Männer unterliegen der Wehrpflicht bis zum 60 Lebensjahr....
Soll das etwa heissen, dass die MännerWehrpflicht nicht mit abgeleisteter Wehrpflicht beendet ist und jederzeit die Männer missbraucht und ausgebeutet werden können?
fragt,
Christian
Re: Männer unterliegen der Wehrpflicht bis zum 60 Lebensjahr....
Als Antwort auf: Männer unterliegen der Wehrpflicht bis zum 60 Lebensjahr.... von Christian am 19. Januar 2005 23:26:51:
Soll das etwa heissen, dass die MännerWehrpflicht nicht mit abgeleisteter Wehrpflicht beendet ist und jederzeit die Männer missbraucht und ausgebeutet werden können?
fragt,
Christian
So ist es. Wehrpflicht beinhaltet nicht nur die Pflicht zum Grundwehrdienst, sondern "natürlich" auch, sich einer Wehrüberwachung mit allen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit usw. zu unterwerfen, Reserveübungen zu machen ... und wenn es ernst wird einzurücken. Kurz: Mit Haut und Haar!
Eugen
Volkssturm
Als Antwort auf: Männer unterliegen der Wehrpflicht bis zum 60 Lebensjahr.... von Christian am 19. Januar 2005 23:26:51:
Die altergrenze 60 gilt nur im spannungs/kriegsfall.
Dann ist auch die wehrdienst/zivildienstzeit unbeschraenkt.
Theoretisch kann es also sein, dass ein mann in D vom 18. bis zum
60. lebensjahr ununterbrochen zwangsdienst leisten muss.