möglichkeit genommen wird, Zweifel an seiner Vaterschaft zu klären, wird sich nicht ohne Vorbehalt zu seinem Kind bekennen können. Die einzigen offensichtlichen Nutznießer dieses Gesetzes sind Frauen, die einen Zahlvater gesucht und gefunden haben und nun durch einen Vaterschaftstest die Aufdeckung jahrelanger Lügen befürchten müssen. Ein solches Gesetz stellt damit nach Ansicht von Juristen eine "gesetzlich abgesegnete Rechtsvereitelung" dar.
Wir ersuchen Sie um Unterstützung in unserem Bemühen dieses Gesetzesvorhaben zu verhindern, soweit es die (Über-)Regulierung von privaten Abstammungsfragen betrifft, und bitten um eine Stellungnahme zu diesem Thema. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

VALID e.V.
- Der Vorstand -

Verteiler: Deutscher Bundestag; Bundesregierung; Landesregierungen; Bundes- und Landesverbände von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Grüne; Presse, Funk und Fernsehen; Pro Familia; Väteraufbruch für Kinder; Verband alleinerziehender Mütter und Väter; Deutscher Richterbund; Bundesanwaltverein.

Re: Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID

Scipio Africanus, Wednesday, 26.01.2005, 17:38 (vor 7679 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID von Odin am 26. Januar 2005 14:44:56:

<<Daher erhält niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass Regelungen zu Vaterschaftstests schon grundsätzlich nicht in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.<<

Das halte ich allerdings für ein schwaches Argument.
Im eigentlichen Wortsinn handelt es sich beim Vaterschaftstest nicht um Gendiagnostik, sondern lediglich um einen Vergleich, der Vaterschaft feststellt oder eben nicht. Aber allein die Information, ob Mann X biologischer Vater von Kind Y ist, darf nicht so ohne weiteres weitergegeben werden, ohne die Identität des Einsenders festzustellen, also abzuklären, ob er berechtigt ist, den Test machen zu lassen. Der Einwand, dass es sich nicht um Gendiagnostik handelt und deshalb nicht in diesem Gesetz geregelt werden sollte, ist spitzfindig.
Es sind nicht sensible genetische Daten, sondern einfach eine sensible Information, die da weitergegeben würde.

Scipio

nachreich :((

Scipio Africanus, Wednesday, 26.01.2005, 17:43 (vor 7679 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID von Scipio Africanus am 26. Januar 2005 15:38:57:

<Daher erhält niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass Regelungen zu Vaterschaftstests schon grundsätzlich nicht in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.<

Re: nachreich :((

wasnnnuuulos?, Wednesday, 26.01.2005, 17:44 (vor 7679 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: nachreich :(( von Scipio Africanus am 26. Januar 2005 15:43:10:

Daher erhält niemand Kenntnis über sensible genetische Daten, so dass Regelungen zu Vaterschaftstests schon grundsätzlich nicht in das geplante Gen-Diagnostik-Gesetz gehören.

Re: Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID

reinecke54, Wednesday, 26.01.2005, 17:48 (vor 7679 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Pressemitteilung und offener Brief an alle Abgeordneten von VALID von Odin am 26. Januar 2005 14:44:56:

Klare & deutliche worte. Die anmerkung,
dass vaterschaftstests keine gentests sind,
ist zwar einfach zu verstehen; kommt das
aber bei naturwissenschaftlichen analphabeten
wie der Zypries an? Vor allem: die will das
doch nicht so sehen. Ich wette, dass viele
befuerworter des verbots weiterhin von
gentests reden werden. Und die zaehlen
auf den Pavlovschen reflex, der durch das
wort gentest ausgeloest wird.

Uebrigens fehlt ein hinweis auf einen weiteren
verbreiteten irrtum, den die Zypries auch
versuchte, in der diskussion zu verankern.
Indem sie davon sprach, dass das informationelle
selbsbestimmungsrecht der mutter verletzt sein,
versuchte sie zu suggerieren, dass genetisches
material der mutter mitbeteiligt sei. Ob sie das
zur taeuschung der oeffentlichkeit tat, oder
aus unkenntnis (b.z.w. bloedheit) - wer weiss.

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