Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zypries' Hauptlektüren-Forum

BrigitteForenLeser, Sunday, 23.01.2005, 19:35 (vor 7682 Tagen)

Ich durfte Zeuge einer interessanten Diskussion werden im Brigitte-Forum, in dem auch die Zypries chattete.

Pro Test: „Was ist am privaten Test bzw. daran verwerflich, wenn ein Vater diese Entscheidung an Stelle und auch im Interesse seines minderjährigen Kindes trifft?!“

Contra Test: „Ganz einfach: die Interessen des Vaters können im Zweifel denen des Kindes zuwiderlaufen und dann sind es nur noch die Interessen des Vaters, der sich gegen die Interessen des Kindes verhält. Und dann?“

Pro Test: „Könntest du den Interessensgegensatz zwischen Vater und Kind bitte näher erläutern?“

Contra Test: „Ein Kind hat ein Interesse an Versorgung, Bildung, Wohnung und Erbe, diese Interessen können dem Interesse auf Wissen gegenüber höher gewertet werden und dieses Wissen kann sogar nebensächlich werden für die Zeit der Kindheit. Vielleicht will das Kind erst als erwachsener Mensch seine Abstammung klären und bis dahin nicht mit diesem Thema belastet werden. Der BGH sah das ähnlich und stellte die Interessen der Kinder auf ungestörtes Aufwachsen über das Interesse des Vaters auf Klärung.“

Pro Test: „Wie soll das Interesse an Versorgung, Bildung, Wohnung und Erbe durch das Interesse auf Wissen beeinträchtigt werden können?“

Contra Test: „Ganz einfach: wenn sich herausstellt, dass die Abstammung ungeklärt ist bzw. die bisherigen Informationen nicht richtig sind, hat das Kind keinen Vater mehr das heisst, es kann seine Versorgung darunter leiden und das Erbe entfallen bzw. reduziert werden.“

Pro Test: „Achso, da erzählt frau dann natürlich Vater und Kind lieber eine Lüge. Ist das die Motivation der Judikative und Legislative? Lug und Trug?“

Sorry, Link vergessen *nachreich*

BiggiForenLeser, Sunday, 23.01.2005, 20:22 (vor 7682 Tagen) @ BrigitteForenLeser

Re: Zypries' Hauptlektüren-Forum

Entrechteter Gerechter, Sunday, 23.01.2005, 23:42 (vor 7682 Tagen) @ BrigitteForenLeser

Als Antwort auf: Zypries' Hauptlektüren-Forum von BrigitteForenLeser am 23. Januar 2005 17:35:26:

Ich durfte Zeuge einer interessanten Diskussion werden im Brigitte-Forum, in dem auch die Zypries chattete.
Pro Test: „Was ist am privaten Test bzw. daran verwerflich, wenn ein Vater diese Entscheidung an Stelle und auch im Interesse seines minderjährigen Kindes trifft?!“
Contra Test: „Ganz einfach: die Interessen des Vaters können im Zweifel denen des Kindes zuwiderlaufen und dann sind es nur noch die Interessen des Vaters, der sich gegen die Interessen des Kindes verhält. Und dann?“
Pro Test: „Könntest du den Interessensgegensatz zwischen Vater und Kind bitte näher erläutern?“
Contra Test: „Ein Kind hat ein Interesse an Versorgung, Bildung, Wohnung und Erbe, diese Interessen können dem Interesse auf Wissen gegenüber höher gewertet werden und dieses Wissen kann sogar nebensächlich werden für die Zeit der Kindheit. Vielleicht will das Kind erst als erwachsener Mensch seine Abstammung klären und bis dahin nicht mit diesem Thema belastet werden. Der BGH sah das ähnlich und stellte die Interessen der Kinder auf ungestörtes Aufwachsen über das Interesse des Vaters auf Klärung.“
Pro Test: „Wie soll das Interesse an Versorgung, Bildung, Wohnung und Erbe durch das Interesse auf Wissen beeinträchtigt werden können?“
Contra Test: „Ganz einfach: wenn sich herausstellt, dass die Abstammung ungeklärt ist bzw. die bisherigen Informationen nicht richtig sind, hat das Kind keinen Vater mehr das heisst, es kann seine Versorgung darunter leiden und das Erbe entfallen bzw. reduziert werden.“
Pro Test: „Achso, da erzählt frau dann natürlich Vater und Kind lieber eine Lüge. Ist das die Motivation der Judikative und Legislative? Lug und Trug?“

Das Gesetz sollte sich niemals in den Dienst von Lug und Trug stellen. Das unterminiert jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat.

Man darf sich sonst nicht wundern, wenn das Lebensmotto vieler junger Menschen später heisst: "Belogen, betrogen und zu Hass erzogen!"
Denn wen man belügt und betrügt, den erzieht man unweigerlich zu Hass.
Mit Zitat antworten

Re: Zypries' Hauptlektüren-Forum

M.A., Monday, 24.01.2005, 01:32 (vor 7682 Tagen) @ BrigitteForenLeser

Als Antwort auf: Zypries' Hauptlektüren-Forum von BrigitteForenLeser am 23. Januar 2005 17:35:26:

Hi!
Dem Kuckuck ist es nicht gegeben, ein Nest zu bauen und für seine Jungen selbst zu sorgen, während dem Wirtsvogel die Fähigkeit fehlt, seinen eigenen Nachwuchs von untergeschobenem zu unterscheiden.
Der Kuckuck fühlt keinerlei Schuld, der Wirtsvogel fühlt sich nicht betrogen und ausgenutzt. Im Wald ist alles paletti, denn es gibt keine Moral.

Wären Moralvorstellungen anwendbar, bräche das Brutsystem des Kuckucks jedoch schnell zusammen.
Der Gesetzgeber des Waldes würde keine unmoralischen Handlungen fördern, sondern den Wirtsvogel effektiv schützen und den multikriminellen Kuckuck hart bestrafen. Sehr schnell ginge es moralisch zu, ohne Lügen, Betrügen, Diebstahl, und der Kuckuck müßte lernen, wie man Nester baut und seine Brut pflegt.

Pro Test: „Was ist am privaten Test bzw. daran verwerflich, wenn ein Vater diese Entscheidung an Stelle und auch im Interesse seines minderjährigen Kindes trifft?!“
....
Contra Test: „Ganz einfach: wenn sich herausstellt, dass die Abstammung ungeklärt ist bzw. die bisherigen Informationen nicht richtig sind, hat das Kind keinen Vater mehr das heisst, es kann seine Versorgung darunter leiden und das Erbe entfallen bzw. reduziert werden.“

Mit derselben Logik kann man auch die Frage, ob Kinderunterschiebung überhaupt verwerflich sei, negativ beantowrten. Hat denn nicht jedes Kind Anspruch auf optimale Versorgung, Erbe usw.? Mutti macht das schon.

Pro Test: „Achso, da erzählt frau dann natürlich Vater und Kind lieber eine Lüge.

So sieht es aus. Mutti knows best.

Ist das die Motivation der Judikative und Legislative? Lug und Trug?“

Anscheinend. Keine Moral eben.

Freundliche Grüße

Re: Knackpunkt

Peter, Monday, 24.01.2005, 23:41 (vor 7681 Tagen) @ BrigitteForenLeser

Als Antwort auf: Zypries' Hauptlekt�ren-Forum von BrigitteForenLeser am 23. Januar 2005 17:35:26:

Der BGH sah das aehnlich und stellte die Interessen der Kinder auf ungestoertes Aufwachsen ueber das Interesse des Vaters auf Klaerung.

Auch wenn ein Interesse des Kindes an Versorgung da ist, heisst das noch nicht, dass der ehemalige Ehemann oder Freund der Mutter dieses fuer alle Zeiten befriedigen muss. Wenn das Kind einen Anspruch an einen Mann stellt auf Versorgung, dann soll das Kind diesen Anspruch begruenden muessen, z.B. indem es seine Gene fuer einen Vaterschaftstest zur Verfuegung stellen. Sonst ist es nichts mit dem Anpruch. Einbe Gesetzesaenderung, die einen zwingenden Test bei Geburt vorschreibt, scheint mir da die beste Loesung.

Gruss,

Peter

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