"Beugeformular"; Vertragsbruch von Staats wegen
Als Antwort auf: @MeckMax...Re: Antwort....(länger) von Konfuzius am 23. Januar 2005 06:10:17:
Den Gesetzgeber interessiert lediglich die Unterschrift auf der Vaterschaftserklärung. Was danach kommt, ist Sache der Partner selbst. Denn so hat der Staat einen Verantwortlichen, den er rigoros zur Kasse verpflichtet, wenn das ganze schief läuft.
Konfuzius (23.1.)
Was ist das für ein Wisch, genannt mit dem hochtrabenden Wort Urkunde. Es müßte eigentlich als Untertitel Beugeformular heißen. Wenn jemand aufgrund arglistiger Täuschung im guten Glauben eine Unterschrift unter solch einen Knebelvertrag setzt, sollte dies rechtlich ungültig sein. Ich finde, solch ein Vertrag ist ethisch ungültig. [/i]
Hallo Konfuzius und Meckmax,
Es ist einer besonderen Feststellung wert, daß die Urkunde "Vaterschaftserklärung" ihre Gültigkeit behält, auch wenn sie offensichtlich falsch ist; wohingegen ein Ehevertrag von Staats wegen durchaus seine Gültigkeit verlieren kann: nämlich wenn die Frau durch diesen Ehevertrag "benachteiligt" wird. Nicht jedoch, weil er etwa auf arglistiger Täuschung beruhe.
Faktisch gibt es also, geschlechtsbezogen, zwei Arten von Verträge: Gültige bleibende und nachträglich für ungültig erklärte.
Grüße,
T.L.
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- @MeckMax...Re: Antwort....(länger) -
Konfuzius,
23.01.2005, 08:10
- "Beugeformular"; Vertragsbruch von Staats wegen - T.Lentze, 23.01.2005, 14:53