Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: lesenswerte Artikel zu Vaterschaftstests (21.1.)

reinecke54, Friday, 21.01.2005, 14:17 (vor 7684 Tagen) @ Andreax

Als Antwort auf: lesenswerte Artikel zu Vaterschaftstests (21.1.) von Andreax am 21. Januar 2005 11:04:59:

In dem WiWo-artikel steht:

So hat der Laborbetreiber Biotix schon jetzt eine Niederlassung in Österreich. „Wenn das Verbot kommt, verlegen wir einfach auch das Labor dahin“, sagt Geschäftsführer Krahl. Männern, die dann Speichelproben ins Ausland schicken und das Ergebnis per E-Mail oder SMS bekommen, dürfte die Polizei kaum auf die Schliche kommen können. Schon heute listet die Suchmaschine Google beim Stichwort „Vaterschaftstest“ genug Treffer mit den Länderkennungen .at, .ch und .nl auf.

Nebenbei: .ch faellt ja aus; die sind noch verrueckter. Aber ich
bezweifle, dass es schlimm ist, wenn die polizei davon erfaehrt.
Nicht jede tat, die in D eine straftat ist und im ausland nicht,
kann auch in D verfolgt werden, wenn sie im ausland begangen wird.
Vielleicht muss man sich nur zur testzeit im ausland aufhalten?
Vielleicht die proben persoenlich vorbeibringen?

Also die vorgehensweise ist vielleicht so moeglich.

Mann zur frau: schatz, ich war gestern auf einer spritztour nach
Oesterreich. Hab aus versehen den schnuller von unserem kleinen
mitgenommen. Da bin ich auf die idee mit dem vaterschaftstest
gekommen. Und weisst du, was da rauskam? ...


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